…mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe-)Partner leben. § 106 Abs. 1 EStG 1988 bestimmt, dass als Kinder im Sinne des Bundesgesetzes Kinder gelten, für die dem Steuerpflichtigen oder seinem (Ehe-)Partner mehr als sechs Monate im Kalenderjahr ein…
…Alleinerziehende sind Steuerpflichtige, die mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs. 1) mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner leben. Als Kinder im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten Kinder, für die dem Steuerpflichtigen oder seinem (Ehe)Partner (Abs. 3) mehr…
…ein Alleinerzieherabsetzbetrag zu. Dieser beträgt im streitgegenständlichen Zeitraum jährlich bei einem Kind (§ 106 Abs 1) 494 Euro. Das Gesetz definiert Alleinerziehende als Steuerpflichtige, die mit mindestens einem Kind mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner leben. Gem § 18…
…in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe-)Partner lebt (Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke [Hrsg.],MSA EStG 11. EL § 33 Anm. 83). Den Alleinerzieherabsetzbetrag erhält der Steuerpflichtige nicht zur Abgeltung von Unterhaltspflichten - diese sind durch Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag abgegolten - sondern weil die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Person…
…24. Juli 2012 wurde die Einkommensteuer für das Jahr 2011 mit 0,00 € festgesetzt und begründend ausgeführt, dass der Alleinerzieherabsetzbetrag nicht berücksichtigt werden konnte, da die Berufungswerberin (Bw) im Veranlagungsjahr mehr als sechs Monate in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe-)Partner gelebt hat. Hinsichtlich…
…Vorstellung einer der Ehe nachgebildeten Form des Zusammenlebens ohne Trauschein zu Grunde liegt. Maßgeblich ist im Regelfall die Absicht der Partner, ihre Lebensverhältnisse im Sinne einer derartigen Gemeinschaft zu gestalten, wobei die Vergleichbarkeit mit dem Institut der Ehe, eine - zumindest beabsichtigte - gewisse Dauerhaftigkeit mit einschließt…
…bei einem Kind (§ 106 Abs. 1) € 494,00, bei zwei Kindern (§ 106 Abs. 1) € 669,00. Alleinerzieher ist ein Steuerpflichtiger, der mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs. 1) mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner lebt…
…1988) ein Alleinerzieher ein Steuerpflichtiger ist, der mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs. 1) "MEHR ALS SECHS MONATE" im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner lebt. Laut vorliegenden Unterlagen lebe die Bw mit ihrem Lebensgefährten im gemeinsamen Haushalt. Das Tatbestandsmerkmal des "DAUERND…
…sei, dass sie in den Veranlagungsjahren mehr als sechs Monate in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe-)Partner gelebt habe. Dies deshalb, da ihr Mann in Ungarn arbeite und auch dort wohnhaft sei (siehe Beilage). Alleine bei einer 5 Tages Arbeitswoche könne man sich ausrechnen, dass…
…Das Finanzamt erließ am 5.1.2023 den Einkommensteuerbescheid 2021 ua mit der Begründung, dass der Alleinerzieherabsetzbetrag nicht berücksichtigt worden sei, weil der Beschwerdeführer (Bf.) im Veranlagungsjahr mehr als 6 Monate in einer Gemeinschaft mit seiner Ehepartnerin gelebt habe. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für…
…Berufungswerberin die Berücksichtigung des Alleinerzieherabsetzbetrages. Das Finanzamt berücksichtigte den Alleinerzieherabsetzbetrag nicht, mit der Begründung, dass die Berufungswerberin im Veranlagungsjahr mehr als sechs Monate in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe-)Partner gelebt habe. In der gegen den Einkommensteuerbescheid vom 23. Mai 2006 eingebrachten Berufung vom 1…
…mehr als sechs Monate in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe-)Partner gelebt habe. Die dagegen eingebrachte Berufung richtet sich gegen die Nichtberücksichtigung des Alleinerzieherabsetzbetrages (samt Kinderzuschlag). Gemäß § 33 Abs. 4 Z 2 EStG sei Alleinerzieher ein Steuerpflichtiger, der mit mindestens einem Kind mehr als sechs…
… 33 Abs 3 EStG zusteht), die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe-)Partner leben. Voraussetzung für den AEAB ist daher, dass der Steuerpflichtige/Alleinerzieher alleine (dh nicht in einer Lebensgemeinschaft) lebt. Ein nicht haushaltszugehöriges Kind vermittelt keinen Anspruch…
…mehr als sechs Monate nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner lebt. Grundsätzlich vorauszuschicken sei, dass lt. den Erläuterungen zur Regierungsvorlage die Gewährung des Alleinerzieherabsetzbetrages nicht zur Abgeltung von Unterhaltspflichten vorgesehen sei, sondern vielmehr dem Umstand Rechnung trage, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Person…
…sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner leben." § 299 BAO i. d. F. BGBl. I Nr. 20/2009 lautet: "§ 299. (1) Die Abgabenbehörde erster Instanz kann auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz…
…nicht in einer Gemeinschaft mit ihrem Ehepartner gelebt und sei allein für den Lebensunterhalt ihrer Kinder und die Erhaltung ihres Hauses verantwortlich gewesen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 33 Abs. 4 Z 2 EStG in der für den Berufungszeitraum geltenden Fassung steht einem Alleinerzieher…
…für die Zuerkennung des Alleinerzieherabsetzbetrages, nämlich dass die Bw. "mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner lebte", vorliegt. Nach Lehre und ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes haben verheiratete Personen nur dann Anspruch auf den Alleinerzieherabsetzbetrag, wenn sie von ihrem…
…4 Z. 2 EStG 1988 ist Alleinerzieher, wer mit mindestens einem Kind mehr als 6 Monat im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe) Partner lebt. In der Berufung wird lediglich ausgeführt, dass die Bw 2 Kinder habe und ihr der Alleinerzieherabsetzbetrag zustehe. Lt…
…Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner leben. 3. Steuerpflichtigen, die für ein Kind, das nicht ihrem Haushalt zugehört (§ 2 Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967) und für das weder ihnen noch ihrem jeweils von ihnen nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe)Partner Familienbeihilfe gewährt wird…
…oben Gesagten keine Sachlage, aufgrund welcher mit dem Alleinerzieherabsetzbetrag jene besondere Belastung abgegolten werden soll, der alleinstehende Personen mit Kindern ausgesetzt sind (vgl. Doralt, EStG-Kommentar, Band III, Tz. 35 zu § 33 EStG 88). Ohne Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner (alleinstehend) leben, trifft nach Ansicht…