…worden sei, sodass auch hier kein Gewinn habe erzielt werden können, ist einzuwenden, dass gemäß § 33 Abs. 4 Z 3a EStG gesetzliche Unterhaltspflichten bzw. Unterhaltszahlungen mit dem Unterhaltsabsetzbetrag abgegolten sind und darüber hinaus keine weiteren Aufwendungen geltend gemacht werden können. Wien, am 8. Februar 2007
…Die folgenden RZ. 865 und 866 verneinen sehr wohl die Abzugsfähigkeit von Unterhaltskosten für Kinder. Gemäß § 34 Abs. 7 Z. 2 EStG 1988 gelten die Leistungen des Unterhaltes für ein Kind, das nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehört ... durch den Unterhaltsabsetzbetrag abgegolten. Darüber hinaus sind…
…hat. Da dem Bf. im Jahr 2017 ein Unterhaltsabsetzbetrag nicht zugestanden hat, lagen in Ansehung seines 1981 geborenen Sohnes auch die Voraussetzungen des § 106 EStG nicht vor und stehen diesem (neben dem Unterhaltsabsetzbetrag) auch der Alleinverdienerabsetzbetrag und der pauschale Freibetrag von monatlich € 262 für…
…€ 143,43 Diese Kosten werden im in der Berufungsvorentscheidung gegebenen Ausmaß von € 143,43 als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Betreffend die Geltendmachung eines Forschungsfreibetrages sowie die als außergewöhnliche Belastung geltend gemachten Unterhaltskosten für den Ex-Gatten wird auf die gesonderte Bescheidbegründung der Berufungsvorentscheidung verwiesen…
…unter dem Titel "Beschwerde und Abänderungsantrag Arbeitnehmerveranlagung 2013 wegen nicht angerechneter Pendlerpauschale" das folgende Anbringen vor: "Aufgrund von meinem Anliegen um bei der gelebten Doppelresidenz Anspruch auf Familienbeihilfe zu bekommen bzw. Anrechnung der Unterhaltskosten für außergewöhnliche Belastungen was erst alles geklärt werden musste bzw noch…
…worden sein sollen, für das Familienbehilfeverfahren nicht maßgebend. War der Nichtbezug von Familienbeihilfe für die steuerliche Berücksichtigung (etwa in Bezug auf den Unterhaltsabsetzbetrag gemäß § 33 Abs. 4 Z3 EStG 1988) entscheidend, stellt der Umstand, dass dem Bf rückwirkend Familienbeihilfe gewährt wird, ein gemäß § 295a BAO…
…Ausführungen des Höchstgerichtes in dem genannten Beschluss liegt ein Anwendungsfall des § 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 vor, wenn Zahlungen zur Deckung von Krankheitskosten dienen. Aufwendungen, die aus der Krankheit oder Behinderung eines Kindes erwachsen, unterliegen anders als Aufwendungen schlechthin (Unterhaltskosten) der begünstigten Behandlung…
…Zahlungsbestätigung von E D über HUF 100.000 vom 3.10.2015. Vorhalt vom 19.5.2016 Das Finanzamt teilte dem Bf mit Vorhalt vom 19.5.2016 mit: Um beurteilen zu können,ob Sie den überwiegenden Unterhalt leisten, müssen Sie die monatlichen Unterhaltskosten für…
…laufende Unterhaltskosten - so sie überhaupt neben der im Berufungszeitraum bestandenen, ganzjährigen Unterbringung des Stiefsohnes in einer Einrichtung des Betreuungseinrichtung zur Vollen Erziehung und Pflege gem. § 14 TJWG 2002 unter Kostenübernahme durch das Land Tirol zusätzlich erwachsen sind - gem. § 34 Abs. 7 EStG 1988 von vornherein…
…Ausgleichs-/Differenzzahlung mit dem Formular Beih38 erfolge. Antragsteller sei der haushaltsführende Elternteil, welcher im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind lebe. Zusätzlich wurde festgehalten, dass der Unterhaltsabsetzbetrag zuerkannt worden sei. Dieser "Bescheid 2019" wurde dem Bf am 28.06.2021 in die Databox von FinanzOnline zugestellt…
…besteht, kommt eine Geltendmachung von Aufwendungen für das Auslandsstudium als außergewöhnliche Belastungen in Betracht. Im § 34 Abs 7 Z 1 bis 5 EStG ist geregelt, dass Unterhaltsleistungen bereits durch die Familienbeihilfe, den Familienbonus Plus, den Kindermehrbetrag sowie gegebenenfalls den Kinderabsetzbetrag und den Unterhaltsabsetzbetrag abgegolten sind…
…Verfahren. Die Geltendmachung einer allfälligen Unbilligkeit oder Billigkeitsmaßnahme in diesem Sinne ist nicht Gegenstand des Verfahrens vor dem BFG betreffend Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe. Eine derartige Weisung wäre grundsätzlich auch in einem Beschwerdeverfahren gegen einen Rückforderungsbescheid möglich und gegebenenfalls in einem Verfahren nach …
…den Familienbonus Plus und den Unterhaltsabsetzbetrag bewirkt wird und insoweit eine faktische Entkoppelung von Unterhalts- und Steuerrecht eintritt (vgl oben Rz 39; vgl ferner OGH 9 Ob 59/19 w). (...) Vor dem Hintergrund der zur steuerlichen Berücksichtigung von gesetzlichen Unterhaltslasten ergangenen Rsp vermag der VfGH…
…dessen über die Anerkennung von Unterhaltslasten für Kinder und Gattin abzusprechen war, folgende Feststellungen getroffen bzw. ausgeführt: "Die Beschwerde richtet sich gegen den Einkommensteuerbescheid 1999 und ist daher an sich nach der für 1999 geltenden Rechtslage zu beurteilen. Diese beruht auf dem sog. Familienpaket 2000…
…2008 Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Höhe von € 13.103,60. Sein steuerpflichtiges Einkommen betrug € 12.994,03. Seine Unterhaltslasten wurden mit dem Unterhaltsabsetzbetrag gemäß § 33 Abs. 4 Z 3 lit. b EStG 1988 in Höhe von € -1.375,20 bei der…
…Schweiz aufgehalten haben oder aufhalten, nicht dem EU-Recht entspricht. Zur Umsetzung des Urteils siehe Rz 769 und § 124b Z 410 EStG 1988. Rz 796: Der Unterhaltsabsetzbetrag steht auch für Unterhaltsleistungen eines Steuerpflichtigen für ein in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Staat des Europäischen…
…ein Unterhaltsabsetzbetrag von 25,50 Euro monatlich zu. Gemäß § 34 Abs. 7 Z 2 EStG 1988 in der aktuellen Fassung (StRefG 2009, BGBl 2009/25; gültig ab 1.1.2009) sind Leistungen des gesetzlichen Unterhalts für ein Kind, das nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen zugehört…
…Unterhaltsverpflichtung durch Naturalunterhalt (Sachleistungen) erfüllt, steht der unterhaltsverpflichteten Person der Unterhaltsabsetzbetrag zu. Die Vereinbarung über den Naturalunterhalt ist schriftlich nachzuweisen, entweder durch einen Vertrag oder durch eine Bestätigung des anderen Elternteils, in dem die getroffene Unterhaltsvereinbarung bestätigt wird. Auch die tatsächliche Leistung des Naturalunterhalts ist…
…noch Unterhaltsabsetzbeträge zu. Die Unterhaltslasten sind als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen; die Höhe ist mit 1.200 Euro (50 Euro x 2 x 12) pro Kalenderjahr zu schätzen. Es bleibt dem Steuerpflichtigen allerdings unbenommen nachzuweisen, dass die Hälfte des tatsächlich geleisteten Unterhaltes den Betrag von…
…Kinderfreibetrag in Höhe von 132 Euro jährlich zu, wenn sich das Kind nicht ständig im Ausland aufhält. Den Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreites bildet die Frage, ob dem Bf. für das Jahr 2010 für seine Kinder K.S. und M.S. der Unterhaltsabsetzbetrag jeweils für 12…