BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend die Beschwerde vom 2. August 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 30. Juni 2021 betreffend Normverbrauchsabgabe 2021, Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: Die Beschwerde vom 2. August 2021 gegen den…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Judith Leodolter und die weiteren Mitglieder Hofrat Dr. Ewald Rabensteiner, Dr. Robert Zsifkovits und KomzlR. Ing. Hans Eisenkölbl im Beisein der Schriftführerin FOI Andrea Newrkla über die Berufung der Bw, gegen die Bescheide des Finanzamtes…
Der Einwand in der mündlichen Verhandlung, der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung sei schon deshalb nicht möglich, da A W als Geschäftsführer nicht faktischer Machthaber der Bw war, muss schon deshalb ins Leere gehen, da es für eine verdeckte Gewinnausschüttung an eine Gesellschafterin wohl nicht darauf…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 5. August 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 26. Juli 2010 betreffend Gegenstandsloserklärung der Berufung (§ 256 Abs. 3, § 274 BAO) vom 25. Juni 2009 gegen den Bescheid über den Ablauf der Aussetzung der…
…der Beschluss von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung des Beschwerdeverfahrens im Falle der Zurückziehung der Beschwerde unmittelbar aus § 256 Abs…
Bescheid Die Beschwerde der A, Adresse (im Folgenden: Beschwerdeführerin), vom 26. Mai 2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung gemäß Art. 220 ZK vom 29. April 2011, GZ. 700000/xxxxx/2011, gilt gemäß § 85c Abs. 8 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG…
…zukommt, insbesondere weil der Beschluss von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Gegenstandsloserklärung ergibt sich schon aus dem Gesetzestext, sodass eine Revision nicht zuzulassen ist. Wien…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., 1170, vertreten durch Monika Leitner, Fernkorngasse 59/8, 1100 Wien , gegen die Bescheide des FA Wien 8/16/17 vom 2.12.2010, betreffend Körperschaftssteuer der Jahre 2005, 2006, 2007 und 2008 beschlossen…
…Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der Beschluss von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da die Gegenstandsloserklärung der Beschwerde gem. § 256 Abs. 3 BAO…
… 274 Abs. 3 Z 2 iVm Abs. 5 BAO kann im Falle der Gegenstandsloserklärung von einer beantragten mündlichen Verhandlung abgesehen werden. Das Absehen von der beantragten mündlichen Verhandlung liegt im Ermessen und ist verfahrensökonomisch zweckmäßig. Eine Unbilligkeit des Absehens von der mündlichen Verhandlung ist nicht…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dkfm. Herbert F. Maier, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 betreffend Festsetzung der Umsatzsteuer für August 2003 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 256 Abs 3 BAO als gegenstandslos erklärt. Rechtsbelehrung…
…von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung des Beschwerdeverfahrens im Falle der Zurückziehung der Beschwerde unmittelbar aus § 256 Abs 3 BAO…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Ri in der Beschwerdesache XX-Gesellschaft, ADRESSE, PLZ Wien, vertreten durch Plachetka & Partner Steuerberatungs GmbH, Enzersdorfer Straße 7, 2340 Mödling, gegen den Bescheid der belangten Behörde FA Wien 6/7/15 vom 15.10.2012, betreffend Umsatzsteuer…
…zukommt, insbesondere weil der Beschluss von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Gegenstandsloserklärung ergibt sich schon aus dem Gesetzestext, sodass eine Revision nicht zuzulassen war. Wien…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache Bf., W, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- u Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien über die Beschwerde vom 25.02.2013 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA Wien 8/16/17 vom 25.01…
…zukommt, insbesondere weil der Beschluss von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfrage der Gegenstandsloserklärung des Bf. unmittelbar aus dem Gesetz ergibt (§ 256 Abs…
…zukommt, insbesondere weil der Beschluss von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Gegenstandsloserklärung ergibt sich schon aus dem Gesetzestext, sodass eine Revision nicht zuzulassen war.  …
…20. Februar 2025 nach. Mit dieser Beschwerde ging die Bf. auch gegen den Körperschaftsteuerbescheid Gruppe 2017 sowie Anspruchszinsenbescheid 2017 vor. Dieser Teil der Beschwerde wurde zwischenzeitig durch das Bundesfinanzgericht erledigt (Gegenstandloserklärung BFG 23.4.2025, RV/6100112/2025). In der Beschwerde, auf die die Bf…
…er nichts vor. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Gegenstandloserklärung) Gemäß § 205 Abs 3 BAO kann der Abgabepflichtige dem Finanzamt Anzahlungen auf Einkommensteuer bekanntgeben. Eine derartige Bekanntgabe ist mit der Einzahlung am 4.1.2024 nicht erfolgt, sondern erst im Zuge der Beschwerde…
…3.3. Zu Spruchpunkt I. (Beschluss Gegenstandsloserklärung der Beschwerden gegen die Sachbescheide im wiederaufgenommenen Verfahren) Mit oa. Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes RV/2100482/2021 vom xx.yy.zzzz wurde den Beschwerden gegen die Bescheide betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens Folge gegeben und die Wiederaufnahmebescheide aufgehoben. Nach §…