…des § 216 BAO bietet nach der Judikatur des VwGH die Möglichkeit, die Richtigstellung unrichtiger Gebarungsvorgänge zu bewirken (VwGH 26.9.1985, 85/14/0127). Rz 865: Hingegen ist über die Reihenfolge der Verbuchung der Abgabenbescheide sowie die Verrechnung im Allgemeinen nicht mit Abrechnungsbescheid abzusprechen, sondern…
…Aufgrund Versäumung der Berufungsfrist habe die Ordnungsstrafe Rechtskraft erlangt. Er habe bei seinem Einigungsversuch beim Vorstand des Finanzamt am 13.8.2013 die strittigen Verrechnungs- und Gebarungsvorgänge klar dargelegt. Das Protokoll anlässlich seiner Vorsprache beim Vorstand des Finanzamtes sei nicht vollständig wiedergegeben. Am 4.12…
…BAO dazu, Meinungsverschiedenheit zwischen dem Abgabepflichtigen und der Abgabebehörde bezüglich des Erlöschens von Zahlungsverpflichtungen durch Erfüllung bestimmter Tilgungstatbestände einer Klärung zuzuführen. Da im ursprünglichen Antrag kein konkreter Tilgungstatbestand oder konkreter Gebarungsvorgang angeführt wurde, konnte seitens des Finanzamtes auf derartige Umstände nicht näher eingegangen werden, weshalb…
…zu konkretisieren (VwGH 14.3.1986, 85/17/0048). Dem Antrag auf Erlassung eines Abrechnungsbescheides muss daher ein konkretes, auf jeweilige Gebarungsvorgänge Bezug nehmendes und entsprechend begründetes Parteivorbringen zu Grunde liegen. Diese Voraussetzung werde vom gegenständlichen Antrag nicht erfüllt, weshalb diesem nicht stattgegeben werden könne…
…alle sonstigen ohne Rücksicht aus welchem Anlass entstandenen Gutschriften) in laufender Rechnung zusammengefasst zu verbuchen. Ein Abrechnungsbescheid dient der Klärung umstrittener abgabenbehördlicher Gebarungsakte, wobei die Behauptungslast und die Verpflichtung zur Konkretisierung hinsichtlich der strittigen Gebarungsvorgänge im Abrechnungsverfahren den Abgabepflichtigen trifft. Nach § 216 in Verbindung mit …
…aufzunehmen. Rz 1506: Die Einbringung ist auch insoweit wiederaufzunehmen, als eine Kompensation vorgenommen wird (zB aufgrund von Eilnachrichten). Rz 1507: Durch die Wiederaufnahme der Einbringung werden bereits durchgeführte Gebarungsvorgänge nicht neuerlich aufgerollt. Rz 1508: Ist die Abgabe endgültig uneinbringlich geworden, so ist die Löschung nach …
…stellt sich nicht, weil nach § 216 BAO die Richtigstellung unrichtiger Gebarungsvorgänge in Form der Erlassung eines Abrechnungsbescheides erfolgen kann und nach der Judikatur des VwGH die Möglichkeit besteht, einen Rückzahlungsantrag in einen Antrag auf Abrechnung umzudeuten, wenn am Abgabenkonto ein Guthaben nicht besteht und in…
…Abgabenschuld ergeben, nicht aber auch dann, wenn bei der Abgabenverrechnung der Behörde ein Fehler unterlaufen ist. Ergeben sich aus einer fehlerhaften Verbuchung der Gebarungsvorgänge rechnerische Abgabenschulden, die bei richtiger Verbuchung nicht auszuweisen wären, kann dem betroffenen Abgabepflichtigen nicht Säumnis zur Last fallen (vgl. Rzeszut/Tanzer…
…EUR 133.149,60. Dabei ist unklar, welche (weiteren) Gebarungsvorgänge Sie mit Ihrem neuerlichen Antrag als unrichtig kritisieren. Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung trifft den Abgabepflichtigen die Behauptungslast und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der umstrittenen Gebarungsvorgänge (zB VwGH 5.7.1999, 99/16/0115; 29.4…
…2021), § 216, II. Anwendungsbereich [Rz 2 - 4]). Die in dem nunmehr beschwerdeanhängigen Abrechnungsbescheid ausgewiesenen Gebarungsvorgänge wurden vom Bf nicht bestritten. Die darauf ausgewiesenen (restlichen, nach Abzug der Zahlungen iHv 30%, die auf dem Abrechnungsbescheid aufgelistet sind) Abgabenforderungen sind (bei Erlassen des Abrechnungsbescheides) nicht getilgt bzw…
…wurde die Beschwerde mit der Begründung abgewiesen, ein Abrechnungsbescheid gemäß § 216 BAO habe nach rein objektiven Gesichtspunkten über die korrekte Anwendung der für die strittigen Verrechnungs- und Gebarungsvorgänge maßgeblichen Gesetzesbestimmungen abzusprechen. Auf die vom steuerlichen Vertreter des Bf. subjektiv als unmoralisch empfundenen Aspekte der den…
…Die Bestimmungen des § 216 BAO böten nach der Judikatur des VwGH die Möglichkeit, die Richtigstellung unrichtiger Gebarungsvorgänge zu bewirken (vgl. das Erkenntnis des VwGH vom 26.9.1985, 85/14/0127). In der Beschwerde gegen diesen Bescheid würden dessen inhaltliche Unrichtigkeit sowie Rechtswidrigkeit infolge Verletzung…
…Dies wurde von der Abgabenbehörde bis dato noch nicht abgehandelt und bedarf der geforderten Mitteilung der fehlenden Begründung. Im Wege des Antrages auf Erlassung eines Abrechnungsbescheides nach § 216 BAO wurde die Überprüfung der Richtigkeit der Gebarungsvorgänge veranlasst. Im Abrechnungsbescheidverfahren wurde die Unzulässigkeit der Verrechnung gemäß …
…96/16/0285). Die Bestimmung des § 216 BAO bietet nach der Judikatur des VwGH die Möglichkeit, die Richtigstellung unrichtiger Gebarungsvorgänge zu bewirken (VwGH vom 26.9.1985, 85/14/0127). Im gegenständlichen Verfahren ist ua. die Frage, ob die verfahrensgegenständliche Umsatzsteuerschuld 1993 im Zeitpunkt der…
…jedoch, wenn der Behörde bei der Abgabenverrechnung Fehler unterlaufen wären (Stoll, BAO-Kommentar, 2322). Würden sich aus einer fehlerhaften Verbuchung der Gebarungsvorgänge rechnerisch Abgabenschuldigkeiten ergeben, die bei richtiger Gestion nicht auszuweisen wären, könne dem Abgabepflichtigen keine Säumnis zur Last gelegt werden (VwGH 21.4.1983…
…Gegenforderungen der Masse aus Umsatzsteuergutschriften, die während des laufenden Konkursverfahrens entstanden waren, gegenverrechnet werden können, sondern lediglich mit aushaftenden Masseforderungen. Die zur mängelfreien Durchführung dieses Gebotes möglicherweise hilfreiche Trennung von Abgabenkonten für Gebarungsvorgänge, die Zeiträume vor bzw. nach Konkurseröffnung betreffen, wurde seitens des Finanzamtes jedoch…
…Zu einer USt-Nachforderung für 1998 kam es auf Grund dieses Veranlagungsbescheides jedoch nicht, da die erklärte USt-Restschuld wegen der zuvor dargestellten Gebarungsvorgänge im Bescheiderlassungszeitpunkt bereits zur Gänze entrichtet gewesen war." Die USt-Nachzahlung 1-12/1998 sei am 20. April 2000 durchgeführt worden…
…Ablaufs der Aussetzung der Einhebung vorzunehmen ist). Diese Zahlungsbeträge sind somit nicht unmittelbar irgendwelchen Bescheiden zu entnehmen, sind sie doch Ergebnis von Gebarungsvorgängen am Abgabenkonto des Beschwerdeführers. Genaueres zur Höhe dieser Zahlungsbeträge ist der (gesonderten) Buchungsmitteilung zu entnehmen, im Falle des Beschwerdeführers die Buchungsmitteilung Nr…
…Verhalten, nämlich die Verletzung der umsatzsteuerlichen Verpflichtungen im Hinblick auf die im angefochtenen Bescheid angeführten Voranmeldungszeiträume und die (dadurch) eingetretene, sich im Zusammenhang mit den Gebarungsvorgängen am Abgabenkonto (gleichzeitige Verbuchung der Festsetzungen betr. 6-12/2003 und 1-6/2004) ergebende Abgabenverkürzung (an Umsatzsteuervorauszahlungen) iHv…
1.6. Zugelassene Versender/Empfänger (Artikel 314/315 UZK-IA) Allgemeines Eine Teilnahme am Informatikverfahren ist grundsätzlich Voraussetzung zur Erlangung der gesonderten Bewilligung als zugelassener Versender und/oder zugelassener Empfänger. Eine Bewilligung zur Gestellung und Abfertigung von Waren an zugelassenen Warenorten ist erforderlich. Eine gesonderte…