11.3. Von der Gebührenpflicht ausgenommene Rechtsgeschäfte (§ 15 Abs. 3 GebG) Rz 1040: Von der Gebührenpflicht ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, die unter das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehrsteuergesetz oder das Versicherungssteuergesetz 1953 fallen; dies gilt auch für Rechtsgeschäfte, sofern und insoweit diese…
27. Tarif der gebührenpflichtigen Rechtsgeschäfte (§ 33 GebG) 27.1. Annahmeverträge (§ 33 TP 1 GebG) 27.1.1 Gegenstand der Gebühr Rz 1250: Die Annahme an Kindes statt kommt durch schriftlichen Vertrag zwischen dem Annehmenden und dem Wahlkind und durch gerichtliche Bewilligung auf Antrag eines Vertragsteiles…
…Es umschreibt die Tatbestände des § 33 GebG im Allgemeinen mit Begriffen des Zivilrechts. Für die Abgrenzung unterschiedlich geregelter gebührenpflichtiger Rechtsgeschäfte ist daher deren zivilrechtliche Einordnung maßgeblich. Rz 1004: Gemischte Verträge sind solche, die die Merkmale verschiedener Vertragstypen des Zivilrechts aufweisen. Enthält ein einheitlicher Vertrag Elemente…
10.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 692: Die Gebührenschuld entsteht mit der Ausfertigung des Zulassungsscheines (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheines durch die Zulassungsstelle. Rz 693: Für als amtliches Zeugnis von Behörden des Bundes oder der Länder ausgestellte Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt…
…die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr unterliegen. Eingaben, insbesondere Beschwerden an das BVwG, seien gebührenpflichtig, und zwar in Höhe von Euro 30,00 (Pauschalgebühr). Die Gebührenschuld entstehe gemäß § 1 Abs. 2 BuLVwG-EGebV im Zeitpunkt der Einbringung der Beschwerde und werde in…
…von EUR 30,00 für eine Bescheidbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht sowie der festgesetzten Gebührenerhöhung von EUR 15,00. Die Entscheidung ergeht gemäß § 262 Abs. 1 BAO im Spruch und begründetem Umfang. Die Gebührenpflicht für die Bescheidbeschwerde ergibt sich aus § 1 Abs. 3 iVm § 2 Abs…
…von EUR 15,00 für einen Vorlageantrag an das Bundesverwaltungsgericht sowie der festgesetzten Gebührenerhöhung von EUR 7,50. Die Entscheidung ergeht gemäß § 262 Abs. 1 BAO im Spruch und begründetem Umfang. Die Gebührenpflicht für den Vorlageantrag ergibt sich aus § 1 Abs. 3 iVm § 2 Abs…
…von EUR 15,00 für einen Vorlageantrag an das Bundesverwaltungsgericht sowie der festgesetzten Gebührenerhöhung von EUR 7,50. Die Entscheidung ergeht gemäß § 262 Abs. 1 BAO im Spruch und begründetem Umfang. Die Gebührenpflicht für den Vorlageantrag ergibt sich aus § 1 Abs. 3 iVm § 2 Abs…
…von EUR 15,00 für einen Vorlageantrag an das Bundesverwaltungsgericht sowie der festgesetzten Gebührenerhöhung von EUR 7,50. Die Entscheidung ergeht gemäß § 262 Abs. 1 BAO im Spruch und begründetem Umfang. Die Gebührenpflicht für den Vorlageantrag ergibt sich aus § 1 Abs. 3 iVm § 2 Abs…
…der Beschwerde zugrundeliegenden Bescheides der Datenschutzbehörde ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Die Gebührenpflicht entsteht unabhängig vom Ausgang des Beschwerdeverfahrens. Auch der Verweis des Beschwerdeführers auf ein angebliches Obsiegen am EuGH (Urteil C-416/23 vom 9. Jänner 2025) ist für die vorliegende gebührenrechtliche Frage ohne…
…2 GebG 1957 anwendbar ist und das Vermögen des Bf. und seiner Ehegattin zum Annahmezeitpunkt mehr als EUR 22.000 betrug, ist eine Gebührenpflicht nach § 33 TP 1 GebG 1957 gegeben. Die Adoption der ***1*** unterliegt dem 1%igen Gebührensatz nach § 33 TP 1 Abs…
…Verfügung der Behörde innerhalb ihres gesetzlichen Wirkungskreises veranlasst werden soll (vgl VwGH 19.9.2001, 2001/16/0174). Relevant für die Gebührenpflicht ist das Vorliegen eines Privatinteresses, dieses bestimmt den Begriff der gebührenpflichtigen Eingabe iSd § 14 TP 6 Abs 1 GebG (VwGH 5.3.1990…
…mwN). Zur Verwirklichung dieses Regelungszwecks ist es weder erforderlich noch folgerichtig, wenn ein bestimmter, dem Grunde nach gebührenpflichtiger Rechtsvorgang weder der Verkehrsteuer noch der Rechtsgebühr unterliegt. Von der Bemessungsgrundlage der Gebühr ist somit lediglich jener Teil auszuscheiden, von dem Grunderwerbsteuer zu erheben wäre; der Rest…
…ABGB4 § 479 Rz 1). Aus dem Inhalt des gegenständlichen Dienstbarkeitsvertrags kann geschlossen werden, dass eine solche unregelmäßige Servitut begründet werden sollte. Der Gebührengesetzgeber knüpft die Gebührenpflicht grundsätzlich an das zivilrechtliche Verpflichtungsgeschäft an. Der Gebühr unterliegt also nicht erst der Erwerb einer Dienstbarkeit, d.h. ihre…
…Begründend wurde ausgeführt, die übermittelten Kopien der Lichtbildausweise seien keine Zeugnisse iSd § 14 TP 14 Abs. 1 GebG, sondern als Beilagen einer gebührenpflichtigen Eingabe gem. § 14 TP 5 Abs. 1 GebG zu qualifizieren. Es liege keine Unionswidrigkeit der Gebührenerhebung im Zusammenhang mit der Anzeigepflicht nach…
…die übermittelten Kopien der Lichtbildausweise seien keine Zeugnisse iSd § 14 TP 14 Abs. 1 GebG, sondern als Beilagen einer gebührenpflichtigen Eingabe gem. § 14 TP 5 Abs. 1 GebG zu qualifizieren. Es liege keine Unionswidrigkeit der Gebührenerhebung im Zusammenhang mit der Anzeigepflicht nach dem Tiroler Schischulgesetz…
…Gegenstand der Grunderwerbsteuer ist, unterliegt es nicht der Grunderwerbsteuer. Die Anwendbarkeit einer anderen Verkehrsteuer auf das gegenständliche Erbübereinkommen ist ebenso wenig ersichtlich, wie eine Gebührenpflicht nach dem GebG. 29 Zum Umfang der gegenständlich in Betracht kommenden Gebührenbefreiung gemäß § 19 Abs. 2 2. Satz GebG ist…
…sonstigen gesetzlichen Voraussetzung angefragt habe. Der Tatbestand des § 14 TP 5 Abs. 1 GebG 1957 sei nicht erfüllt, da es an einer gebührenpflichtigen Eingabe fehle. Die Tatbestände der § 14 TP 6 Abs. 1 und 2 GebG 1957 seien nicht erfüllt, da kein Ansuchen um die…
…sonstigen gesetzlichen Voraussetzung angefragt habe. Der Tatbestand des § 14 TP 5 Abs. 1 GebG 1957 sei nicht erfüllt, da es an einer gebührenpflichtigen Eingabe fehle. Die Tatbestände der § 14 TP 6 Abs. 1 und 2 GebG 1957 seien nicht erfüllt, da kein Ansuchen um die…
…sie nicht erkennen lässt, auf welcher Rechtsgrundlage Sie (fälschlicherweise) zum Schluss kommen, dass sich der Ort der Abstellung des Fahrzeuges in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone befände 2) Die subjektiven Voraussetzungen einer Strafbarkeit sind nicht gegeben, da ein gewöhnlicher Verkehrsteilnehmer zum Schluss kommen muss, dass die ansonsten…