…III UmgrStG zustande kommen. Gegebenenfalls liegt eine bloße Nutzungsüberlassung vor. Zu den Folgen einer Fristverletzung bei Firmenbuchzuständigkeit vgl. Rz 774. Beispiele zur Anmeldung der Einbringung bei Firmenbuchzuständigkeit: A bringt mit Einbringungsvertrag vom 14.8.X9 zum Stichtag 31.12.X8 sein Einzelunternehmen in die B…
3.2. Einbringungsstichtag (§ 13 UmgrStG) 3.2.1. Grundsätze 3.2.1.1. Allgemeines Rz 761: Der Einbringungsstichtag hat eine wesentliche Bedeutung, da mit ihm die steuerliche Funktion verbunden ist, dass die Zurechnung des Vermögens und der daraus resultierenden Einkünfte zum Einbringenden mit Ablauf dieses…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Verwaltungsstrafsache gegen Herrn A., Tirol, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. jur. Fabian Maschke, Dominikanerbastei 17/11, 1010 Wien, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 7. November 2018 gegen den Bescheid des…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke in der Beschwerdesache betreffend Säumnisbeschwerde des ***1*** ***2***, ***3*** ***4***, ***5***, Rumänien, Sozialversicherungsnummer ***6***, vertreten durch Felicitas Niedermann, Rechtsanwältin-DE, Union TAX & LAW, 8590 Romanshorn/TG, Obere Zelgstrasse 7, Schweiz, Korrespondenzbüro 1220 Wien, Donau-City-Straße…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Verwaltungsstrafsache gegen Ö, vertreten Dr. RA, Dominikanerbastei 17/11, 1010 Wien, wegen Nichtentrichtung von Wettterminalabgabe über die Beschwerde vom 17.8.2018 (eingebracht am 24.9.2018) gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde Magistrat der…
weitere GZ. RV/3300008/2013 RV/3300009/2013 RV/3300010/2013 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Innsbruck 1 in der Finanzstrafsache gegen 1. A, geb. xxxx, Geschäftsführer, whft. XXX, als Beschuldigten und 2. B-GmbH, YYY, als belangten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Konrad über die Beschwerde der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 28. Dezember 2023, gegen das Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 28. November 2023, GZ. MA67/Zahl1/2023, wegen einer Verwaltungsübertretung…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des R. Sch., ehemaliger Geschäftsführer, wohnhaft in S, Straße, vertreten durch P. E., Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder, S, N-Straße, vom 12. Mai 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes B vom 20. November 2003 betreffend Haftung gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch RA, über die Beschwerde vom 7.1.2019 gegen den Haftungsbescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10 vom 29.11.2018…
…maßgeblich, wenn die Einbringung rechtzeitig bei der zuständigen Behörde angemeldet oder gemeldet wurde. Liegt neben dem Fehlen einer Anwendungsvoraussetzung des § 12 UmgrStG auch eine Fristverletzung des § 13 UmgrStG vor, kommt der Tag des Abschlusses des Einbringungsvertrages als Zeitpunkt der Gewinnverwirklichung zur Anwendung. Rz 1279: Von …
…Es wurde erneut dargelegt, dass "die Geschäftsführung mit der Akquisition von Kunden sowie der Entwicklung von Software überfordert war, weshalb es zur Fristverletzung bei der Abgabe der Erklärungen kam. Da sich Geschäftsfelder nicht ergeben haben, 2023 (sowie 2024) Verluste erwirtschaftet wurden und daher liquide Mittel…
…die stillen Reserven erhoben werden müssen. Die stillen Reserven wären dann nicht 2005 sondern 2006 zu erfassen gewesen wären. Das UmgrStG zieht als Ersatzstichtag ebenfalls den Tag der Vertragsunterzeichnung heran. Daher hat die Fristverletzung zur Konsequenz, dass die Einbringung keine Rückwirkung zeitigen kann. § 13 Abs…
…unter CRN ***4***. Zu einer Festsetzung der Zollschuld auf Grund der Fristverletzung im Versandverfahren kam es im Streitfall nicht. Beweiswürdigung Die Beweiserhebung seitens des Bundesfinanzgerichtes erfolgte durch Einsichtnahme in den vom Zollamt Linz Wels elektronisch vorgelegten Verwaltungsakt. Daraus ergibt sich der oben wiedergegebene Sachverhalt und…
…die Verhängung eines Verspätungszuschlages setze gemäß § 135 BAO zwingend voraus, dass die Fristverletzung nicht entschuldbar sei. Im konkreten Fall sei die verspätete Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung für das erste Quartal 2016 ausschließlich darauf zurückzuführen, dass der Bf in diesem Zeitraum nur Umsätze in Höhe von 12…
…Die dagegen eingebrachte Berufung begründete der Bw. zunächst lediglich damit, dass "sowohl Juli als auch August in jedem Jahr 31 Tage haben" würden und daher keine Fristverletzung vorliege. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 20. Dezember 2011 als unbegründet ab. Die "Berufungsfrist" (gemeint…
…um ein erstmaliges Versäumnis der Bw. gehandelt; auch in den Vorjahren 2005 und 2004 seien derartige Fristverletzungen vorgekommen. Auch für das Veranlagungsjahr 2007 habe bereits wieder eine Erinnerung bezüglich der nicht eingereichten Jahreserklärungen erfolgen müssen. In der Eingabe vom 6. November 2008 (Berufung gegen den…
…ersucht, die äußerst schwierigen betrieblichen Begleitumstände des Bf. sowie seiner Frau und Familie zu berücksichtigen (im Jänner 2007 sei ein Konkurs abgewiesen worden). Allein dadurch komme es leider immer wieder zu Versäumnissen und Fristverletzungen. Es sei dies alles nicht in der Absicht des Bf. gelegen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Diana Sammer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Beschwerde vom 20. Juni 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 26. Mai 2021 betreffend Zwangsstrafe, Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: I. Die Beschwerde wird gemäß § 260 Abs. 1…
…eines Zollverfahrens auswirken, taxativ aufgezählt. Beispiele: Verschlussverletzung, Fristverletzung. 9.2.3.3. Entstehen einer Schuld im Zusammenhang mit dem Versandverfahren Die auf das Unionsverfahren/gemeinsame Versandverfahren anwendbaren Bestimmungen beziehen sich nicht auf Vorgänge, die zum Entstehen einer Schuld und Erhebung der Schuld führen, die nicht…
…2 UmgrStG für die sich aus den Feststellungen ergebenden steuerlichen Mehrbelastungen für den Einbringenden nicht möglich. Zur Fristverletzung siehe Rz 792 ff. Rz 1274: Formelle Anwendungsfehler bei einer Einbringung werden dahingehend zu würdigen sein, ob ein erkennbares Bemühen um eine richtige Durchführung der Einbringung vorliegt.