Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vom 14. November 2002, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 5. November 2002, betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2001, vom 11. Jänner 2006, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 16. Dezember 2005…
…dass ein einzelnes Unternehmen in einer abgeschlossenen Halle solche Leistungen anbiete und somit für einen Rummelplatz die Mehrzahl der Anbieter, die Freiluft und auch das Jahrmarktsmilieu fehle, komme der ermäßigte Steuersatz nicht zur Anwendung. Die Erlöse aus Eintrittsgeldern in Höhe von insgesamt Euro € seien…
…A-Gesellschaft insoweit, als auch Outdoor-Aktivisten zu den Kunden dieses Unternehmens zählen, abzuleiten. Als Freiluft- oder Outdoor-Sport wird jede selbst bestimmte Bewegungshandlung in der freien Landschaft bezeichnet, die eine Auseinandersetzung mit der Natur oder mit sich selbst in der Natur ermöglicht. Natursport wird…
…Theaterdirektoren, Verwaltungspersonal von Theatern, technisches Bühnenpersonal, Mitglieder des Bedienungspersonals von Kabaretts, Showbühnen und Nachtlokalen (zB Barkeeper, Bardamen), Tanzlehrer, Bedienstete von Tanzschulen, Billeteure, sonstiges Hilfspersonal, weiters Regisseure, Regieassistenten, Tonmeister, Tontechniker, Filmgeschäftsführer. Als Bühne gilt jeder Ort, an dem vor Publikum aufgetreten wird (zB Theater, Freiluftbühne, Festzelt).
…Gesundheitswesen und des Sports für private, halböffentliche und öffentliche Auftraggeber. Zudem war und ist der Bf. als Instruktor und Trainer für Freiluftsportarten für angehende Lehrpersonen tätig. Ab dem Jahr 2018 schließlich wird der Bf. mehrere Lehrveranstaltungen an der Universität abhalten, aus denen ebenfalls nennenswerte Einkünfte…
…und Ausrüstungsgegen stände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken – andere – andere –andere“) zu. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, die zusammengesetzte Ware diene als Whirlpool zum…
…cc vom 25. September 2002 seien Geräte und Ausrüstungsgegenstände für Sportarten oder Freiluftspiele mit der Warennummer 950699 9000 angemeldet worden. Tatsächlich habe es sich jedoch um andere Bekleidung (Karate-Uniformen) der Warennummer 621132 9000 gehandelt; diese Ware gelte somit als nicht angemeldet und als nicht…
…vorgebrachten Argumente seinen nicht stichhaltig, um bei einer Platzanzahl von 13 Freiluft- und 2 Hallenplätzen während der Sommersaison gegenüber nur 6 Plätzen während der Wintersaison einen nur 45%igen Anteil der Sommerumsätze an den Jahreseinnahmen rechtfertigen zu können. Die Einschätzung des Prüfers beruhe auf den…
…den Jahreseinnahmen rechtfertigen zu können. Unbestrittenermaßen standen in den Jahren des Prüfungszeitraumes in den Wintermonaten jeweils 6 Hallenplätze, hingegen in der Sommersaison 13 Freiluft- und 2 Hallenplätze zur Verfügung. Das Platzangebot der Sommersaison betrug daher das 2,5 fache der Wintermonate. Selbst unter Berücksichtigung von…
…bloß Saisonbetriebe sind, für die Anwendbarkeit der Verordnung unschädlich ist, dass Umsätze überwiegend im Freien erzielt werden, muss dies umso mehr für einen Betrieb gelten, der nur eine einmalige Freiluftveranstaltung durchführt. 16 § 17 und § 21 EStG 1988; LuF PauschVO 2001 (BGBl II Nr. 54/2001…
…August 2020 sind abweichend von Abs. 2 Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen in geschlossenen Räumen mit bis zu 1000 Personen und im Freiluftbereich mit bis zu 1250 Personen mit Bewilligung der für den Veranstaltungsort örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zulässig. Die Entscheidungsfrist für die Bewilligung beträgt…
…Die maßgebenden Positionen der KN lauten: 9506:"Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken" 9019: "Apparate und Geräte für Mechanotherapie; Massageapparate und -geräte…
…auf die Haltung von Rothirschen, Wildschweinen und Rotfüchsen erteilt (siehe den genannten aktenkundigen Bescheid). Auf dem für Besucher zugänglichen Gelände des ***Gut1*** befinden sich unter anderem mehrere umzäunte Weiden, Sandplätze und Freiluftgehege, mehrere Ställe und sonstige der Unterbringung der Tiere gewidmete Gebäude (zB "Hasenhaus", "Tierwohnzimmer"…
…Wuzzler-Tisch, Billard, Bibliothek, EDV Raum, Freiluftklasse im Pavillon, Fußballplatz, Basketball- und Beachvolleyball-Platz, Kletterwand Internatsgebühren: Die Kosten für das Internat betragen - für interne Schüler*innen € 317,81/Monat - für halbinterne Schüler*innen € 141,48/Monat" 2. Beweiswürdigung Der festgestellte entscheidungsrelevante Sachverhalt steht…
…Übernahme des Leihwagens und Fahrt ins Zentrum. Nachmittag Besuch des Industrie- und Technologiezentrum von Toyota und Rundgang durch die Innenstadt von Nagoya mit Besuch des Toyota Towers und der Sky Promenade, der höchsten Freiluftplattform des Landes. 3. -5. Tag: Privater Aufenthalt in Hisai mit Ausflug…
…Leicht- und Schwerathletik, für anderer Sportarten und Freiluftspiele und auch kein Schwimmbecken und kein Planschbecken. Das BFG schließt sich diesen Ausführungen im Erkenntnis vom 17.10.2019 auch im vorliegenden Beschwerdefall an, sodass daher spruchgemäß zu entscheiden war. Die Berechnung der Zollabgabe lautet: 6,5…
…für anderer Sportarten und Freiluftspiele und auch weder ein Schwimmbecken noch ein Planschbecken. Die Einreihung der Mesh Lounge in die vom Zollamt vertretene Position 6306 HS ist aber ebenfalls nicht möglich. Die belangte Behörde stützt ihre Ansicht im bekämpften Nachforderungsbescheid im Wesentlichen auf die vZTA…
…kein Gerät oder Ausrüstungsgegenstand für Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, für anderer Sportarten und Freiluftspiele und auch kein Schwimmbecken und kein Planschbecken. Das BFG schließt sich diesen Ausführungen im Erkenntnis vom 17. Oktober 2019 auch in den vorliegenden Beschwerdefällen an, sodass daher spruchgemäß zu entscheiden war…
…sei kein Gerät oder Ausrüstungsgegenstand für Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, für anderer Sportarten und Freiluftspiele und auch kein Schwimmbecken und kein Planschbecken. Das BFG schließt sich diesen Ausführungen im Erkenntnis vom 17. Oktober 2019 auch im vorliegenden Beschwerdefall an, sodass daher spruchgemäß zu entscheiden war…
…kein Gerät oder Ausrüstungsgegenstand für Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, für anderer Sportarten und Freiluftspiele und auch kein Schwimmbecken und kein Planschbecken. Das BFG schließt sich diesen Ausführungen im Erkenntnis vom 17. Oktober 2019 auch in den vorliegenden Beschwerdefällen an, sodass daher spruchgemäß zu entscheiden war…