Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufungen des Masseverwalters im Konkurs der N.M. KEG vom 1. September 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 21. Juli 2003 betreffend Umsatzsteuer für 2001 und 2002 sowie einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß…
…dass die Bw. keineswegs angemessene Vorkehrungen getroffen bzw. Kontrollen durchgeführt hat, um der Gefahr der Verwendung unrichtiger Rechnungsadressen in geeigneter Weise zu begegnen. Im Wesentlichen hat sie sich mit Formalnachweisen begnügt (FB-Eintragung, Gewerbebefugnis, steuerliche Erfassung, Anführung von Telefon- / FAX-Nummer bzw. Bankverbindung auf der…
…Je ungewöhnlicher die Begleitumstände der Geschäftsabwicklung sind und je missbrauchsanfälliger eine Geschäftsbranche sich darstellt, umso qualifizierter müssen diese Anforderungen sein. Nach Ansicht des Berufungssenates wird mit dem alleinigen Abverlangen von Formalnachweisen (z.B. Firmenbucheintragung, Gewerbeberechtigung) zum Nachweis einer gültigen Geschäfts- und Rechnungsadresse den angesprochenen unternehmerischen…
…nicht gelungen ist, taugliche Beweise für ihr Auftreten als Personengesellschaft nach außen hin zu erbringen. 2. Steuerliche Erfassung der Bw. / Firmenbucheintragung/ Gewerbeschein Formalnachweise wie zB die Firmenbucheintragung, Steuernummer und Gewerbebefugnis sind allein zum Beweis einer wirtschaftlichen Tätigkeit der Bw. noch nicht ausreichend. Die für eine…
…wird (Ruppe/Achatz, aaO, Art 7 BMR, Rz 12 und 12/1). Wird der Formalnachweis entsprechend der nationalen Regelung erbracht, ist die Steuerfreiheit zu versagen, wenn der Umsatz mit einer Steuerhinterziehung verknüpft ist und der Lieferant „hiervon wusste oder hätte wissen müssen“ (Ruppe/Achatz, UStG…
…an keiner Schlussbesprechung teilgenommen und sei ihm keine Möglichkeit einer ausführlichen Besprechung geboten worden. Auch habe es seitens der belangten Behörde niemals eine Vorladung zur Schlussbesprechung gegeben. Ergänzende Stellungnahme der belangten Behörde vom 4.5.2026: Zur Beben KG: Die vorgelegten Formalnachweise seien wenig aussagekräftig…
…12 UStG 1994 den Schutz des guten Glaubens an der Erfüllung der Vorsteuerabzugsvoraussetzungen nicht als Tatbestandsmerkmal vorsieht, auch nicht hinsichtlich der Richtigkeit von Rechnungsmerkmalen. Darüber hinaus wird bemerkt, dass mit der Prüfung von Formalnachweisen, wie z.B. Firmenbucheintragungen hinsichtlich der Richtigkeit gültiger Geschäfts- und Rechnungsadresse…
…13.5.2014 davon auszugehen, dass es sich dabei um von ***5*** veranlasste Gefälligkeitsbestätigungen handle. Die ***1*** habe demnach an der Adresse ***4*** im Zeitraum der Legung der verfahrensgegenständlichen Rechnungen keine Geschäftstätigkeit entfaltet. Mit der Prüfung von Formalnachweisen, wie z.B. Firmenbucheintragungen und UID-Nummer…
…Dabei sind die Anforderungen umso qualifizierter, je missbrauchsanfälliger eine Branche ist bzw. je ungewöhnlicher die Begleitumstände einer Geschäftsabwicklung sind. In der Baubranche genügt das Abverlangen von Formalnachweisen nicht, da auch unseriöse Unternehmer für gewöhnlich bemüht sind, diese zu erfüllen, weil sie sonst mit Nachteilen bei…
…12 UStG 1994 den Schutz des guten Glaubens an der Erfüllung der Vorsteuerabzugsvoraussetzungen nicht als Tatbestandsmerkmal vorsieht, auch nicht hinsichtlich der Richtigkeit von Rechnungsmerkmalen. Darüber hinaus wird bemerkt, dass mit der Prüfung von Formalnachweisen, wie z.B. Firmenbucheintragungen hinsichtlich der Richtigkeit gültiger Geschäfts- und Rechnungsadresse…
…sozialversicherungs- und oft auch arbeitsrechtlichen Unredlichkeit erwecke (BFG 27.04.2015, RV/7104860/2014). Mit dem alleinigen Abverlangen von Formalnachweisen werde den angesprochenen unternehmerischen Obliegenheiten nicht Genüge getan, weil auch unseriöse Unternehmer danach trachten, wenigstens die formalen Erfordernisse zu erfüllen. Gegenständlich gehe es aber nicht…
…da dieser nur greifen kann, wenn alle Merkmale einer ordnungsgemäßen Rechnung vorliegen; andererseits hat die Bw lediglich Formalnachweise eingeholt, konnte aber darüber hinausgehende Nachweise nicht erbringen bzw waren die Rechnungsmängel bereits offensichtlich ohne weitere Nachforschungen zu erkennen, sodass auch von der objektiven Einhaltung der Sorgfaltspflicht…
…Vorsteuerabzug ausschließen. Es gibt diesbezüglich einerseits keinen Vertrauensschutz, da dieser nur greifen kann, wenn alle Merkmale einer ordnungsgemäßen Rechnung vorliegen; andererseits hat die Bw lediglich Formalnachweise eingeholt, konnte aber darüber hinausgehende Nachweise nicht erbringen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 17. April 2013
…einem Umsatzsteuerbetrug zu verhindern. Je ungewöhnlicher die Begleitumstände der Geschäftsabwicklung sind und je missbrauchsanfälliger eine Geschäftsbranche sich darstellt, umso qualifizierter müssen diese Anforderungen sein. Nach Ansicht des Berufungssenates wird mit dem alleinigen Abverlangen von Formalnachweisen (z.B. Firmenbucheintragung, Abfrage der UID-Nummer, Einsichtnahme in die…
…höheres Maß an Wachsamkeit und entsprechende Maßnahmen zu verlangen, je ungewöhnlicher sich die Geschäftsverhältnisse im Einzelfall darstellen würden. Allein mit dem Abverlangen von Formalnachweisen sei der unternehmerischen Sorgfaltspflicht in der Regel nicht entsprochen. Es liege am Unternehmer, bei Vorliegen ungewöhnlicher Umstände beim Lieferanten entsprechende Erkundigungen…
…die von der Bw. hinsichtlich ihrer Auftragnehmerin angestellten Nachforschungen beschränkten sich lediglich auf das Vorliegen von für die Ausstellung von Rechnungen erforderlichen Formalnachweisen - davon auszugehen, dass die Firma P zum Zeitpunkt der Ausstellung der gegenständlichen Rechnungen an der in diesen (Rechnungen) genannten Anschrift nicht existierte…
…richtet, ist das erforderliche Nachweispapier die Warenverkehrsbescheinigung A.TR. In Ermangelung eigener Formalnachweise für die Anwendung der Agrarkonzessionen nach dem Assoziierungsabkommen werden hiefür die Präferenznachweise der Zollunion herangezogen, die jedoch einen entsprechenden Vermerk betreffend den Ursprung der Waren im Feld 8 ("Bemerkungen") enthalten müssen, weil…
…richtet, ist das erforderliche Nachweispapier die Warenverkehrsbescheinigung A.TR. In Ermangelung eigener Formalnachweise für die Anwendung der Agrarkonzessionen nach dem Assoziierungsabkommen werden hiefür die Präferenznachweise der Zollunion herangezogen, die jedoch einen entsprechenden Vermerk betreffend den Ursprung der Waren im Feld 8 ("Bemerkungen") enthalten müssen, weil…
…ist das erforderliche Nachweispapier die Warenverkehrsbescheinigung A.TR. In Ermangelung eigener Formalnachweise für die Anwendung der Agrarkonzessionen nach dem Assoziierungsabkommen werden hiefür die Präferenznachweise der Zollunion herangezogen, die jedoch einen entsprechenden Vermerk betreffend den Ursprung der Waren im Feld 8 ("Bemerkungen") enthalten müssen, weil Agrarkonzessionen…
107. Innergemeinschaftliche Lieferung (Art. 7 UStG 1994) 107.1. Allgemeine Voraussetzungen für die Steuerfreiheit Rz 3981: Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist steuerfrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Gegenstand der Lieferung muss von einem Mitgliedstaat in das übrige Gemeinschaftsgebiet, dh. in einen anderen Mitgliedstaat, befördert oder…