…Inland. Im Erstattungsverfahren von Vorsteuerbeträgen für ausländische Unternehmer werden u.a. Vorsteuern aus einer Rechnung (Sequenz Nr. 14) für den Ankauf von 78 Stück Flaschenweinen eines österreichischen Winzers geltend gemacht. Der angefochtene Bescheid verwies zu dieser Rechnung, die von der belangten Behörde angefordert wurde, darauf…
…11.7.1995, 91/13/0145, 26.9.2000, 94/13/0260) ausgesprochen, dass Zuwendungen an Kunden, wie das Schenken von Flaschenweinen, Sekt, Bonbonieren etc. anlässlich des Weihnachtsfestes oder des Jahreswechsels zu nichtabzugsfähigen Repräsentationsaufwendungen führen. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass jede einzelne Flasche…
…Gewinnzurechnungen betreffend den Einkauf nachfolgend angeführter Flaschenweine vorgenommen und auch den damit im Zusammenhang stehenden Vorsteuern von € 7.116,00 die steuerliche Anerkennung versagt. | Lieferant | Rechnungsdatum | Liefergegenstand | Bruttopreis | Fa. | 14.11.2007 | 220 Flaschen Wein zu €…
…versehen (siehe entsprechende Muster) Laut Verwaltungspraxis werden übliche Weihnachts-, bzw. Neujahrsgeschenke, wie Kalender, Flaschenweine, Bonbonnieren an Geschäftsfreunde sowie Weihnachtskarten als abzugsfähiger Werbeaufwand anerkannt. Siehe Rz. 4810 EStR: Keine Repräsentationskosten sind die Kosten für Zuwendungen, bei denen primär die berufliche Tätigkeit und nicht die Person des…
Im übrigen sei darauf verwiesen, dass der Beschwerdeführer gar nicht behauptet, bei vorangegangenen Prüfungen der Aufzeichnungen seien Aufwendungen der hier strittigen Art geprüft worden. Auch in dem hier zu beurteilenden Fall findet sich weder eine gesetzliche Handhabe für die Abzugsfähigkeit der in Rede stehenden Aufwendungen…
…abzugsfähig. Aufwendungen, die ganz allgemein dazu dienen, geschäftliche Kontakte aufzunehmen und zu pflegen oder bei künftigen Geschäftsfreunden eingeführt zu werden (Flaschenweine mit entsprechenden Aufklebern versehen werden anlässlich bestimmter Anlässe wie Weihnachten etc. an potentielle Kunden und Geschäftspartner für Zwecke der Anbahnung bzw. für gute Zusammenarbeit…
…wurden. Eine Berücksichtigung im Jahr 2016 war daher nicht möglich. Folgende Aufwendungen konnten nicht berücksichtigt werden, da Sie zu den nichtabzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung gem. § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 zählen: Geschenke wie Flaschenweine, Prosecco, Bier-Trays, Blumen, Schokolade und andere Süßigkeiten…
…als solche nicht als Werbungskosten anerkannt werden, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung mit sich bringe und sie zur Förderung des Berufes erfolge. Darunter fielen auch Zuwendungen an Kunden, wie das Schenken von Flaschenweinen, Geschenken, etc. Für die Pokalspenden seien keine Belege vorgelegt…
…sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Nach Z 3 dieser Gesetzesstelle dürfen Repräsentationsaufwendungen nicht abgezogen werden. Darunter fallen auch Aufwendungen anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden, Zuwendungen an Kunden, wie das Schenken von Flaschenweinen, Sekt, Bonbonieren, Blumen, andere Geschenke oder Aufmerksamkeiten…
… 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988, die sich einem Abzug von Einkünften in jedem Fall entziehen. Dazu zählten Flaschenweine, Bonbonnieren, etc. Die durch den Gesetzgeber eingeräumte Ausnahme vom Abzugsverbot der Repräsentationsaufwendungen für den Fall eines damit verbundenen Werbezweckes betreffe ausschließlich den Fall der Bewirtungsspesen…
…Süßigkeiten und Gutscheinen nichtabzugsfähige Repräsentationsaufwendungen. Dabei wurde von der Außenprüfung davon ausgegangen, dass es sich um Sachgeschenke (Flaschenwein, Schokolade, Geschenkboxen) handle und nicht um Aufwendungen für die Kundenbewirtung anlässlich von Messen. Die Wiederaufnahmen der Verfahren seien aus den im Außenprüfungsbericht angegebenen Gründen zu Recht erfolgt…
…am 17. Oktober 2016 vorschriftswidrig verbrachten Flaschenweine für den Zeitraum zwischen der damit entstandenen Eingangsabgabenschuld und der Mitteilung der Eingangsabgaben mit dem hier angefochtenen Bescheid. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Unzulässigkeit einer Revision: Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie…
…macht. Aufwendungen, die ganz allgemein dazu dienen, geschäftliche Kontakte aufzunehmen und zu pflegen oder bei künftigen Geschäftsfreunden eingeführt zu werden (Flaschenweine mit entsprechenden Aufklebern versehen werden anlässlich bestimmter Anlässe wie Weihnachten etc. an potentielle Kunden und Geschäftspartner für Zwecke der Anbahnung bzw. für gute Zusammenarbeit…
…| 123.336,67 | 24667,30 | Wein | 7440 | 0,00 | 12.352,66 | 2470,53 | Flaschenweine | 0 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | Sekt | 37 | 0,00 | 216,25 |…
…abzugsfähigen Repräsentationsaufwendungen. „Aufwendungen, die dazu dienen, geschäftliche Kontakte aufzunehmen und zu pflegen oder bei künftigen Geschäftsfreunden eingeführt zu werden (Flaschenweine mit entsprechenden Aufklebern versehen werden anlässlich bestimmter Anlässe wie Weihnachten etc. an potentielle Kunden und Geschäftspartner für Zwecke der Anbahnung bzw. für gute Zusammenarbeit überreicht)…
…im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988, die sich einem Abzug von Einkünften in jedem Fall entziehen. Dazu zählen Flaschenweine, Bonbonnieren, etc. Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis (VwGH 30.4.2003, 98/13/0071) zum Ausdruck gebracht hat, stellen Aufwendungen für…
…Betriebsbeendigung 2010 infolge Verkaufs der Liegenschaft, auf der der Flaschenverkauf bewirkt worden war, wurden ordnungsgemäße Abgabenerklärungen gelegt und entsprechende Bescheide erwirkt. Ab 2005 wurde durch die Tochter der Bw.in in M***** der Flaschenweinverkauf betrieben, NICHT durch die Bw.in, sodaß keinerlei Grundlage für weder…
…beantwortet. Aufwendungen, die ganz allgemein dazu dienen, geschäftliche Kontakte aufzunehmen und zu pflegen oder bei künftigen Geschäftsfreunden eingeführt zu werden (Flaschenweine mit entsprechenden Aufklebern versehen werden anlässlich bestimmter Anlässe wie Weihnachten etc. an potentielle Kunden und Geschäftspartner für Zwecke der Anbahnung bzw. für gute Zusammenarbeit…
…Williams) mit einem offensichtlich geringen Rohaufschlag herangezogen. Alle übrigen Spirituosen und Mixgetränke blieben außer Betracht. Auch bei der Kalkulation der Flaschenweine wurde jeweils nur eine Sorte der preisgünstigsten Rot- und Weißweine (Grüner Veltliner und St. Laurent) herangezogen. Die vom steuerlichen Vertreter vorgenommene Gewichtung dieser Umsatzträger…
…schon bisher großzügig; übliche Weihnachts- bzw. Neujahrsgeschenke, wie Kalender, Flaschenweine, Bonbonniere an Geschäftsfreunde sowie Weihnachtskarten wurden unabhängig von § 20 (1) Z 3 als abzugsfähiger Werbeaufwand anerkannt." Ich habe dem Finanzamt Wels in meinem Schreiben vom 25. September 2003 insgesamt 46 Personen namhaft gemacht, welche von…