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BFG RV/7300054/2019Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - subjektive Tatseite bestritten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.12.2019

…habe ausgesagt, dass die Bf. in diesen Verkauf nicht eingebunden gewesen sei. Die Finanzstrafbehörde sei einen Sachbeweis schuldig geblieben. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind, Vorauszahlungen…

BFG RV/7300040/2019Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Vorsatz bestritten und Höhe der Geldstrafe bekämpft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.11.2019

…1050 Wien, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 17.6.2019 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Organ der belangten Behörde Finanzamt Baden Mödling…

BFG RV/7300058/2016Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Nichtabfuhr von Kapitalertragsteuer aus einer verdeckten Gewinnausschüttung - Beweislastumkehr im Finanzstrafverfahren - vorsätzliche Handlungsweise bestritten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.11.2016

…gegeben habe, aber er aufgrund der politischen Aktivitäten der Gattin davon abgegangen sei, da er als unabhängiger Berater nach außen hin auftreten wollte. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich Abgaben, die selbst…

BFG RV/7300085/2014Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Vorsatz bestritten. Verspätete Zahlung der Selbstbemessungsabgaben durch den belangten Verband kann mangels Täterbenennung (§ 29 Abs. 5 FinStrG) keine strafbefreiende Selbstanzeige zugunsten des Geschäftsführers darstellen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.02.2015

…Ahndung der Finanzvergehen nicht dem Gericht obliegt. Zur objektiven Tatseite der erstinstanzlich dem Schuldspruch und der Bemessung der Geldstrafe und der Verbandsgeldbuße zugrunde gelegten Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG wird seitens des erkennenden Senates des Bundesfinanzgerichtes folgender Sachverhalt festgestellt: Aus der Aktenlage…

BFG RV/7300013/2015Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - verspätete Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen mit Fehlern der als zuverlässig angesehenen Buchhaltungskraft gerechtfertigt. Entschuldbarer Irrtum über deren Qualifikation eingewendet.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.04.2015

…am fünften Tag jeweiliger Fälligkeit entrichtet bzw. abgeführt worden sei, jedoch liege keine vorsätzliche Begehung einer Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG vor. Wie bereits mit Schriftsätzen vom 14.11.2014 und 27.11.2014 angegeben, sei der gesamte verfahrensrelevante Vorfall auf ein…

BFG RV/7300036/2014Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Nichtabfuhr von Lohnabgaben - objektive (Zufluss der Löhne) und subjektive Tatseite (Vorsatz) bestritten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.11.2014

…NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen N.N., Adresse1, vertreten durch HFP STEUERBERATUNGS GMBH, Beatrixgasse 32, 1030 Wien, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten…

UFSW FSRV/0153-W/10Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Vorsatz bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)12.05.2011

…nach jeweiliger Fälligkeit entrichtet und die geschuldeten Beträge auch nicht bis zu diesem Zeitpunkt der Abgabebehörde bekannt gegeben wurden, keine Bedenken bestehen. Einzige Tatbestandsvoraussetzung einer Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG in subjektiver Hinsicht ist die vorsätzliche Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben (hier USt, L…

UFSW FSRV/0113-W/09Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Vorsatz hinsichtlich verspäteter Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.04.2010

…abgezogen zu haben; eine vorsätzlich verspätete Entrichtung sei jedenfalls hinsichtlich dieses Betrages - genauso wie hinsichtlich der anderen Beträge in den Feststellungen der Betriebsprüfung - nicht gegeben. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich Abgaben…

UFSW FSRV/0087-W/09Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - objektive und subjektive Tatseite bestritten. Selbstanzeige - Täterbenennung (§ 29 Abs. 5 FinStrG).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.02.2010

…das wiederholte Fehlverhalten. Rechtlich erfülle das Verhalten des Bw. das Tatbild des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd eine geringfügige Schadensgutmachung an, als erschwerend hingegen die für einen Teil des deliktischen Verhaltens vorliegende…

UFSW FSRV/0142-W/09Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - objektive Tatseite nicht erfüllt - Umsatzsteuerschuld für Grundstücksumsatz wegen fehlender Option zur Steuerpflicht (§ 6 Abs. 2 UStG) für den angeschuldigten Zeitraum nicht entstanden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.02.2010

…Schleifmühlgasse 7, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Amtsbeauftragten AB vom 21. April 2004 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 1/23 als Organ des Finanzamtes für den 23. Bezirk Wien…

UFSW FSRV/0076-W/09Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - vorsätzliche Nichtentrichtung von Lohnabgaben mit dem laufenden Stehenlassen von Umsatzsteuerguthaben zwecks Abdeckung der lohnabhängigen Abgaben bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)16.12.2009

…sich der Bw. vergewissert, dass ausreichend Guthaben vorhanden gewesen seien. Mangels Vorliegen der subjektiven Tatseite werde die ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses beantragt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich Abgaben, die selbst…

UFSW FSRV/0024-W/09Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Höhe der Verkürzungsbeträge und Strafhöhe angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.11.2009Teil 1/2

…Oktober 2008, SpS, wurde der Bw. der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG für schuldig erkannt, er habe im Bereich des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vorsätzlich, unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an…

UFSW FSRV/0024-W/09Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Höhe der Verkürzungsbeträge und Strafhöhe angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.11.2009Teil 2/2

…auch deswegen nicht vorgebracht, weil diese ohnehin auf seinen eigenen Angaben beruhen. Die objektive Tatseite der nunmehr der Bestrafung zugrunde gelegten Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist daher aufgrund obiger Ausführungen zweifelsfrei erwiesen. Keine Einwendungen hat der Bw. in Bezug auf das…

UFSW FSRV/0159-W/08Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - vorsätzliche Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen bis zum 5. Tag nach jeweiliger Fälligkeit nicht erweisbar- Beschuldigter ist zum Tatzeitpunkt von der (später aus formellen Gründen aberkannten) Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferungen ausgegangen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)23.06.2009

…hingegen keinen Umstand an. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw., mit welcher dieser inhaltlich die subjektive Tatseite der erstinstanzlich der Bestrafung zugrunde gelegten Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG in Abrede stellt. Der Bw. führt aus…

UFSW FSRV/0077-W/08Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - widersprechende Beweisergebnisse hinsichtlich der Verantwortlichkeit zur Entrichtung der Selbstbemessungsabgaben führten im Zweifel (§ 98 Abs. 3 FinStrG) zu einer Verfahrenseinstellung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.04.2009

…eine vorsätzliche Handlungsweise der Bw. bestritten und somit das Vorliegen der subjektiven Tatseite der erstinstanzlich der Bestrafung zugrunde gelegten Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG in Abrede gestellt. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Unabhängigen Finanzsenat am 13. Jänner 2009 brachte die…

UFSW FSRV/0116-W/08Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - objektive Tatseite (tatsächliches Anfallen der geschätzten Lohnabgaben) nicht erweisbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.04.2009

…Jahre 2003 bis 2006 tatsächlich keine Lohnabgaben im Rahmen der Fa. S-GmbH angefallen wären und somit das Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG weder objektiv noch subjektiv verwirklich worden sei. Zur Begründung wird ausgeführt, dass in der Zeit vom 17…

UFSW FSRV/0112-W/08Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Vorsatz und Strafhöhe angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.04.2009

…vorliegen. Mit der vorliegenden schriftlichen Berufung wird das Vorliegen von Vorsatz im Sinne der erstinstanzlich der Bestrafung zugrunde gelegten Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG in Abrede gestellt. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung hat der Bw. jedoch auch eine geständige Rechtfertigung im Bezug…

UFSW FSRV/0101-W/08Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - objektive und subjektive Tatseite bestritten. Klärung der Zuständigkeit für die Abgabenentrichtung im Verein.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.03.2009

…in Rede stehenden Lohnabgaben wegen der schwierigen wirtschaftlichen Situation des Vereines nicht möglich gewesen ist. Diese subjektive Tatseite der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist hinsichtlich des Bw1 somit zweifelsfrei erwiesen. Da eine Verantwortlichkeit und Zuständigkeit des Bw2 als Obmann des Vereines…

UFSW FSRV/0081-W/08Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Zahlungsschwierigkeiten schließen die Annahme von Vorsatz nicht aus. Erstinstanzliche unberücksichtigt gebliebene Milderungsgründe gemäß § 5 Abs. 3 Z 3 und 6 VbVG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.02.2009

…ist. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Spruchsenat am 13. September 2007 hat sich der Bw1 der ihm angelasteten Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG für schuldig bekannt und eingestanden, dass er die für den Bereich des Verfahrens maßgeblichen Bestimmungen gekannt hat…

UFSW FSRV/0058-W/08Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Liquiditätsengpässe schließen die Annahme von Vorsatz nicht aus. Kein geringes Verschulden und keine unbedeutenden Folgen der Tat im Sinne des § 25 Abs. 1 FinStrG (Verkürzungsbetrag: € 9.796,00).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.11.2008

…November 2007 das Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG betreffend Lohnsteuer und Dienstgeberbeträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlägen für 12/2004-3/2005 im Gesamtbetrag von € 9.796,00 eingeleitet worden. Anlässlich seiner Einvernahme am 18…