…gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 06.02.2017 über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2011 den Beschluss gefasst: Die Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes vom 29.11.2018 betreffend die Abweisung der Beschwerde vom 3.3.2017 gegen den Einkommensteuerbescheid 2011…
…den Einzelrichter über die Beschwerde des Beschwerdeführers, vom 29.01.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 28.01.2016 betreffend Festsetzung einer Ordnungsstrafe zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…die Beschwerde der X-GmbH, vom 14.10.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 09.10.2015 betreffend Begrenzung der Gültigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Anton Cuber, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Glacisstraße 53, vom 5. Jänner 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 1. Dezember 2005 betreffend Zurücknahmeerklärung einer Berufung (§§ 85, 275 BAO) entschieden: Der Berufung gegen…
…November 2001 wird Folge gegeben. Der Bescheid vom 1. Dezember 2005 sowie die Berufungsvorentscheidung vom 7. Dezember 2006 werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Gegen den vom Finanzamt Graz-Stadt erlassenen Haftungsbescheid vom 15. November 2001, mit dem die Berufungswerberin (= Bw.) als Haftungspflichtige für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch UNICONSULT Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H, vom 1. März 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt, vertreten durch Dr. Erwin Ganglbauer, vom 25. Juli 2000 betreffend Umsatzsteuer 1996 und 1997 beschlossen…
…DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der Stadtgemeinde A über die Beschwerde vom 13.06.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 13.05.2013 betreffend die Abweisung des Antrages vom 21.3.2013 auf…
…Y, vertreten durch Z, wegen behaupteter Verletzung der Entscheidungspflicht durch das Finanzamt Graz-Stadt betreffend 1) Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für das Jahr 2014 2) Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für das Jahr 2015 3) Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung über die Beschwerde vom…
…des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nachdem sich die Rechtsfolge der örtlichen Unzuständigkeit des Finanzamtes Graz-Stadt für die Erlassung der Beschwerdevorentscheidungen unmittelbar aus dem Gesetz bzw. einer Verordnung…
…veranlasste das Finanzamt eine Überprüfung des Lohnzettels der Fa h-GmbH beim Finanzamt Graz Stadt sowie eine Überprüfung des Lohnzettels der Fa WB-GmbH beim Finanzamt für den 1 und 23. Bezirk. Das Finanzamt für den 1 und 23. Bezirk teilte daraufhin dem Finanzamt für…
…über Rechtsmittel zu entscheiden habe, mit denen die Umlagepflicht dem Grunde oder dem Umfang nach bestritten werde. Eine Vorlage an die zuständige höhere Behörde durch das Finanzamt Graz-Stadt habe nicht stattgefunden. Die belangte Behörde habe somit über eine Berufung entschieden, zu deren Entscheidung sie…
…in der Eingabe vom 6. Juni 2008 an das örtlich unzuständige Finanzamt Graz-Stadt einen Antrag auf Verlängerung der Berufungsfrist bis 30. Juli 2008 gestellt. Dem örtlich zuständigen Finanzamt Graz-Umgebung hat die bevollmächtigte Vertreterin in der per Telefax übermittelten Eingabe vom 15. Juli 2008 -…
…RV/7102228/2019). Das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart hätte spätestens anlässlich der Erlassung der Berufungsvorentscheidung seine Unzuständigkeit wahrnehmen und den Fall an das zuständige Finanzamt Graz-Stadt abtreten müssen. Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheids Es erweist sich daher sowohl der angefochtene Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid 1-9/2012 als…
…Deshalb war das Finanzamt Graz-Stadt - unabhängig von der Frage der örtlichen Zuständigkeit - für die Behandlung des Antrages des Devolutionswerbers vom 16. August 2005 sachlich unzuständig. Im Zeitpunkt der Einbringung des Devolutionsantrages beim unabhängigen Finanzsenat hatte das sachlich unzuständige Finanzamt Y den Antrag vom 16…
…2013 Einkünfte von insgesamt Euro 229,493,98. Diese Einkünfte legte der Beschuldigte gegenüber dem Finanzamt nicht offen. Mit Erkenntnis des Spruchsenates IV beim Finanzamt Graz Stadt als Organ des Finanzamtes als Finanzstrafbehörde zu Strafnummer 2014 vom 19. Oktober 2015 wurde das Finanzstrafverfahren gegen den…
…über das Bundeszentralamt für Steuern in Deutschland. Diese Behörde ist in Umsetzung der zwingenden gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen für die Entgegennahme eines elektronischen Antrages und allfällige elektronische Weiterleitung (nach Prüfung der Unternehmereigenschaft etc.) an das Finanzamt Graz-Stadt in Österreich zuständig. Für die Einreichung des Antrages über…
…vom 10. Dezember 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 2. Dezember 2011 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer 1-12/2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Bei der Berufungswerberin (Bw.) handelt es sich um eine…
…hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Rechtsanwalt, vom 14. November 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 21. Oktober 2011 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer 1-12/2009 und 1-3/2010 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 lit…
…vom 28. April 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 30. März 2005 betreffend Abweisung des Antrages auf Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die…
…dass die gegenständliche Beschwerdevorentscheidung nicht von einer dem Finanzamt Bruck Leoben Mürzzuschlag zugeordneten Person approbiert worden ist. Die Person, die die Beschwerdevorentscheidung approbiert hat, ist lediglich berechtigt, für das Finanzamt Graz-Stadt unter anderem Rechtsmittelerledigungen zu approbieren. Auch aus den nach außen wirksamen Vorschriften (Gesetze…