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BFG RV/7105404/2019Berufsausbildung als außergewöhnliche Belastung (Fahrzeitermittlung)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.07.2025

…zum Wohnort befindlichen Ausbildungsstätte als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, folgende Grundsätze: Sowohl das Studienförderungsgesetz als auch die darauf verweisende Verordnung stellen für die Fahrzeitermittlung auf den "Wohnort/Gemeinde" und den "Ausbildungsort" ab und nicht auf die Wohnung oder die Ausbildungsstätte. Daraus folgt…

GK-0420Anlage 5
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

Anlage 5 Fahrtenheft [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]  

GK-0400Anlage 5
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

Anlage 5 Fahrtenblatt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2121/98 [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]  

UFSW RV/2654-W/02Auswärtige Berufsausbildung durch Besuch der Spiel- und Lernwerkstätte Pottenbrunn
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.06.2003Teil 1/2

…Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung bestellt. Mit Fax vom 16. Mai 2003 äußerte sich der Bw. zum Vorhalt der Fahrzeitenermittlung durch das Finanzamt Krems an der Donau dahingehend, dass das Finanzamt die Fahrzeit Egelsee - Krems nicht berücksichtigt habe. Es fielen folgende Fahrzeiten an: Schulbeginn 8.15…

UFSW RV/2654-W/02Auswärtige Berufsausbildung durch Besuch der Spiel- und Lernwerkstätte Pottenbrunn
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.06.2003Teil 2/2

Nach Ansicht des erkennenden Senates kann nicht allein auf den formalen Abschluss des Ausbildungsganges abgestellt werden, sondern ist zu berücksichtigen, dass hier einerseits eine verglichen mit dem Regelschulwesen deutlich unterschiedliche Methodik angewendet wird und andererseits neben dem Volks- bzw. Hauptschulabschluss als einem formalen Ausbildungsziel ein…

GK-04101.2.3. Absetzfahrten
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.3. Absetzfahrten Absetzfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen zur Hinfahrt am Ausgangsort des Verkehrsdienstes Fahrgäste aufgenommen wurden und bei denen die Rückfahrt eine Leerfahrt ist.

GK-04001.2.3. Absetzfahrten
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.3. Absetzfahrten Absetzfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen zur Hinfahrt am Ausgangsort des Verkehrsdienstes Fahrgäste aufgenommen wurden und bei denen die Rückfahrt eine Leerfahrt ist.

GK-04001.2.4. Abholfahrten
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.4. Abholfahrten Abholfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen die Hinfahrt eine Leerfahrt und die Rückfahrt eine besetzte Fahrt ist.

GK-04001.6. Fahrtenblatt
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.6. Fahrtenblatt Das Fahrtenblatt ist, sofern es als Kontrolldokument erforderlich ist, vollständig ausgefüllt mitzuführen. Im grenzüberschreitenden Personengelegenheitsverkehr und im Kabotageverkehr, der von Unternehmern durchgeführt wird, die im EU/ EWR-Bereich ihre Niederlassung haben, sind für Verkehrsdienste zwischen den Mitgliedstaaten bzw. für Verkehrsdienste zwischen dem…

GK-04101.2.4. Abholfahrten
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.4. Abholfahrten Abholfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen die Hinfahrt eine Leerfahrt und die Rückfahrt eine besetzte Fahrt ist.

UFSK RV/0124-K/10Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine Verordnungsgemeinde)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.06.2012

…günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels (ÖBB-Zug) vom Hauptbahnhof Klagenfurt (Wohnortgemeinde) bis zum Bahnhof Spittal-Millstätter See (Ausbildungsgemeinde) zur maßgebenden Streitfragenbeurteilung heranzuziehen sind. Da das entscheidungsrelevante Fahrzeitermittlungsergebnis somit nicht auf die zeitliche Lagerung (Stundenpläne) der vom studierenden Sohn des Bw. in den Streitjahren tatsächlich besuchten Lehrveranstaltungen abstellt…

GK-0410Anlage 3
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

Anlage 3 Fahrtenblätter gemäß dem Interbus-Übereinkommen [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]  

GK-0410Anlage 2
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

Anlage 2 Fahrtenblätter gemäß dem ASOR-Übereinkommen [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]  

GK-0410Anlage 6
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

Anlage 6 Technischer Fahrzeugbericht für Busse (COP-DOK) [Grafik]   [Grafik]  

LStR 2002 Rz 309–3105.6.7.4 Mittelpunkt der Tätigkeit bei Fahrtätigkeit
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

5.6.7.4 Mittelpunkt der Tätigkeit bei Fahrtätigkeit Rz 309: Eine Fahrtätigkeit begründet hinsichtlich des Fahrzeuges einen (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit, wenn die Fahrtätigkeit regelmäßig in einem lokal eingegrenzten Bereich (zB ständige Fahrten für ein Bezirksauslieferungslager, Einsatzfahrten im Wirkungsbereich eines Gendarmeriepostens oder eines örtlich…

LStR 2002 Rz 287–2905.6.6 Fahrtkosten
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

5.6.6 Fahrtkosten 5.6.6.1 Berücksichtigung der Fahrtkosten Rz 287: Fahrtkosten stellen keine spezifischen Reisekosten im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 dar, sondern sind als Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 11 EStG 1988 (Aufwendungen für die berufliche…

UFSG RV/0863-G/10Frage der Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnort und Studienort (bei auswärtiger Berufsausbildung eines Kindes)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.10.2011

…BGBl. Nr. 305, in der jeweils geltenden Fassung als nicht mehr zumutbar. Die Verordnung BGBl. II Nr. 449/2001 verweist für die Fahrzeitermittlung auf die Grundsätze des § 26 Abs. 3 StudFG 1992. Die Verordnung BGBl. II Nr. 449/2001 stellt wie das StudFG 1992 auf…

UFSF RV/0422-F/09Kleine oder große Pendlerpauschale?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2010

…2009 erhob der Bw. Berufung gegen den Punkt "Pendlerpauschale", legte zwei Exceltabellen (Fahrzeitermittlungen für die Strecke M/S - TC) vor und führte dazu im Wesentlichen aus, dass sein Beruf als Einkäufer ein Maximum an Flexibilität (unregelmäßige und längere Arbeitszeiten) von ihm abverlange. Es sei oft…

UFSW RV/3468-W/07Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Eisenstadt - Wien) in den Jahren 2006 und 2007
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2009Teil 1/2

…Fahrzeit von einer Stunde für die Rückfahrt nicht entnehmen, sodass von einer Ausbildung im Nahebereich des Wohnortes auszugehen sei. "Der Argumentation in Ihren Berufungen, in die Fahrzeitermittlung wären auch die Wegzeiten innerhalb Wiens bzw. Reservezeiten für Verspätungen einzubeziehen, kann daher nicht gefolgt werden. Auch aus…

UFSW RV/3468-W/07Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Eisenstadt - Wien) in den Jahren 2006 und 2007
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2009Teil 2/2

…einer Stunde bewältigen kann. Dies ist hier jedoch der Fall, wenn anstelle der Bahn der Bus verwendet wird. 5. Notwendige Wartezeiten Dass bei der Fahrzeitermittlung auch die Wartezeit auf das öffentliche Verkehrsmittel, die dadurch entsteht, dass der Kunde nicht in der Abfahrtsminute, sondern schon früher…