…Rückerstattung | Gutschrift | Anspruch auf das Pendlerpauschale und Einkommensteuer von unter 0 | Rz 811 ff 5.4.1 Allgemeines zum Pendlerförderung 5.4.1.1 Pendlerpauschale Rz 249: Die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Arbeitsweg) sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten…
…vollem Ausmaß zu (vgl. Rz 272 - 272d). Werden Fahrten zu einem Einsatzort in der Folge in einem Kalendermonat nicht mehr überwiegend unmittelbar vom Wohnort aus angetreten, liegen hinsichtlich dieses Einsatzortes ab dem Folgemonat keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vor. Wird daher der vorübergehende Einsatz…
…Diese Vorschrift sei mit dem Kollektivvertrag des metallverarbeitenden Gewerbes gegeben, sodass auch ab dem Folgemonat Dienstreisen vorliegen würden. Dass sowohl das Pendlerpauschale für die Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte und zusätzliches Kilometergeld für die Dienstreisen zustehe, ergebe sich auch aus der Rz 709 LStR 2002 idF vom…
…5, Tz 2 und Erkenntnis des VwGH vom 29.5.1996, 93/13/0013 und die dort zitierte Judikatur). Da es sich im gegenständlichen Fall um Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte handelt liegt keine Reise nach § 16 Abs. 1 Z 9 und keine Dienstreise im Sinne des …
…die Begründung zur Berufungsvorentscheidung offensichtlich missverstanden worden sei. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG (1988) seien Kosten der Fahrten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. Darüber hinaus stünden Werbungskosten in Form der Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 leg…
…war. Das Finanzamt hat die gegenständliche Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 16. Dezember 2002 abgewiesen und zur Begründung ausgeführt: "Die tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte konnten nicht berücksichtigt werden, da die hiefür erwachsenden Kosten durch den Verkehrsabsetzbetrag sowie durch ein allenfalls zustehende…
…gemachten Kilometer spricht. Die zu berücksichtigenden Fahrtkosten errechnen sich daher wie folgt: | bisher geltend gemachte Kilometer | 14.337 | - Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte | 1.664 | - Sicherheitsabschlag | 500 | zu berücksichtigende Kilometer | 12.173 Multipliziert man die 12.173 km mit…
…6 leg.cit. für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Derartige Fahrtaufwendungen werden aus Vereinfachungsgründen in pauschaler Form mit dem Verkehrsabsetzbetrag bzw. gegebenenfalls dem Pendlerpauschale abgegolten. Im vorliegenden Fall haben die Fahrten des Bw. anlässlich seiner Fahrten zu den an dem Projekt beteiligten Betrieben, die sich…
…aus den amtlichen Erläuterungen ergebende Widersprüchlichkeiten führten gem. Doralt (RdW 1988, 460) dazu, dass die 'Zumutbarkeit' letztlich aus der oben erwähnten Zeitstaffel in Abhängigkeit von der Wegstrecke abgeleitet wurde. Aus dem vorhergesagten ergibt sich aber, dass, nachdem die Wohnung unzweifelhaft im Nahbereich der Arbeitsstätte liegt…
…und kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird (VwGH 02.08.1995, 93/13/0099). Bei den Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte in ***Ort*** liegt - wie auch die Abgabenbehörde zutreffend festgestellt hat - keine beruflich veranlasste Reise vor, weshalb ein Verpflegungsmehraufwand hierfür nicht geltend gemacht werden kann. Im…
…direkte Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entfallenden Kilometergelder sind jedenfalls im Verkehrsabsetzbetrag enthalten. Der Bw. kann jedoch, wenn zum Zwecke der Kundenbesuche eine weitere Wegstrecke zurückgelegt wird, diese zusätzlichen Werbungskosten geltend machen. Das Finanzamt hat daher völlig korrekt das Kilometergeld für die Fahrten zwischen dem…
…Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 sind Werbungskosten auch Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für die Berücksichtigung dieser Aufwendungen gilt: a) Diese Ausgaben sind durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 Z…
…mit dem Privat-PKW" begehre. Mit Berufungsvorentscheidung vom 3. Oktober 2008 wies das Finanzamt die Berufung mit folgender Begründung als unbegründet ab: Mit dem Verkehrsabsetzbetrag und dem Pendlerpauschale seien sämtliche Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten. Der Berufungswerber habe trotz Ersuchen vom 24…
…1988) vorliegt, gibt es eine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, diese ist einheitlich und das Bundesfinanzgericht ist davon nicht abgewichen. Gleiches gilt für die Frage nach der Berücksichtigung von Aufwendungen für Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden. Wien, am 23. November 2017
…Y Universität in Dienstort vorgenommen. Somit lagen im konkreten Fall keine Dienstreisen vor, sondern - wie unter Punkt 1 Fahrtkosten bereits festgestellt - Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Aufgrund des Nichtvorliegens einer Dienstreise kann auch nicht von einem erhöhten Verpflegungsaufwand ausgegangen werden, weshalb aus diesem Titel kein…
…führt die Streichung des Pendlerpauschales für arbeitgebereigene KFZ zu einem verfassungsrechtlich problematischen Ergebnis, weil die Korrektur damit nur die unechten Privatfahrten (beruflich veranlasste Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte), nicht aber die echten Privatfahrten (Strecken ohne Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis) erfasst." Das Finanzamt hat die Beschwerde in Befolgung…
…GP), dass durch die geschätzten Pendlerpauschalbeträge vor allem die laufenden Aufwendungen im Zusammenhang mit den Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte abgegolten werden sollten, die wiederum laut obigen Ausführungen vom Sachbezug gar nicht abgedeckt sind. So war das Pendlerpauschale in regelmäßigen Abständen auch immer wieder unter Berufung auf…
…GP), dass durch die geschätzten Pendlerpauschalbeträge vor allem die laufenden Aufwendungen im Zusammenhang mit den Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte abgegolten werden sollten, die wiederum laut obigen Ausführungen vom Sachbezug gar nicht abgedeckt sind. So war das Pendlerpauschale in regelmäßigen Abständen auch immer wieder unter Berufung auf…
…H. insgesamt 43.153 km zurück, wobei er aus eigenen Angaben 4.842 km als privat veranlasst ausweist. Wird das firmeneigene Kraftfahrzeug nachweislich für Privatfahrten (einschließlich Fahrten Wohnung - Arbeitstätte) von höchstens 6.000 km jährlich benützt, so ist der Sachbezugswert im halben Betrag anzusetzen. Ein…
…den Dienstpflichten des Arbeitnehmers gehört, sodass im Hinblick auf die durchgehende Dauer von mehr als einem Kalendermonat Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988) vorliegen. Für Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung kann kein Kilometergeld berücksichtigt werden, sondern steht dafür der Verkehrsabsetzbetrag…