…ersetzt werden könnte. Ein derartiger Schaden ist die Existenzgefährdung eines Unternehmen. Die Existenzgefährdung muss jedoch durch die angefochtene Entscheidung verursacht sein. Dabei spielt die angefochtene Entscheidung aber keine Rolle mehr, wenn die Schäden auch ohne die angefochtene Entscheidung eintreten können. Bei dem Bf. handelte es…
…nicht vollständig ersetzt werden könnte. Ein derartiger Schaden ist die Existenzgefährdung eines Unternehmens. Die Existenzgefährdung muss jedoch durch die angefochtene Entscheidung verursacht sein. Dabei spielt die angefochtene Entscheidung aber keine Rolle mehr, wenn die Schäden auch ohne die angefochtene Entscheidung eintreten können. ( FG Düsseldorf 18…
…der Vollziehung rechtfertigende Gefahr eines unersetzbaren Schadens muss durch die angefochtene Entscheidung verursacht werden. Die angefochtene Entscheidung muss für die Gefahr eines unersetzbaren Schadens ursächlich sein. Dabei spielt die angefochtene Entscheidung aber keine Rolle mehr, wenn der Schaden auch ohne die angefochtene Entscheidung eintreten können.…
…im Hauptsacheverfahren nicht vollständig ersetzt werden könnte. Ein Schaden in diesem Sinne ist beispielsweise die Existenzgefährdung eines Unternehmens. Der Eintritt des unersetzbaren Schadens durch die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung ist vom Zollschuldner substantiiert darzulegen. Nach ständiger Rechtssprechung des VwGH (VwGH, Erkenntnis vom 27.9.1999…
…Schaden in diesem Sinne ist beispielsweise die Existenzgefährdung eines Unternehmens oder die Zahlungsunfähigkeit einer Person. Die eine Aussetzung der Vollziehung rechtfertigende Gefahr eines unersetzbaren Schadens muss durch die angefochtene Entscheidung verursacht werden. Die angefochtene Ent-scheidung muss für die Gefahr eines unersetzbaren Schadens ursächlich sein…
…beispielsweise die Existenzgefährdung eines Unternehmens oder die Zahlungsunfähigkeit einer Person. Die eine Aussetzung der Vollziehung rechtfertigende Gefahr eines unersetzbaren Schadens muss durch die angefochtene Entscheidung verursacht werden. Die angefochtene Entscheidung muss für die Gefahr eines unersetzbaren Schadens ursächlich sein. Dabei spielt die angefochtene Entscheidung aber…
…verursacht werden. Die angefochtene Entscheidung muss für die Gefahr eines unersetzbaren Schadens ursächlich sein. Dabei spielt die angefochtene Entscheidung aber keine Rolle mehr, wenn der Schaden auch ohne die angefochtene Entscheidung eintreten hätte können. Der Zollschuldner hat substantiiert, unter Ausschluss jedes Zweifels darzulegen, dass durch…
…verursacht werden. Die angefochtene Entscheidung muss für die Gefahr eines unersetzbaren Schadens ursächlich sein. Dabei spielt die angefochtene Entscheidung aber keine Rolle mehr, wenn der Schaden auch ohne die angefochtene Entscheidung eintreten hätte können. Der Zollschuldner hat substantiiert, unter Ausschluss jedes Zweifels darzulegen, dass durch…
…verursacht werden. Die angefochtene Entscheidung muss für die Gefahr eines unersetzbaren Schadens ursächlich sein. Dabei spielt die angefochtene Entscheidung aber keine Rolle mehr, wenn der Schaden auch ohne die angefochtene Entscheidung eintreten hätte können. Der Zollschuldner hat substantiiert, unter Ausschluss jedes Zweifels darzulegen, dass durch…
…verursacht werden. Die angefochtene Entscheidung muss für die Gefahr eines unersetzbaren Schadens ursächlich sein. Dabei spielt die angefochtene Entscheidung aber keine Rolle mehr, wenn der Schaden auch ohne die angefochtene Entscheidung eintreten hätte können. Der Zollschuldner hat substantiiert, unter Ausschluss jedes Zweifels darzulegen, dass durch…
…Vollziehung rechtfertigende Gefahr eines unersetzbaren Schadens muss durch die angefochtene Entscheidung verursacht werden. Die angefochtene Entscheidung muss für die Gefahr eines unersetzbaren Schadens ursächlich sein. Dabei spielt die angefochtene Entscheidung aber keine Rolle mehr, wenn der Schaden auch ohne die angefochtene Entscheidung eintreten hätte können…
…angefochtenen Entscheidung sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht zu bejahen. Die Aussetzung der Vollziehung rechtfertigende Gefahr eines unersetzbaren Schadens muss durch die angefochtene Entscheidung verursacht werden. Die angefochtene Entscheidung muss für die Gefahr eines unersetzbaren Schadens ursächlich sein. Dabei spielt die angefochtene Entscheidung…
…der Vollziehung rechtfertigende Gefahr eines unersetzbaren Schadens muss durch die angefochtene Entscheidung verursacht werden. Die angefochtene Entscheidung muss für die Gefahr eines unersetzbaren Schadens ursächlich sein. Dabei spielt die angefochtene Entscheidung aber keine Rolle mehr, wenn der Schaden auch ohne die angefochtene Entscheidung eintreten können.…
…der angefochtenen Entscheidung ist auch auszusetzen, wenn dem Bf. durch die Vollziehung ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Die die Aussetzung der Vollziehung rechtfertigende Gefahr eines unersetzbaren Schadens muss durch die angefochtene Entscheidung verursacht werden. Mangels Definition im Zollkodex knüpft der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil…
…die Existenzgefährdung eines Unternehmens oder die Zahlungsunfähigkeit einer Person (EuGH 17.7.1997, C-130/95). Die eine Aussetzung der Vollziehung rechtfertigende Gefahr eines unersetzbaren Schadens muss durch die angefochtene Entscheidung verursacht werden. Die angefochtene Entscheidung muss für die Gefahr eines unersetzbaren Schadens kausal sein…
…die Existenzgefährdung eines Unternehmens oder die Zahlungsunfähigkeit einer Person (EuGH 17.7.1997, C-130/95). Die eine Aussetzung der Vollziehung rechtfertigende Gefahr eines unersetzbaren Schadens muss durch die angefochtene Entscheidung verursacht werden. Die angefochtene Entscheidung muss für die Gefahr eines unersetzbaren Schadens kausal sein…
…Ein Schaden in diesem Sinne ist beispielsweise die Existenzgefährdung eines Unternehmens oder die Zahlungsunfähigkeit einer Person. Die eine Aussetzung der Vollziehung rechtfertigende Gefahr eines unersetzbaren Schadens muss durch die angefochtene Entscheidung verursacht werden. Die angefochtene Entscheidung muss für die Gefahr eines unersetzbaren Schadens kausal sein…
…eine Aussetzung der Vollziehung rechtfertigende Gefahr eines unersetzbaren Schadens muss durch die angefochtene Entscheidung verursacht werden. Die angefochtene Entscheidung muss für die Gefahr eines unersetzbaren Schadens ursächlich sein. Dabei spielt die angefochtene Entscheidung aber keine Rolle mehr, wenn der Schaden auch ohne die angefochtene Entscheidung…
…Klage abgewiesen würde. Ein Schaden in diesem Sinne ist beispielsweise die Existenzgefährdung eines Unternehmens. Der Eintritt eines unersetzbaren Schadens durch die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung ist vom Zollschuldner substantiiert darzulegen. Mit dem (beweislos vorgebrachten und nicht näher konkretisierten) Einwand in der Berufungsschrift, der Versuch der…
…eine Aussetzung der Vollziehung rechtfertigende Gefahr eines unersetzbaren Schadens muss durch die angefochtene Entscheidung verursacht werden. Die angefochtene Entscheidung muss für die Gefahr eines unersetzbaren Schadens ursächlich sein. Dabei spielt die angefochtene Entscheidung aber keine Rolle mehr, wenn der Schaden auch ohne die angefochtene Entscheidung…