…November 2014 wird eine "berichtigte" Voranmeldung mit einer höheren Zahllast eingereicht. Das Finanzamt setzt die USt-Vorauszahlung nach § 21 Abs. 3 UStG 1994 in Höhe der "berichtigten" Voranmeldung und einen ersten Säumniszuschlag fest. Die Zustellung des Bescheides erfolgt am 17. November 2014; die Nachfrist des …
…Beschwerde vom 29.01.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Salzburg-Stadt vom 09.12.2015, betreffend Festsetzung von ersten Säumniszuschlägen zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach…
…August 2006 betreffend Säumniszuschlag - Steuer 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 9. August 2006 über die Festsetzung von ersten Säumniszuschlägen wurden Säumniszuschläge für die Lohnsteuer 06/2006 und Dienstgeberbeitrag 06/2006 in Höhe von €…
…Diesem Antrag wurde seitens des Finanzamtes X nicht entsprochen, zumal kein überrechenbares Guthaben bestand. Mit Bescheid vom 9.11.2005 wurde ein erster Säumniszuschlag in Höhe von € 564,58 festgesetzt, weil nach Ansicht des Finanzamtes die Vorauszahlung an Körperschaftsteuer 7-09/2005 in Höhe…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 11.3.2024 betreffend die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages von der Umsatzsteuer 2022 zu Recht: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 B…
…4865 Nußdorf/Attersee, über die Beschwerde vom 16. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 9. Dezember 2016 über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages von 865,54 €, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als…
…Paul Fuchs, Raiffeisenstraße 3, 4600 Thalheim bei Wels, über die Beschwerde vom 28.6.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt FA vom 11.6.2018, betreffend Festsetzung eines (ersten) Säumniszuschlages zur StNr. 12 gemäß § 217 Bundesabgabenordnung (BAO), zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde…
…Paul Fuchs, Raiffeisenstraße 3, 4600 Thalheim bei Wels, über die Beschwerde vom 25.6.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA vom 11.6.2018, betreffend die Festsetzung von (ersten) Säumniszuschlägen zur StNr. 12 gemäß § 217 Bundesabgabenordnung (BAO), zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde…
…15.05.2018 (Inkrafttretung der Umverteilung) die Möglichkeit, das streitgegenständliche Verfahren abzuführen. Das Finanzamt setzte mit Bescheid vom 09.07.2014 einen ersten Säumniszuschlag (SZ) in Höhe von € 453,86 mit der Begründung fest, dass die Umsatzsteuer für den Voranmeldungszeitraum 04/2014 in Höhe…
…Grad des Versehens gesprochen werden. In dem dagegen eingebrachten Vorlageantrag vom 8.6.2017 wurde ergänzend ausgeführt, dass im Antrag auf Nichtfestsetzung eines ersten Säumniszuschlages vom 21.3.2017 bereits dargelegt worden sei, dass im gegenständlichen Fall die Anmeldung der Flugabgabe für Dezember 2016 rechtzeitig…
…Ersatzfreiheitsstrafe zehn Tage, und 363,00 € (Verfahrenskosten) rechtskräftig abgeschlossenen (verwaltungsbehördlichen) Finanzstrafverfahren zur genannten StrNr. zur Abgabenkontonummer 34 (Strafkonto) einen (ersten) Säumniszuschlag iHv. 78,00 € (2 % von 3.900,00 €) festgesetzt. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass die der Beschuldigten bewilligte Zahlungserleichterung durch…
…auf die verspätete Entrichtung durch einen Fehler der Hausbank verweist, ist auszuführen, dass ein Antrag auf Herabsetzung des Säumniszuschlages gem. § 217 Abs. 7 BAO erstmalig bei der Abgabenbehörde erster Instanz zu stellen ist. Sofern die Bw. beabsichtigte, mit ihrem Einwand einen derartigen Antrag zu stellen…
…Döblerhofstraße 10 Tür 101, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 31. August 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 9. August 2023 betreffend die Festsetzung von ersten Säumniszuschlägen, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II…
…4865 Nußdorf/Attersee, über die Beschwerde vom 12. September 2019 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 9. August 2019 betreffend Festsetzung von ersten Säumniszuschlägen in Höhe von 128,38 €, 568,79 € und 266,87 €; Beschwerde vom 15. Oktober 2019 gegen den Bescheid…
…Unabhängigen Finanzsenat) das Rechtsmittel der Berufung erhoben worden und liege darüber noch keine Entscheidung vor. Damit erweise sich der angefochtene Bescheid über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages als rechtswidrig und werde daher - sinngemäß - begehrt, den Bescheid aufzuheben. Zur Entscheidung wurde erwogen: Vorweg wird im Zusammenhang…
…des Folgemonats entrichtet wurde. I.2. Berufungen/Beschwerden Fristgerecht wurden dagegen Berufungen/Beschwerden erhoben: Zu 1. RV/7100706/2013 Festsetzung des ersten Säumniszuschlag Glücksspielabgabe 1-12/2011 und 1-10/2012 Der Bf. betreibe in LAND das ****Casino. In diesem würden sich interessierte Spieler treffen…
…die Beschwerde des Bestraften vom 17. Februar 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz als vormalige Finanzstrafbehörde (Rechtsnachfolgerin: das Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde) vom 10. Februar 2020 über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
…FinStrG), Strafnummer (StrNr.) yxcxxx, Amtsbeauftragter Dr.B, über die Beschwerde des Bestraften vom 22. März 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt als Finanzstrafbehörde über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages vom 9. Jänner 2019 den Beschluss gefasst: I. Die Beschwerde wird gemäß § 156…
…das streitgegenständliche Verfahren abzuführen I. Verfahrensgang und entscheidungsrelevanter Sachverhalt Mit Bescheid des Finanzamtes Salzburg vom 11.1.2016 wurde über die Beschwerdeführerin (Bf) ein erster Säumniszuschlag in Höhe von € 750,00 festgesetzt, da die Kapitalertragsteuer für den 30.11.2015 in Höhe von €…
…Juni 2002 gemäß § 217 Abs. 1 BAO ein erster Säumniszuschlag in Höhe von 225,92 € (das sind 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages von 11.296,00 €) festgesetzt. Gegen diesen Bescheid brachte der Bw. mit Schriftsatz vom 18. Juni 2002 das Rechtsmittel der…