7.6.3.2 Errichtereigenschaft Rz 506: Sonderausgaben für Aufwendungen zur Errichtung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung liegen nur vor, wenn der Steuerpflichtige das Gebäude herstellt oder herstellen lässt. Rz 507: Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung bestehen keine Bedenken, die Errichtereigenschaft anzunehmen, wenn dem Steuerpflichtigen gegenüber…
…bzw. zu besitzen berechtigt gewesen wäre". Dass dem Berufungswerber hinsichtlich des Erwerbes dieser Wohnung keine Errichtereigenschaft zukommt und er auch keine mindestens achtjährig gebundene Beträge zu leisten hatte, wurde seitens des Unabhängigen Finanzsenates in einem Telefongespräch am 30. Juni 2003 mit dem Berufungswerber abgeklärt. Dieser…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des GR, K, H-Straße 31, vertreten durch GfB Treuhand AG Steuerberatungsgesellschaft, 8970 Schladming, Untere Klaus 182, vom 17. Februar 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 5. Jänner 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der KR, K, H-Straße 31, vertreten durch GfB Treuhand AG Steuerberatungsgesellschaft, 8970 Schladming, Untere Klaus 182, vom 17. Februar 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 5. Jänner 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung…
…Ausgaben gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 lit. b EStG 1988 (Errichtung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen) ist, dass der den Sonderausgabenabzug begehrende Steuerpflichtige das Eigenheim oder die Eigentumswohnung selbst herstellt oder herstellen lässt ("Errichtereigenschaft", vgl. Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke [Hrsg.], MSA EStG 13. EL…
…Oktober 2005 wurde die Berufung mit der Begründung, dass im Falle der Veräußerung einer bestehenden Mietwohnung als Eigentumswohnung der Bw. keine Errichtereigenschaft zukomme, abgewiesen. Am 11. November 2005 langte beim Finanzamt ein Schriftsatz ein, worin die Bw. die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter…
…83/14/0226; VwGH 28.5.1986, 86/13/0015). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes liegen Aufwendungen zur Errichtung von Eigentumswohnungen im Sinne einer Errichtereigenschaft immer nur dann vor, wenn der Steuerpflichtige das Gebäude selbst herstellt bzw. dieses selbst herstellen lässt (VwGH vom 22.10…
…erwirbt. Diesem strengen Rechtsstandpunkt folgt die herrschende Lehre nicht. Nach deren Ansicht ist Errichtereigenschaft anzunehmen, wenn ➢ dem Steuerpflichtigen gegenüber die Leistungen der die Herstellung tatsächlich ausführenden Unternehmen aufgeschlüsselt werden und ➢ ihn das Risiko der Preissteigerung bei behördlichen Auflagen und Sonderwünschen trifft. Der Bw…
…3 EStG 1988, VwGH 22.10.1996, 95/14/0128). Errichtereigenschaft ist nach lit. a nicht Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen als Sonderausgaben. Wohnungswerber ist nach der Rechtsprechung des VwGH derjenige, der gegenüber dem Bauträger eine bestimmte Wohnung anstrebt bzw. angestrebt hat (VwGH 18…
21.5. Bauherreneigenschaft 21.5.1 Allgemeines Rz 6489: Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist zu unterscheiden: die Bauherreneigenschaft für den Bereich der Absetzungen gemäß § 28 Abs. 2 und 3 EStG 1988; hiefür ist die Bauherrenverordnung, BGBl. Nr. 321/1990, maßgebend; die Bauherreneigenschaft…
…Somit sind 240.000 Euro nicht von der Herstellerbefreiung umfasst. Im Gegensatz zur Herstellerbefreiung beim ehemaligen Spekulationstatbestand wirkt die Errichtereigenschaft nicht für den unentgeltlichen Rechtsnachfolger (siehe Rz 6646) und besteht für zur Einkünfteerzielung genutzte Gebäude(teile) keine Befreiung (siehe Rz 6647). Rz 6646: Die Befreiung…
(3) Die Abgabenbehörden haben Angaben der Abgabepflichtigen und amtsbekannte Umstände auch zugunsten der Abgabepflichtigen zu prüfen und zu würdigen. (4) Solange die Abgabenbehörde nicht entschieden hat, hat sie auch die nach Ablauf einer Frist vorgebrachten Angaben über tatsächliche oder rechtliche Verhältnisse zu prüfen und zu…
…als Werbungskosten, sondern als Sonderausgaben zu gewähren. Beispiel 2: Ein Steuerpflichtiger beantragt, Aufwendungen für eine Eigentumswohnung als Wohnraumschaffung abzusetzen. Mangels Vorliegens der Errichtereigenschaft wird dieser Antrag abgewiesen. Es ist jedoch zu überprüfen, ob die Voraussetzungen eines achtjährig gebundenen Betrages vorliegen (VwGH 18.1.1989, 88…
…2002. Eine einer österreichischen Eigentumswohnung vergleichbare ausländische Wohnung. Mindestens zwei Drittel der Gesamtnutzfläche dienen eigenen Wohnzwecken. Nutzung als Hauptwohnsitz für mindestens zwei Jahre nach Fertigstellung. Rz 520: Von der Errichtung einer Eigentumswohnung kann nur bei Vorliegen der Errichtereigenschaft ausgegangen werden. Liegt die Errichtereigenschaft nicht vor…
(3) Die Abgabenbehörden haben Angaben der Abgabepflichtigen und amtsbekannte Umstände auch zugunsten der Abgabepflichtigen zu prüfen und zu würdigen. (4) Solange die Abgabenbehörde nicht entschieden hat, hat sie auch die nach Ablauf einer Frist vorgebrachten Angaben über tatsächliche oder rechtliche Verhältnisse zu prüfen und zu…
…sei vor Erstattung der Baufertigstellungsanzeige am 25. Juni 2003 abgeschlossen worden (3). Generell habe sie als Erste Wohnungseigentum an der Wohnung und den Stellplätzen begründet, wodurch die Errichtereigenschaft gemäß § 18 Abs 1 Z 3 lit. b EStG 1988 dokumentiert sei. 2. Mit Bescheid vom 2…
…Instanz. Ergänzend zu Berufung führte er aus, von einer Errichtereigenschaft könne aus Verwaltungsvereinfachungsgründen dann ausgegangen werden, wenn dem Steuerpflichtigen gegenüber die Leistungen der die Herstellung tatsächlich durchführenden Unternehmen aufgeschlüsselt würden und der Steuerpflichtige das Risiko der Preissteigerungen bei behördlichen Auflagen und Sonderwünschen zu tragen habe…
…Mit Schreiben vom 30. September 2011 teilte das Finanzamt dem Bw. mit, von der Errichtung einer Eigentumswohnung könne nur bei Vorliegen der Errichtereigenschaft ausgegangen werden. Diese setze voraus, dass im Zeitpunkt des geltend gemachten Betrages bereits ein Anwartschaftsrecht auf die Eigentumswohnung bestehe. Der Vertrag über…
…wenn der Steuerpflichtige nicht selbst Bauherr gewesen ist. Von der Errichtereigenschaft des Steuerpflichtigen kann aus Verwaltungsvereinfachungsgründen auch dann ausgegangen werden, wenn dem Steuerpflichtigen gegenüber die Leistungen der die Herstellung tatsächlich ausführenden Unternehmen aufgeschlüsselt werden und der Steuerpflichtige das Risiko der Preissteigerung bei behördlichen Auflagen und…
…außerbücherliche Eigentum des Errichters übergegangen und der Vertrag über die Einräumung des Wohnungseigentums abgeschlossen ist. Besteht bis zu diesem Zeitpunkt weder zumindest außerbücherliches Eigentum und wurde auch kein Wohnungseigentumsvertrag abgeschlossen, liegt keine Errichtereigenschaft vor und kann die Begünstigung des § 18 Abs. 1 Z 3 lit…