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665 Treffer1589 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/0016-L/05Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung wegen unrichtiger Rechtsansicht offensichtliche Unrichtigkeit einer Rechtsansicht Erreichbarkeit eines Studienortes Nahbereich des Wohnortes iSd § 34 Abs 8 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2005

…Kindern mehr berücksichtigt wurde. In der Begründung zu diesem Bescheid wird hinsichtlich der strittigen außergewöhnlichen Belastung ausgeführt: "Lt. der Verordnung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992 stellt das Studium in Linz für Personen, die in E. wohnhaft sind, keine außergewöhnliche Belastung dar…

LStR 2002 Rz 149–1624.2.2 Wohnraumbewertung (§ 2 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 290/2024)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…1 kein Sachbezug an, wenn die Wohnung nicht den Mittelpunkt der Lebensinteressen der Arbeitnehmer bildet. Rz 162g: Bei der Beurteilung ob eine Unterkunft als arbeitsplatznah zu qualifizieren ist, ist im Wesentlichen auf die rasche Erreichbarkeit der Arbeitsstätte abzustellen. Kann die Arbeitsstätte, unabhängig davon welches Verkehrsmittel…

BFG RV/3100682/2020Familienbonus Plus und Pauschbetrag für Auswärtige Berufsausbildung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.09.2022

…und Kultur durch Verordnung festzulegen. Eine Fahrzeit von mehr als je einer Stunde zum und vom Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel ist keinesfalls mehr zumutbar." Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl…

UFSI RV/0260-I/07Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes ("Verordnungsgemeinde")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2009

…und Kultur durch Verordnung festzulegen. Eine Fahrzeit von mehr als je einer Stunde zum und vom Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel ist keinesfalls mehr zumutbar." Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl…

UFSW RV/1687-W/11Medizinstudium in Deutschland entspricht i.S.d. § 34 Abs. 8 EStG 1988 nicht Medizinstudium in Österreich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2013

…ist, dass ein Studium der Medizin in Wien im Nahebereich des Wohnortes des Bw. und seiner restlichen Familie erfolgen würde. F ist in § 1 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 605/1993…

UFSW RV/1612-W/101. Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes: 1.1. Profi-Sportler-Ausbildung (Michaela Dorfmeister Schihauptschule Lilienfeld) 1.2. Ausbildung in einer Verordnungsgemeinde 2. AfA für einen Computer, Privatanteil
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2012

…wobei 150 € und 49 € das Jahr 2009 betreffen. Das Finanzamt stellte fest, dass Wölbling, die Wohnortgemeinde des Bw., in § 3 der Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 608/1993, als Gemeinde…

UFSW RV/1071-W/10Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Leobersdorf im Marchfelde - Wien) im Jahr 2007
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2010

…2. Juni 2010 teilte der Referent des Unabhängigen Finanzsenats dem Bw. mit: "Zum Pauschbetrag für auswärtige Berufsausbildung wird bemerkt, dass nach § 1 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992 , BGBl. Nr. 605/1993 , i. d…

UFSW RV/3893-W/08Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Eisenstadt - Wien) im Jahr 2007
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2010

…1988 zusteht. Aus der Aktenlage ergibt sich, dass sich der Familienwohnsitz in Eisenstadt befindet, Ausbildungsort ist Wien. Die Gemeinde Eisenstadt wird in § 1 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992 , BGBl. Nr. 605/1993 , i…

UFSL RV/1052-L/04Berufausbildungspauschale für studierende Söhne
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2005

…Da im Verfahren der Nachweis einer eine Stunde übersteigenden Wegzeit der Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nicht erbracht werden konnte , gilt der in § 3 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr…

UFSW RV/1136-W/03Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Verordnungsgemeinde") im Jahr 2002
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2005

…Tochter des Bw, St., studiert in Wien an der Universität Germanistik und Geographie. A ist von Wien weniger als 80 km entfernt. Gemäß § 1 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 605/1993…

UFSI RV/0001-I/04Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes ("Verordnungsgemeinde")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2004

…zumutbar. ..." In der zu § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 erlassenen "Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten" (BGBl. 605/1993) ist der Wohnort der Berufungswerberin (K) als Gemeinde angeführt, von der die tägliche Hin- und Rückfahrt vom und zum…

UFSW RV/1074-W/03Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes ("Verordnungsgemeinde") im Jahr 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2003

…A mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Kosten für die auswärtige Berufsausbildung trägt die Bw. A ist von Wien weniger als 80 km entfernt. Gemäß § 1 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 605/1993…

UFSW RV/2654-W/02Auswärtige Berufsausbildung durch Besuch der Spiel- und Lernwerkstätte Pottenbrunn
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.06.2003Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Beamtin Mag. Gertraud Hausherr, Landessekretär Karl Studeregger und Landwirtschaftskammerrat Mag. Dr. Martin Jilch im Beisein der Schriftführerin Kerstin Schmidt am 27. Mai 2003 über die Berufung des Bw. gegen…

UFSW RV/2654-W/02Auswärtige Berufsausbildung durch Besuch der Spiel- und Lernwerkstätte Pottenbrunn
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.06.2003Teil 2/2

…kommt § 2 der Verordnung (siehe oben) zum Tragen. Eine Verordnung zum Studienförderungsgesetz betreffend einen Ausbildungsort Pottenbrunn besteht nicht. In § 3 der Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl 608/1993, idF BGBl II 296/2001…

BFG RV/7103284/20191. Aufwendungen iZm der Übertragung eines Hälfteanteils an einer Liegenschaft aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs nach einer Ehescheidung als außergewöhnliche Belastungen? 2. Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes als außergewöhnliche Belastungen?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.09.2023

…C*** außerhalb des Wohnortes als außergewöhnliche Belastung geltend. Diese wohnte im Streitjahr 2013 in ***B*** und studierte Architektur an der Technischen Universität in Wien. Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetzt 1992, BGBl Nr 605/1993…

BFG RV/7100026/2013Auswärtige Berufsausbildung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.10.2021

…Verweis auf die Verordnung gemäß § 26/3 des Studienförderungsgesetzes 1992 zumutbar sei. Durch die VO BGBI II 295/2001 und 296/2001 betreffend die Änderung der Verordnungen über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem StudFG wurde der Nachweis zugelassen, dass die Fahrzeit mehr als eine…

BFG RV/5101090/2018Pauschbetrag gemäß § 34 Abs. 8 EStG: Keine Berücksichtigung von Lehrveranstaltungszeiten und von Wegstrecken innerhalb des Wohnortes oder des Studienortes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.07.2020

…durch Verordnung festzulegen. Eine Fahrzeit von mehr als je einer Stunde zum und vom Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel ist keinesfalls mehr zumutbar." § 5 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr…

BFG RV/3100195/2018Berufsausbildungskosten des Sohnes als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.04.2020

…Lage zum Studienort diesem gleichgesetzt werden können. 4. Verordnung zu § 26 Abs. 3 StudFG 1992 (Studienorte): Zu § 26 Abs. 3 StudFG 1992 ist die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 605/1993, ergangen. …

BFG RV/2100558/2018Einzugsbereich des Wohnortes bei auswärtiger Berufsausbildung eines Kindes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.10.2019

…erhoben und vorgebracht, dass im Einzugsgebiet kein entsprechendes Modekolleg bestehe und X nicht im Einzugsbereich des Wohnortes K liege. Dabei verwies der Bf. auf die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 605/1993…

BFG RV/7102658/2015Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.03.2019

…festzulegen. Eine Fahrzeit von mehr als je einer Stunde zum und vom Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel ist keinesfalls mehr zumutbar." Die im streitgegenständlichen Zeitraum anwendbare Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl…