…3.2001, 98/16/0167; VwGH 16.10.2002, 99/13/0060). Die Ermessensentscheidung ist nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen (vgl. VwGH 7.12.2000, 97/16/0365). Wesentliches Ermessenskriterium ist die Vermeidung eines endgültigen Abgabenausfalles. Aus…
…des Gesetzes (§ 20 BAO) Gebrauch gemacht hat, als es als Ergebnis einer Ermessensentscheidung (neben der bereits erfolgten Vorschreibung an die Geschenknehmerin) mit dem angefochtenen Schenkungssteuerbescheid vom 10. Dezember 2012 auch gegenüber dem Geschenkgeber die Steuer festsetzte und ihn damit als weiteren Steuerschuldner iSd § 13 Abs…
…§ 95, Rz. 65ff). Ermessensentscheidungen der Abgabenbehörde haben sich vor allem am Zweck der anzuwendenden Norm zu orientieren. Die Behörde hat dabei gemäß § 20 BAO die Grundsätze der Billigkeit und Zweckmäßigkeit zu beachten. Bei der Ermessensübung sind berechtigte Interessen des Abgabepflichtigen gegenüber dem öffentlichen Interesse an…
…die beantragte Zahlungserleichterung zu bewilligen. Fehlt hingegen eine der genannten Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum; die Behörde hat diesfalls den Antrag aus Rechtsgründen abzuweisen. Im gegenständlichen Fall trat die Bw der Feststellung, dass auf Grund der Aktenlage und der Höhe der angebotenen…
…das Ermessen der Abgabenbehörde gestellt. Ermessensentscheidungen der Abgabenbehörde haben sich gemäß § 20 BAO innerhalb der Grenzen zu halten, die das Gesetz dem Ermessen zieht. Innerhalb dieser Grenzen sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Dem Gesetzesbegriff "Billigkeit…
…eine Unbilligkeit (VwGH 27. 8. 1998, 96/13/0086). Nach der vom Bw in der mündlichen Verhandlung vorgelegten Einnahmen- und Ausgabensituation ist das Vorliegen einer persönlichen Unbilligkeit zu bejahen. C.) Ermessensentscheidung nach § 20 BAO: Die Beurteilung, ob eine Unbilligkeit im Sinne des § 236 BAO vorliegt…
…Fehlt auch nur eine der Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum und der Antrag ist aus Rechtsgründen abzuweisen. Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der die Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabepflichtige hat also selbst…
…die das Gesetz dem Ermessen zieht. Innerhalb dieser Grenzen sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" ist dabei die Bedeutung "berechtigte Interessen der Partei", dem Gesetzesbegriff "Zweckmäßigkeit" die Bedeutung "öffentliches Anliegen an der Einbringung…
…nur einem Teil davon, die Bestimmung des Zeitpunktes und der Reihenfolge der Heranziehung der einzelnen Gesamtschuldner liegt im Ermessen der Behörde. Die Ermessensentscheidung ist nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen (VwGH 4.3.1999, 96/16/0221, 0222)…
…der Bescheidbegründung wurde lediglich auf den Bericht über das Ergebnis einer (neuerlichen) Außenprüfung vom 17.07.2012 verwiesen. In diesem Bericht wurde neben den schon im Bericht vom 01.02.2011 enthaltenen Ausführungen betreffend die Ermessensentscheidungen ausgeführt, es seien an verschiedene Dienstnehmer unversteuerte Zahlungen erfolgt…
…nach der Lage des Falles unbillig wäre. Liegt Unbilligkeit nach der Lage des Falles nicht vor, fehlt die gesetzliche Voraussetzung für eine Abgabennachsicht und das Ansuchen ist aus Rechtsgründen (keine Ermessensentscheidung) abzuweisen. Die Unbilligkeit im Sinne des 236 Abs. 1 BAO kann persönlich oder sachlich…
…1965, G 24/64; VwGH 18.11.1993, 92/16/0068; BMF, AÖF 1987/61). Ermessensentscheidungen erfordern eine Abwägung der ermessensrelevanten Umstände. Diese Abwägung ist nach Maßgabe des § 93 Abs. 3 lit. a BAO in der Begründung des Aufhebungsbescheides darzustellen (VwGH 28.3.2000, 95…
…mit großen Schwierigkeiten verbunden wäre. 7. Sachverhaltsmäßig liegt dem Beschwerdefall somit zugrunde, dass das Finanzamt, ohne die getroffene Ermessensentscheidung zu begründen und damit ohne erkennbare bzw. nachvollziehbare Darlegung, welche Umstände und Überlegungen ein Abgehen vom vertraglichen Innenverhältnis rechtfertigen, mit dem angefochtenen Abgabenbescheid gegenüber dem X…
…davon hätte ausgehen dürfen, dass Ka K seiner Geschäftsführertätigkeit korrekt nachkommen würde. Nach ho. Ansicht ist daher im Rahmen der Ermessensentscheidung von einer Haftung für die haftungsgegenständlichen Nebengebühren abzusehen. Mit der Ermessensübung in der dargelegten Form unter Bedachtnahme der Interessen des Bw. soll auch den…
…zeigen die obigen Ausführungen, dass er gerade auch diesen bei der Sanktionsbemessung wesentlichen Umstand zugunsten für den Beschuldigten durchaus berücksichtigt hat. Als Ermessensentscheidung ist die Festlegung der Geldstrafe nicht Gegenstand einer strikt mathematischen Berechnung, ebenso bietet das Gesetz für eine starre Strafbemessung in Prozenten keinen…
…vielmehr eine begründete Ermessensentscheidung zu treffen (vgl. VwGH 30.6.2015, 2012/15/0165 mit Verweis auf VwGH 28.5.2015, Ro 2014/15/0046). Bei der Ermessensübung ist immer auf den Einzelfall abzustellen. Entscheidungen, die die Abgabenbehörden nach ihrem Ermessen zu treffen haben (Ermessensentscheidungen)…
…Juli 2009 wurde eingeräumt, dass der in der Berufungsvorentscheidung dargestellte Sachverhalt außer Streit gestellt werde. Bei einer Ermessensentscheidung seien die maßgebenden Umstände und Erwägungen aufzuzeigen, wobei die Begründung in einer Weise erfolgen müsse, dass der der behördlichen Erledigung zu Grunde liegende Denkprozess für die Partei…
…nicht absolut schützungswürdig (Stoll, wie oben, S. 2820). Die Ermessensentscheidung hat sowohl zum Vor- wie auch zum Nachteil der Partei zu erfolgen, weil der Sinn des Gesetzes nur darin gesehen werden kann, dass Fehler der angeführten Art grundsätzlich zu beseitigen sind. Eine Ausnahme davon ist…
…2003/17/0132; 24.2.2010, 2009/15/0161). Die zur Ermessensentscheidung führende Ermessensübung hatte somit orientiert an diesem Zweck der persönlichen Haftung i.S.d. § 11 BAO in einer Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsüberlegungen zu bestehen. II.) Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsüberlegungen laut Beschwerde Die der…
…Sinn des Gesetzes erforderlich ist (VwGH 24.03.2004, 2001/14/0083). Auch der Bestimmung des § 11 BAO ist die (hier bei der Ermessensentscheidung zu berücksichtigende) Nachrangigkeit der Haftungsinanspruchnahme gegenüber der Inanspruchnahme des Abgabenschuldners immanent, wobei jedoch nicht - wie bei der Haftung nach § 9 Abs…