Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, vom 24. Februar 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 8. Februar 2010, Zahl: 000000/00000/2006-13, betreffend Erlass der Abgaben nach Artikel 239 ZK entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, vom 24. Februar 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 8. Februar 2010, Zahl: 000000/00000/2006-13, betreffend Erlass der Abgaben nach Artikel 239 ZK entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…
…Abs. 2 ZK und 2.) Zurückweisung eines Antrages auf Erlass der Abgaben nach Art. 239 ZK entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Das Hauptzollamt X. hat mit Bescheid vom 18. Oktober 2002, Zl. b., gemäß Art. 220 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr…
… BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Herbert Laimböck, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 31. August 2001, GZ. 100/28068/98-48, betreffend Erstattung oder Erlass der Abgaben, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese…
…Im Nachtrag zur Berufung gegen den Abgabenbescheid und dem gestellten Antrag auf Erstattung nach Art. 239 ZK wurde mit Schreiben vom 19. April 2000 ausgeführt, dass es unbillig wäre, die Zollschuld zu erheben. Die Bf. verweist auf einen Erlass-Antrag der deutschen Zollverwaltung (REM 04…
…Antrag auf Erlass als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen hatte, weil dem Antrag auf Fristverlängerung für einen Erlassantrag nach Art. 239 Abs. 2 ZK (mit Bescheid I) nicht näher getreten worden war, wies es den Antrag auf Aussetzung der Verpflichtung zur Entrichtung der Abgabenschuld mit Bescheid…
…die Vorschreibung der Eingangsabgaben ohne Bedachtnahme auf diese subjektiven Tatbestandsmerkmale auf § 79 Abs. 2 ZollR-DG gestützt hatte. Die im gegenständlichen Erlassverfahren angefochtene Berufungsvorentscheidung teilt dieses Schicksal, weil Vorfrage einer Entscheidung über einen Antrag auf Erlass der Zollschuld die Frage ist, ob der Antragsteller überhaupt…
…die Erstattung (bzw. rechtlich gleichwertig bei noch nicht bezahlten Abgaben den Erlass) der Zollschuld gemäß Art. 239 ZK zu beantragen. Vorweg sei bemerkt, dass aus Art. 239 Abs.1 ZK gefolgert werden könnte, dass Erstattung/Erlass im Ermessen der Zollbehörde stehen ("können"). Das ist unzutreffend…
…Zl. 100/33115/2003-32, betreffend Erstattung/Erlass der Abgaben nach Art. 236 ZK entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 15. Oktober 2003, Zl. 100/33115/2003-8 teilte das Hauptzollamt Wien der Beschwerdeführerin (Bf.) eine gemäß Art. 201 Abs…
…des Zollschuldners allerdings u.a. bei Antrag auf Erlass der Abgaben nach Artikel 239 Zollkodex ausgesetzt werden. Dazu bestimmt der Art.876a Abs.1 lit.b) ZK-DVO: Die Zollbehörden setzen die Verpflichtung des Zollschuldners zur Abgabenentrichtung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie über…
…des Zollschuldners allerdings u.a. bei einem Antrag auf Erlass der Abgaben nach Art. 239 ZK ausgesetzt werden. Dazu bestimmt Art. 876a Abs. 1 Buchstabe b ZK-DVO: Die Zollbehörden setzen die Verpflichtung des Zollschuldners zur Abgabenentrichtung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie über…
…dass ein Antrag auf Erlass oder Erstattung erfolgversprechend sein würde, trifft die Behörde eine Rechtsbelehrungspflicht gemäß § 113 BAO. Das bedeutet für die Praxis, dass die Partei in solchen Fällen entweder schriftlich (zB durch einen entsprechenden Zusatz in der Rechtsbehelfsbelehrung des Abgabenbescheides) oder aber mündlich (mit…
…dass die Abgabenbehörde zunächst das Vorliegen von Billigkeitsgründen nach Lage des Falles festzustellen habe und erst dann, im Rahmen des gemäß § 20 Bundesabgabenordnung,(BAO), gebotenem Ermessens, den Erlass der Zollschuld gewähren könne. Das steuerunredliche Verhalten des Bf. wäre mit Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, vom 24. Februar 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 8. Februar 2010, Zahl: 000000/00000/2006-13, betreffend Erlass der Abgaben nach Artikel 239 ZK entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, vom 24. Februar 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 8. Februar 2010, Zahl: 000000/00000/2006-13, betreffend Erlass der Abgaben nach Artikel 239 ZK entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…
…Festsetzung der Abgabenerhöhung geändert, der Bescheid ansonsten aber bestätigt. Mit Eingabe vom 20. Oktober 2008 stellte die GmbH einen Antrag gemäß Artikel 239 des Zollkodex (ZK) auf Erstattung bzw Erlass des mit Nachforderungsbescheid des Zollamtes Wien vom 18. Dezember 2006 vorgeschriebenen Zollbetrages sowie der Abgabenerhöhung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, vom 24. Februar 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 8. Februar 2010, Zahl: 000000/00000/2006-13, betreffend Erlass der Abgaben nach Artikel 239 ZK entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…
…Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, vom 24. Februar 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes vom 8. Februar 2010, Zahl: 000000/00000/2006-13, betreffend Erlass der Abgaben nach Artikel 239 ZK entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Als abgabenanspruchsbegründender…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, vom 24. Februar 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 8. Februar 2010, Zahl: 000000/00000/2006-13, betreffend Erlass der Abgaben nach Artikel 239 ZK entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, vom 16. Dezember 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 30. November 2009, Zahl: 000000/00000/2006-13, betreffend Erlass der Abgaben nach Artikel 239 ZK entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…