…die Familienbeihilfe für ihre Tochter E. für September 2002. Das Erlöschen des Anspruches und damit die Einstellung der Auszahlung der Familienbeihilfe für ihre Tochter E. erfolgte nicht mit September 2002 sondern den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend erst mit Oktober 2002, wie den vorgenommenen Auszahlungen der Abgabenbehörde…
…8 Abs. 4) höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt. Wenn der Bf. daher im Dezember 2012 die Gewährung der Familienbeihilfe und des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe beantragte, so stünde sie ihm, bei Zutreffen der in § 2 FLAG geregelten Anspruchsvoraussetzungen, erstmal…
…Anspruch genommen worden sind (VwGH 2.7.2002, 99/14/0284). Liegen die maßgeblichen Voraussetzungen für eine Maßnahme gemäß § 235 oder § 236 BAO auch nur bei einem Gesamtschuldner oder Haftenden nicht vor, so ist eine Abschreibung im Hinblick auf das damit verbundene Erlöschen des Anspruches…
…zur Rückerstattung unrechtmäßig bezogener Beträge. Dies gehe auch aus der gefestigten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hervor. Seitens des Finanzamtes wurde weiters auf die Verpflichtung von Familienbeihilfenbeziehern gemäß § 25 FLAG 1967 hingewiesen, Tatsachen, die ein Erlöschen des Anspruches auf Familienbeihilfe nach sich ziehen, binnen eines Monats ab…
…von Umständen, die ein Erlöschen des Anspruches auf Familienbeihilfe bewirken, sieht das Gesetz lediglich eine Verständigung gemäß § 12 FLAG vor. § 25 FLAG 1967 sieht eine Meldepflicht jener Personen vor, an welche Familienbeihilfe ausbezahlt wird: „Personen, denen Familienbeihilfe gewährt oder an Stelle der anspruchsberechtigten Person ausgezahlt (§…
…von Umständen, die ein Erlöschen des Anspruches auf Familienbeihilfe bewirken, sieht das Gesetz lediglich eine Verständigung gemäß § 12 FLAG vor. § 25 FLAG sieht eine Meldepflicht jener Personen vor, an welche Familienbeihilfe ausbezahlt wird: „Personen, denen Familienbeihilfe gewährt oder an Stelle der anspruchsberechtigten Person ausgezahlt (§ 12…
…insoweit ein, als tatsächlich die Abgabenschuld entrichtet worden ist. Ist sie von dem - im gegenständlichen Fall später - in Anspruch genommenen Abgabenschuldner nur zum Teil entrichtet worden, so ist es im übersteigenden Ausmaß nicht zu einem Erlöschen des Gesamtschuldverhältnisses gekommen (vgl. VwGH 14.05.1992, 92…
…vom 12.9.2013 im Wesentlichen vor, dass mit der bereits erwähnten Mitteilung vom 30.10.2014 der zuerkannte Anspruch auf Oktober 2014 verkürzt worden sei, ohne dass eine bescheidmäßige Feststellung eines veränderten Sachverhaltes, der zum Erlöschen des Anspruches auf Familienbeihilfe führen würde, erfolgt sei…
…ersatzlos aufgehoben wird, sowie darüber hinaus die Vollstreckung einzustellen und das Erlöschen des Abgabenanspruchs bescheidmäßig auszusprechen. Über die Berufungsausführungen hinausgehend bringt die Bf. in der Beschwerdebegründung im Wesentlichen Folgendes vor: Böse Absicht oder Fahrlässigkeit in Bezug auf die Nichtberücksichtigung der Abgabenforderung im Schuldenregulierungsverfahren könne der…
…Information des Abgabepflichtigen über eine Aussetzung der Einbringung erfolgt mittels Buchungsmitteilung. Im Rechts- und Güterstand eines Abgabepflichtigen tritt durch die Aussetzung der Einbringung keine Veränderung ein. Sie führt nicht zum Erlöschen des Abgabenanspruches. Trotz Aussetzung der Einbringung bleibt der Abgabenanspruch als fälliger und vollstreckbarer Anspruch…
…Mitteilung gem. § 12 Abs. 2 FLAG wurde der zuerkannte Anspruch am 30. Oktober 2014 auf Oktober 2014 verkürzt (siehe Anlage 4). Eine bescheidmäßige Feststellung eines veränderten Sachverhaltes, der zum Erlöschen des Anspruchs auf Familienbeihilfe führen würde, ist nicht erfolgt. Mir liegen auch keine Schreiben, resp…
…Tätigkeit fehlen (Erlöschen des Mandates 7/2009, Anspruch auf Kapitalleistung 11/2010). Unter die vom steuerlichen Vertreter in diesem Zusammenhang zitierte KommentarsteIle (Doralt, EStG, § 67 Tz. 41) werden nur jene Fälle zu subsumieren sein, bei denen der Abfertigungsanspruch mit der Auflösung des Dienstverhältnisses entstanden und…
…Der Vollständigkeit halber wird hinsichtlich des Verlustvortrags aus dem Jahr 1992 angemerkt, dass es sich bei den Verjährungsbestimmungen gem. § 207 BAO nach hL nicht um Normen des materiellen Rechts handelt, sodass der Eintritt der Verjährung nicht das Erlöschen des Anspruches und auch keinen Tilgungstatbestand bedeuten…
…vereinbarte Abschlagszahlung, wodurch die Bereinigungswirkung der Vergleichsvereinbarung auch sämtliche auf dieses Schuldverhältnis zurückgreifenden weiteren steuerlichen Auswirkungen - so auch diejenige des angefochtenen Bescheides - umfassen würde. Da im Übrigen die verfügte Abschreibung gemäß § 235 Abs. 2 BAO zum Erlöschen des Anspruches bezüglich der Abgabenrückstände geführt hätte, könnte…
…des Einkommensteuerverfahrens keine neue Möglichkeit der Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie eröffne. Die Folge der o.a. Ansicht von Zorn und Sutter wäre ein Erlöschen des Anspruches auf die IZP hinsichtlich Wirtschaftsgütern, die für die IZP nach Ende der IZP-Geltendmachungsfrist "nachnominiert" werden. Die besondere Konstellation des…
…einen Gesamtschuldner, bei dem die Einhebung der Abgabenschuld nach der Lage des Falles unbillig wäre, auf Antrag aus dem Gesamtschuldverhältnis zu entlassen. Die mit Bescheid auszusprechende Entlassung aus der Gesamtschuld bedeutet lediglich ein Erlöschen des Anspruches gegenüber dem Bescheidadressaten, während der Abgabenanspruch als solcher gegenüber…
…nach § 1432 ABGB auch nicht zu einer Naturalobligation. Bei den Verjährungsbestimmungen der BAO handelt es sich nach hA nicht um Normen des materiellen Rechts, sodass der Eintritt der Verjährung nicht das Erlöschen des Anspruches und auch keinen Tilgungstatbestand bedeuten kann, sondern hinsichtlich der Bemessungsverjährung (§ 207…
…möglich. Der Vollständigkeit halber wird hinsichtlich des Verlustvortrages 1998 bis 2001 angemerkt, dass es sich bei den Verjährungsbestimmungen gem. § 207 BAO nach hL nicht um Normen des materiellen Rechts handelt, sodass der Eintritt der Verjährung nicht das Erlöschen des Anspruches und auch keinen Tilgungstatbestand bedeuten…
…das Prämienvolumen und damit der finanzielle Bedeckungsbedarf des Staates zeitnah fest. Damit ist die im Februar 2006 von der Bw bekanntgegebene Selbstberechnung der geltend gemachten IZP 2004 jedenfalls mit Ablauf des 9. März 2006 durch ein Erlöschen des Anspruches der Bw auf die IZP 2004…
…und auch das VwGH Erkenntnis v. 25.1.2001, Zl. 2000/15/0183). Im strittigen Zeitraum November 2006 bis August 2007 (Anspruchszeitraum) lag keine Berufsaubildung vor. Dies bewirkt kraft Gesetzes ein Erlöschen des Familienbeihilfenanspruches verbunden mit dem Anspruch auf Kinderabsetzbetrag gemäß § 33 Abs. 4 Z…