…abändern oder aufheben oder die Berufung als unbegründet abweisen. Hat anstelle eines Zollamtes das Zollamt als Finanzstrafbehörde erster Instanz und damit eine unzuständige Behörde in Angelegenheiten, die die Erhebung von Eingangsabgaben betreffen, entschieden, so hat die für den Rechtsbehelf der ersten Stufe (Berufung) zuständige Berufungsbehörde (…
…abändern oder aufheben oder die Berufung als unbegründet abweisen. Hat anstelle eines Zollamtes das Zollamt als Finanzstrafbehörde erster Instanz und damit eine unzuständige Behörde in Angelegenheiten, die die Erhebung von Eingangsabgaben betreffen, entschieden, so hat die für den Rechtsbehelf der ersten Stufe (Berufung) zuständige Berufungsbehörde (…
…worden ist, wird den Zollbehörden innerhalb der Frist nach Artikel 379 Absatz 2 ZK-DVO nachgewiesen. Der Eingangsmitgliedstaat ist demzufolge nur dann für die Erhebung der Eingangsabgaben zuständig, wenn er den Hauptverpflichteten darauf hingewiesen hat, dass dieser über eine Frist von drei Monaten verfüge, um…
…Frist nach Art. 379 Abs. 2 ZK-DVO nachgewiesen. Der Eingangsmitgliedstaat ist demzufolge nur dann für die Erhebung der Eingangsabgaben zuständig, wenn er den Hauptverpflichteten darauf hingewiesen hat, dass dieser über eine Frist von drei Monaten verfüge, um den Nachweis zu erbringen, wo die Zuwiderhandlung…
…000 Euro) welcher auf seinen Neffen ***Neffe-Bf1*** amtlich zugelassen war, entgegen einem Verbot oder einer Verpflichtung im Zollgebiet der Union verwendet zu haben und es unterlassen habe dies dem Zollamt vorher anzuzeigen. Er habe dadurch am Finanzvergehen der grob fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben nach §…
…II. eine neuerliche bescheidmäßige Abgabenvorschreibung erblicken, würde der nunmehrigen Abgabenvorschreibung "res iudicata" entgegenstehen und Punkt II. wäre ersatzlos aufzuheben. Die Mitteilungen über die buchmäßige Erfassung von Eingangsabgaben wurden der Bf. als indirektem Vertreter anlässlich jeder einzelnen Zollabfertigung gemäß § 55 Abs.4 ZollR-DG zugestellt. Diese…
…Zollamt Wien vom 6. April 2017, Zl. 100000/65012/2015-37, betreffend Erstattung/Erlass von Eingangsabgaben und Änderung der Zollanmeldung nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Der Bescheid des Zollamtes Wien vom 16. Jänner 2017, Zl. 100000/65031/2016-7, wird gemäß …
…Bescheid der belangten Behörde Zollamt Wien vom 7. Juli 2016, Zl. 100000/65016/2015-6, betreffend Erstattung/Erlass von Eingangsabgaben nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Der Bescheid des Zollamtes Wien vom 16. Juni 2016, Zl. 100000/65016/2015-10, wird gemäß …
…II. eine neuerliche bescheidmäßige Abgabenvorschreibung erblicken, würde der nunmehrigen Abgabenvorschreibung "res iudicata" entgegenstehen und Punkt II. wäre ersatzlos aufzuheben. Die Mitteilungen über die buchmäßige Erfassung von Eingangsabgaben wurden der Bf. als indirektem Vertreter anlässlich jeder einzelnen Zollabfertigung gemäß § 55 Abs.4 ZollR-DG zugestellt. Diese…
…sind auch die vorgelegten Berufungsentscheidungen des Unabhängigen Finanzsenates nicht einschlägig. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 8. August 2006 erfolgte nicht die Mitteilung von Eingangsabgaben für eine andere Ware, sondern es wurde lediglich die Fehltarifierung als Zollschuldentstehung nach Art. 203 ZK gewertet. Auch im Beschluss des…
…ausgeführt, dass diese vorliege, wenn die Anwendung des Gesetzes im Einzelfall zu einem vom Gesetzgeber offensichtlich nicht beabsichtigten Ergebnis führt. Die unangemessene Einhebung von Eingangsabgaben bei Privatpersonen, denen offensichtlich erkennbar und auch verständlich ausreichende Kenntnisse in Zollangelegenheiten fehlen, sei vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt gewesen. Das…
…allen nicht vom Zollkodex erfassten gemeinschaftsrechtlich und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben) und anderen Geldleistungen, soweit in diesem Bundesgesetz oder in den betreffenden Rechtsvorschriften die Vollziehung der Zollverwaltung übertragen und nicht…
…ist die Aussetzung der Einhebung nicht zu bewilligen, a) insoweit die Berufung nach Lage des Falls wenig Erfolg versprechend erscheint b) insoweit mit der Berufung ein Bescheid in Punkten angefochten wird, in denen er nicht von einem Anbringen des Abgabepflichtigen abweicht c) wenn das Verhalten…
…April 2005, Zl. 123, betreffend die Vorschreibung von Eingangsabgaben nach der am 3. Dezember 2007 in 4010 Linz, Zollamtstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der Abgabenhöhe wie folgt abgeändert: | Abgabenart | Betrag (Euro) | Zoll (Z1) | 9.032,78…
… 8 Abs. 3 FinStrG liege grobe Fahrlässigkeit vor, bei ungewöhnlich und auffallend sorgfaltswidrigen Handlungen, sodass der Eintritt eines dem gesetzlichen Tatbild entsprechenden Sachverhaltes als geradezu wahrscheinlich vorhersehbar sei. Das Finanzvergehen der grob fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 FinStrG könne nach § 36 Abs…
…allen nicht vom Zollkodex erfassten unionsrechtlich und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- oder Ausgangsabgaben) und anderen Geldleistungen, soweit in diesem Bundesgesetz oder in den betreffenden Rechtsvorschriften die Vollziehung der Zollverwaltung übertragen und nicht…
…allen nicht vom ZK erfassten unionsrechtlich und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- oder Ausgangsabgaben) und anderen Geldleistungen, soweit in diesem Bundesgesetz oder in den betreffenden Rechtsvorschriften die Vollziehung der Zollverwaltung übertragen und nicht…
…allen nicht vom ZK erfassten unionsrechtlich und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- oder Ausgangsabgaben) und anderen Geldleistungen, soweit in diesem Bundesgesetz oder in den betreffenden Rechtsvorschriften die Vollziehung der Zollverwaltung übertragen und nicht…
…allen nicht vom ZK erfassten unionsrechtlich und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- oder Ausgangsabgaben) und anderen Geldleistungen, soweit in diesem Bundesgesetz oder in den betreffenden Rechtsvorschriften die Vollziehung der Zollverwaltung übertragen und nicht…
…teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung…