…dem am 3. Jänner 2000 verstorbenen F hatten sich im Testament vom 9./19. November 1995 samt Nachtrag vom 21. Oktober 1996 der Erblasser und die Ehegattin P wechselseitig zu Alleinerben eingesetzt; für den Fall, dass der Überlebende nicht erben kann oder will, wurden die…
…dem am 3. Jänner 2000 verstorbenen F hatten sich im Testament vom 9./19. November 1995 samt Nachtrag vom 21. Oktober 1996 der Erblasser und die Ehegattin P wechselseitig zu Alleinerben eingesetzt; für den Fall, dass der Überlebende nicht erben kann oder will, wurden die…
…dem am 3. Jänner 2000 verstorbenen F hatten sich im Testament vom 9./19. November 1995 samt Nachtrag vom 21. Oktober 1996 der Erblasser und die Ehegattin P wechselseitig zu Alleinerben eingesetzt; für den Fall, dass der Überlebende nicht erben kann oder will, wurden die…
…dem am 3. Jänner 2000 verstorbenen F hatten sich im Testament vom 9./19. November 1995 samt Nachtrag vom 21. Oktober 1996 der Erblasser und die Ehegattin P wechselseitig zu Alleinerben eingesetzt; für den Fall, dass der Überlebende nicht erben kann oder will, wurden die…
…dem am 3. Jänner 2000 verstorbenen F hatten sich im Testament vom 9./19. November 1995 samt Nachtrag vom 21. Oktober 1996 der Erblasser und die Ehegattin P wechselseitig zu Alleinerben eingesetzt; für den Fall, dass der Überlebende nicht erben kann oder will, wurden die…
… 24 Abs. 7 EStG 1988 idF vor AbgÄG 2024). 19.5.4.6 Erbauseinandersetzung Rz 5980: Die zur Erbmasse gehörenden Wirtschaftsgüter sowie Betriebe gehen entsprechend der Erbquote (Testament oder gesetzliche Erbfolge) auf die Erben über. Bis zur Einantwortung ist zwischen den Miterben eine Nachlassteilung ohne…
…1. Die Übertragung eines Anteiles an einem Nachlassgegenstand (zB Grundstück) gegen die Gewährung von anderen Wirtschaftsgütern des Nachlasses (zB Sparbuch, Grundstück, Bargeld) stellt eine steuerneutrale Erbauseinandersetzung dar. Werden Wirtschaftsgüter und damit in Zusammenhang stehende Verbindlichkeiten übernommen, kürzt die übernommene Verbindlichkeit den gemeinen Wert des Wirtschaftsgutes…
…den Erben den vermachten Gegenstand zu fordern (§ 684 ABGB). Es kommt deshalb auch für die erbschaftssteuerliche Bewertung auf den Anspruch an, wie er mit dem Tode des Erblassers entstanden ist. Denn § 12 ErbStG beruht auf dem Bereicherungsprinzip, wonach die Erbschaftssteuerschuld jeweils in dem Zeitpunkt entsteht…
…des Erblassers zählen zu den Nachlassverbindlichkeiten. Rz 10: Bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 und § 5 EStG 1988 ist grundsätzlich zum Todeszeitpunkt eine Schlussbilanz aufzustellen. Erfolgt dies nicht, so bestehen keine Bedenken, anstelle der Aufstellung einer Bilanz zum Todeszeitpunkt die Einkünfte auf den Erblasser und…
…Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Mit Einantwortungsbeschluss des Bezirksgerichtes Ort_1 vom 18.5.2022 zu AZ_1 wurde die Verlassenschaft nach der am 30.3.2021 verstorbenen Erblasserin dem Beschwerdeführer, Erbe_2 und Erbin_3 aufgrund deren bedingter Erbantrittserklärungen je zu einem Drittel…
…Öffnung des Steueraktes, Zugriff auf Finanzonline und Einsicht in das Kontenregister von der zuständigen Finanzbehörde. Ein Zugriff auf die Steuerunterlagen des Erblassers sei es in Papierform oder über Finanzonline hatte die Beschwerdeführerin nicht. Die Unterlagen befinden sich im Machtbereich von Herrn ***4***. Sowohl die Finanzbehörde…
…wie folgt: Frau Y*** hat im Jahr 2006 eine Klage gegen die Privatstiftung auf Pflichtteilsergänzung eingebracht (Klagssumme EUR 2.927.125,65 s. A), da ihrer Meinung nach ihr Mann die Erbmasse durch Errichtung der Privatstiftung unrechtmäßig vermindert habe. Das Gerichtsverfahren, das sich u.a…
…bedingte Erbserklärung abgegeben. Die Bw. habe folglich die Einantwortung der Verlassenschaft nur in Höhe der übernommenen Nachlassaktiva übernommen. Sie hafte nicht für die die Erbmasse übersteigenden erbl. Verbindlichkeiten. Die Nachlassaktiva laut Inventarisierung des Nachlasses betrugen 215.300 Euro. Den Aktiva stünden Verbindlichkeiten einschließlich des Abgabenrückstandes…
…erst mit dem Erwerb des Eigentums an bestimmten, zum Nachlass gehörenden Gegenständen, sondern grundsätzlich schon durch den mit dem Tod des Erblassers eintretenden Anfall an den Bedachten, sofern er vom Anfall durch Abgabe der Erbantrittserklärung Gebrauch macht. Gegenstand der Erbschaftssteuer ist damit letztlich der Vermögensvorteil…
…aufbringen. Es wäre dem Berufungswerber frei gestanden, eine bedingte Erbantrittserklärung abzugeben, wodurch Passiva aus der Erbmasse nur bis zur Höhe der Aktiva zu begleichen gewesen wären. Hier wäre ein Inventarium zu errichten gewesen, was zu Kosten und somit zur Verringerung des Reinen Nachlasses geführt hätte…
…dem alleinigen Argument, diese Versicherungsleistung sei ihr zwar zunächst ausbezahlt worden, im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung sei dieser Betrag aber auf Empfehlung des Notars in die Erbmasse einbezogen worden. Alle beteiligten Parteien wären nach eingehender Prüfung und intensiven Gesprächen mit dieser Entscheidung einverstanden gewesen. Ihrer Forderung…
…Lt. Testament sowie dem Erbübereinkommen habe MS den unbeweglichen Nachlass allein erhalten. Dieser Teil der Erbmasse sei dem Bw. daher falsch zugeordnet worden. Am 17.12.2001 erging seitens des Finanzamtes die abweisliche Berufungsvorentscheidung. Am 28.12.2001 wurde der Antrag auf Entscheidung durch die…
…2.2 § 3 Abs. 1 Z 3 GrEStG 1987 - Teilung einer Liegenschaft durch Legatare Sachverhalt: Der Erblasser vermacht in seinem Kodizill eine in seinem Eigentum stehende Liegenschaft seiner Tochter und einem seiner Söhne je zur Hälfte als Vorauslegat. Die Legate wurden ausdrücklich angenommen. Im Übrigen…
…Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer für die aufgrund dieses Erbübereinkommens verwirklichten Erwerbstatbestände nach dem GrEStG. Dieser "Wert" könnte etwa in Höhe des gemeinen Wertes (wohl nach Abzug von Verbindlichkeiten) sämtlicher Vermögenswerte der Erbmasse angenommen werden, während sich die konkrete Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nach der Rechtslage im Erwerbszeitpunkt…
…Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer für die aufgrund dieses Erbübereinkommens verwirklichten Erwerbstatbestände nach dem GrEStG. Dieser "Wert" könnte etwa in Höhe des gemeinen Wertes (wohl nach Abzug von Verbindlichkeiten) sämtlicher Vermögenswerte der Erbmasse angenommen werden, während sich die konkrete Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nach der Rechtslage im Erwerbszeitpunkt…