…begrenzten Wert jenes Wirtschaftsgutes, an dem die Dienstbarkeit bestellt wurde, als Erbfallschulden abzuziehen ist. Nach ständiger Auffassung des VwGH kann der Wert des Nutzungsrechtes nicht größerer sein als der steuerliche Wert des genutzten Wirtschaftsgutes selbst (VwGH vom 2.3.1972, 929/71, vom 27.5…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Manuela Fischer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, über die Beschwerden vom 22. August 2013 und 19. März 2019 gegen die…
…an dem das Bundesgesetzblatt Bgbl. I. Nr. 85/2008 im Bundesgesetz kundgemacht wurde, bezieht. Bei richtiger Rechtsanwendung ist jedoch unter "Vorgang" der Erbfall, also das Ableben des Erblassers, zu verstehen, und nicht der Herausgabeanspruch. Dies ergibt sich auch aus den Materialien, insbesondere 549 der Beilagen…
… 13 Abs. 1 ErbStG der Erwerber. Nach Absatz 2 dieser Gesetzesstelle haftet neben dem Erwerber der Nachlass sowie jeder Erbe in Höhe des Wertes des aus der Erbschaft Empfangenen für die Steuer der am Erbfall Beteiligten als Gesamtschuldner. Gemäß § 224 Abs. 1 erster Satz BAO…
…ausgeführt. Auf Grund des § 13 Abs. 2 ErbStG haftet neben den im Abs. 1 Genannten der Nachlass sowie jeder Erbe in Höhe des Wertes des aus der Erbschaft Empfangenen für die Steuer der am Erbfall Beteiligten als Gesamtschuldner. § 7 Abs. 1 BAO bestimmt, dass Personen…
…waren die Dienstverhältnisse von relativ kurzer Dauer. Auf Zahlungsaufforderungen der Finanzbehörde hat er nicht reagiert. Über die Berufung wurde erwogen: Zur Frage der Haftung der Bw. für die Steuer des am Erbfall beteiligten Lebensgefährten der Erblasserin wird ist folgendes ausgeführt. Auf Grund des § 13 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 2. Februar 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 31. Jänner 2011 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der P, xxx, vertreten durch Dr. Franz J. Salzer, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Stock im Eisen-Pl. 3, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 9. Oktober 2002 betreffend Erbschaftssteuer zu ErfNr.xxx…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der K, Adr, vertreten durch Notar, vom 1. April 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 2. März 2005 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und die Erbschaftssteuer gemäß § 8 Abs. 1 und…
…Erledigung der belangten Behörde vom 01.02.2018 ist davon auszugehen, dass die Verlassenschaft nach Bf, die nach herrschender Lehre in der Zeit zwischen dem Erbfall und der Einantwortung als juristische Person anzusehen ist (vgl zB Koziol-Welser, Grundriss des bürgerlichen Rechts II9, S 390)…
…30.8.1995, 95/16/0098). Die obligatorischen Forderungsrechte der einzelnen Vermächtnisnehmer und vice versa die Leistungsverpflichtungen der beschwerten Erben waren nämlich mit dem Tod der Erblasserin entstanden und zählen zu den Erbfallschulden. Im Gegenstandsfall ist daher in freier Beweiswürdigung davon auszugehen, dass in den…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des W, Adr, vertreten durch Notar, vom 1. April 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 2. März 2005 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Laut Abhandlungsprotokoll…
…Tod eines anderen erwirbt. Der Gesetzgeber verfolgte mit der Erbschaftssteuer das Ziel, den durch Erbfall anfallenden Vermögenszuwachs jeweils gemäß seinem Wert zu erfassen. Das Erbschaftssteuerrecht wird also vom Bereicherungsprinzip beherrscht. Nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes ist der Erbe Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Nimmt er die…
…30.8.1995, 95/16/0098). Die obligatorischen Forderungsrechte der einzelnen Vermächtnisnehmer und vice versa die Leistungsverpflichtungen der beschwerten Erben waren nämlich mit dem Tod der Erblasserin entstanden und zählen zu den Erbfallschulden. Im Gegenstandsfall ist daher in freier Beweiswürdigung davon auszugehen, dass in den…
1.1.1.11. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen 1.1.1.11.1. Allgemeines Rz 35: Es gilt das Trennungsprinzip: Die Umsätze der Gesellschaft (vorausgesetzt diese ist Unternehmer) sind der Gesellschaft, die Umsätze der Gesellschafter den Gesellschaftern zuzurechen. Der Gesellschafter kann auch Unternehmer sein. Ein Leistungsaustausch…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Anna Maria Radschek und die weiteren Mitglieder Hofrätin Mag. Christine Gruber-Nadlinger, Werner Just und Mag. Robert Steier über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Kurt Kaindl, Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder, 1180 Wien, Währinger Straße…
Im gegenständlichen Fall verstarb Herr Mag. S im Juli 2009 und wurde die Apotheke bis zur Erteilung einer neuen Apothekenkonzession durch die Apothekerkammer zunächst auf Basis der bisherigen Konzessionsberechtigung des Erblassers weitergeführt. In diesem Zusammenhang führen die Bw. selbst aus, dass seitens des Verlassenschaftskurators eine…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufunghswerbers, vom 22. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 12. Juni 2009 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung vom 7. März 2006 des am 13. Mai 2007 verstorbenen Ing. J., zuletzt wohnhaft in Adr1, nunmehr der B., Adr2 als dessen Rechtsnachfolgerin (Erbin), vertreten durch Dr. Robert Löffler, Notar, 1070 Wien, Museumstraße 5, gegen den Bescheid…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern, Wien betreffend Erbschaftssteuer vom 10. Jänner 2001 entschieden: | Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid abgeändert wie folgt: | Die Erbschaftssteuer…