…die Beschwerdeführerin (abgekürzt mit Bfin.) die Steuerbefreiung des § 3 Z 11 lit b EStG 1988 (Entwicklungshelferin /Expertin) hinsichtlich der in Afrika/Tansania erzielten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zur Anwendung kommt. Berechnungsfragen waren nicht strittig. I. Verfahrensgang Am 13.12.2013 wurden die Erklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung…
…Prüfung vor. Über die Beschwerde wurde erwogen Gemäß § 3 Abs. 1 Z 11 EStG 1988 in der hier maßgeblichen Fassung sind von der Einkommensteuer Einkünfte befreit, "die Fachkräfte der Entwicklungshilfe (Entwicklungshelfer oder Experten) als Arbeitnehmer von Entwicklungsorganisationen iSd § 3 Abs. 2 des Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes, EZA-G…
…vgl. Bp-Bericht vom 3. September 2014): „Gem. § 3 Abs. 1 Z 11 EStG 1988 sind von der Einkommensteuer Einkünfte befreit, die Fachkräfte der Entwicklungshilfe (Entwicklungshelfer oder Experten) als Arbeitnehmer von Entwicklungsorganisationen im Sinne des § 3 Abs. 2 des Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes, BGBl. I Nr. 49/2002…
…Steuerbefreiung (§ 3 Abs. 1 Z 11 EStG 1988): a.) Nach § 3 Abs. 1 Z 11 EStG 1988 sind von der Einkommensteuer Einkünfte befreit, die Fachkräfte der Entwicklungshilfe (Entwicklungshelfer oder Experten) als Arbeitnehmer von Entwicklungsorganisationen im Sinne des § 3 Abs. 2 des Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes, BGBl. I Nr…
…1). Mit BGBl 1988/400 wurde das EStG 1988 erlassen. § 3 Z 14a wurde (getrennt von der Steuerbefreiung für Entwicklungshelfer und Experten) inhaltsgleich in § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 übernommen (vgl. dazu den ausdrücklichen Hinweis auf die inhaltsgleiche Übernahme in EB RV 621…
…Befreiung solle einen Anreiz darstellen, Aufgaben in Entwicklungsländern zu übernehmen. Die dargestellte Rechtsauffassung des Finanzamtes stünde auch im Widerspruch dazu, dass das Einkommensteuergesetz den Begriff "Fachkräfte" durch den Klammerausdruck "(Entwicklungshelfer und Experten)" definiere. Dieser Umstand sei ein klarer Hinweis darauf, dass nicht nur die Weitergabe…
…Steuerbefreite Einkünfte als Entwicklungshelfer iSd § 3 Abs. 1 Z 11 EStG 1988 liegen hier nicht vor. Gemäß § 3 Abs. 1 Z 11 (Abs. 3) EStG 1988 sind von der Einkommensteuer (unter Progressionsvorbehalt) nämlich nur Einkünfte befreit, die Fachkräfte der Entwicklungshilfe (Entwicklungshelfer oder Experten) als Arbeitnehmer…
…ersetzen. - Die Tätigkeit als Aushilfskraft umfasst insgesamt nicht mehr als 18 Tage im Kalenderjahr. - Der Arbeitgeber beschäftigt an nicht mehr als 18 Tagen im Kalenderjahr steuerfreie Aushilfskräfte. b) Einkünfte, die Fachkräfte der Entwicklungshilfe (Entwicklungshelfer oder Experten) als Arbeitnehmer von Entwicklungsorganisationen im Sinne des § 3 Abs…
…ersetzen. - Die Tätigkeit als Aushilfskraft umfasst insgesamt nicht mehr als 18 Tage im Kalenderjahr. - Der Arbeitgeber beschäftigt an nicht mehr als 18 Tagen im Kalenderjahr steuerfreie Aushilfskräfte. b) Einkünfte, die Fachkräfte der Entwicklungshilfe (Entwicklungshelfer oder Experten) als Arbeitnehmer von Entwicklungsorganisationen im Sinne des § 3 Abs…
…§ 15 und 16 leg. cit.). Nach der Anordnung des § 3 Abs. 1 Z 11 EStG 1988 sind Einkünfte, die Fachkräfte der Entwicklungshilfe (Entwicklungshelfer oder Experten) als Arbeitnehmer von Entwicklungshilfeorganisationen (unter näher angeführten Voraussetzungen) beziehen, von der Einkommensteuer befreit. Gem. § 25 Abs. 1 Z. 3 lit…
…des Nationalrates - Antrag". Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs 1 Z 11 EStG 1988 sind Einkünfte von der Einkommensteuer befreit, die Fachkräfte der Entwicklungshilfe (Entwicklungshelfer oder Experten) als Arbeitnehmer von Entwicklungsorganisationen im Sinne des § 3 Abs 2 EZA-G (Entwicklungszusammenarbeitsgesetz BGBl. I Nr…
…bzw. hinsichtlich der Einkünfte der Fachkräfte der Entwicklungshilfe gemäß § 3 Abs. 1 Z 11 EStG (Entwicklungshelfer und Experten). Eine Aufrollung kann somit nur bei begünstigter Auslandstätigkeit für die Zeiträume der Inlandsbeschäftigung durchgeführt werden. Im vorliegenden Fall wurden vom Bw. jedoch folgende Einkünfte erzielt: 1) Inlandsbezüge…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn R.R., vom 6. Jänner 2005, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 6. Dezember 2004, betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für das Kind A.R., für den Zeitraum 1. Oktober 2004 bis…
…darstelle. Dagegen erhob der Bw. Berufung und beantragte diesen Bescheid ersatzlos aufzuheben und von der Rückforderung Abstand zu nehmen. Die Tätigkeit seiner Tochter sei als Berufsausbildung anzusehen, weil sie nach Abschluss der Ausbildung eine Tätigkeit als hauptberufliche Entwicklungshelferin anstrebe. Der Umstand, dass seine Tochter als…
…mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die von einer Entwicklungshilfeorganisation gemäß § 1 Abs. 2 des Entwicklungshilfegesetzes, BGBl. Nr. 474/1974, im Rahmen der Entwicklungshilfe als Entwicklungshelfer oder Experte beschäftigt bzw. ausgebildet werden; 10. Personen, die an einer Eignungsausbildung im Sinne der §§ 2b bis 2d des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) ist niederländische Staatsbürgerin und seit 1.2.2009 als Entwicklungshelferin für eine österreichische Entwicklungshilfeorganisation in Äthiopien beschäftigt. Auf Grund der Geburt ihres Kindes K am Datum befand sich die Bf. seit…