…dies dem Antragsteller vor Fristablauf unter Anführung der Gründe und der neuen Frist mitzuteilen. Diese Fristverlängerung darf höchstens 30 Tage betragen. Die Entscheidungsfrist wird weiters verlängert durch Einholung von zusätzlichen Informationen (maximal 30 Tage) Konsultationen, 30 (maximal 60) Tage Anspruch auf rechtliches Gehör (maximal 30…
…Beginn der Frist maßgebenden Tag entspricht. Fehlt dieser Tag in dem letzten Monat, so endet die Frist mit Ablauf des letzten Tages dieses Monates. 2. Rechtliche Beurteilung: Voraussetzung zur Stellung eines zulässigen Devolutionsantrages ist unter anderem der Ablauf der Entscheidungsfrist des § 311 Abs. 2 BAO…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. XX in der Verwaltungsstrafsache gegen VN NN, geb. am GebDat, Straßenbez, PLZ Ort, Deutschland, betreffend Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung über die Beschwerde des Beschuldigten vom 3.8.2014 gegen das Erkenntnis des Magistrat der Stadt…
…die UVA 1/2014 habe er am 13. Februar 2014 persönlich bei der belBeh eingebracht, weshalb die Entscheidungsfrist gemäß § 210 Abs 1 BAO am 13.03.2014 abgelaufen sei. Die Säumnisbeschwerde hat folgenden Wortlaut: "a) Ab 05. September 2013 ist das zuständige Finanzamt Hollabrunn Korneuburg…
…idF belBeh) bezüglich der Umsatzsteuervoranmeldung für Februar 2014 rügt, denn die UVA 2/2014 habe er am 6. März 2014 persönlich bei der belBeh eingebracht, weshalb die Entscheidungsfrist gemäß § 210 Abs 1 BAO am 6. April 2014 abgelaufen sei. Die Säumnisbeschwerde hat folgenden Wortlaut: "a…
…Es wird davon ausgegangen, dass der Antrag auf Umsatzsteuerneufestsetzung für die Jahre 1996 bis 2001 entweder noch am 5. Juli 2004 oder später beim Finanzamt eingelangt ist. Voraussetzung zur Stellung eines zulässigen Devolutionsantrages ist unter anderem der Ablauf der Entscheidungsfrist des § 311 Abs. 2 BAO…
…maßgebenden Tag entspricht. Fehlt dieser Tag in dem letzten Monat, so endet die Frist mit Ablauf des letzten Tages dieses Monates. 2. Rechtliche Beurteilung: Voraussetzung zur Stellung eines zulässigen Devolutionsantrages ist unter anderem der Ablauf der Entscheidungsfrist des § 311 Abs. 2 BAO. Zu sämtlichen drei…
…31 Abs. 2 VStG eingetreten ist, obwohl die gemäß § 43 Abs. 1 VwGVG mögliche Entscheidungsfrist von 15 Monaten noch nicht abgelaufen ist, waren die angefochtenen Erkenntnisse aufzuheben und die entsprechenden Verwaltungsstrafverfahren einzustellen. Von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung war gemäß § 45 Abs. 1 Z. 2…
…VwGVG), BGBl. I 33/2013, geregelt, wobei jedoch die Verjährungsfrist gem. § 43 Abs. 1 VwGVG ("Entscheidungsfrist") abweichend 24 Monate beträgt (vgl. § 24 Abs. 1 BFG zweiter Satz; 24 monatige Verjährungsfrist seit Einlangen einer rechtzeitig eingebrachten Beschwerde). § 31 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG) (Verjährung), BGBl Nr 52, zuletzt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Stb, vom 12. Dezember 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 13. November 2012 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
…BAO ist das Verwaltungsgericht verpflichtet, über Anträge der Parteien und über Beschwerden ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber sechs Monate nach deren Einlangen zu entscheiden. Im Verfahren über Bescheidbeschwerden beginnt die Entscheidungsfrist mit der Vorlage der Beschwerde (§ 265 BAO). Gemäß § 38 Abs. 1 VwGG kann ein…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***1*** als Insolvenzverwalter betreffend Beschwerde vom 11. Mai 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 27. März 2023 betreffend Einkommensteuer 2021 Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: Die Beschwerde…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Alfred Trendl, gegen die Zurückweisungsbescheide vom 29. April 2002 des Finanzamtes für den 4., 5. und 10. Bez. entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Rechtsbelehrung Gegen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Z & P Steuerberatungsgesellschaft mbH gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 23 betreffend die Zurückweisung der Berufung gegen die Körperschaftsteuerbescheide 2000 und 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch WTGesmbH, vom 27. Februar 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 1. Februar 2006 betreffend Entlassung aus der Gesamtschuld gemäß § 237 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe  …
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. NN in der Beschwerdesache BF, vertreten durch Stefan Schaller, Steuerberater, Alte Weberei 2 "Am Mühlbachpark", 87600 Kaufbeuren, gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt XYZ vom 17.5.2017, betreffend Einkommensteuer 2015 (St.Nr.) beschlossen: Der Vorlageantrag…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., B. gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 20.6.2014, mit denen die Beschwerde betreffend die Einkommensteuerbescheide 2008 bis 2012 als verspätet zurückgewiesen wurde zu Recht erkannt…
…Er habe Anspruch darauf, dass über seine Ansprüche innerhalb angemessener Frist entschieden werde. Die Entscheidungsfrist der Behörde habe 27.9.2022 - mit der Prüfungshandlung, welche das Finanzamt im Auftrag der COFAG durchführte - begonnen. Die Behörde hätte spätestens ab 1.11.2022 eine Entscheidung treffen (einen…
…der damit verbundenen Aktenabtretung - die neu zuständig gewordene Abgabenbehörde Kenntnis von einem entscheidungspflichtigen Anbringen (§ 85 BAO), so wird in diesem Zeitpunkt die Entscheidungsfrist des § 284 Abs 1 BAO bei dieser neu in Gang gesetzt und erlischt im selben Zeitpunkt bei der zuvor zuständig gewesenen Abgabenbehörde. …
…BAO ist das Verwaltungsgericht verpflichtet, über Anträge der Parteien und über Beschwerden ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber sechs Monate nach deren Einlangen zu entscheiden. Im Verfahren über Bescheidbeschwerden beginnt die Entscheidungsfrist im Regelfall mit der Vorlage der Beschwerde gemäß § 265 BAO (vgl. Fischerlehner/Brennsteiner3, Abgabenverfahren…