3. Art der Gebühren und Entrichtung (§ 3 GebG) 3.1. Feste Gebühren 3.1.1. Begriff Rz 55: Feste Gebühren (auch als Stempelgebühren bezeichnet) sind die mit einem fixen Betrag für die in den Tarifposten des § 14 GebG taxativ aufgezählten Schriften und Amtshandlungen zu entrichtenden…
…gilt. In § 29 Abs. 2 FinStrG wurde mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl I Nr. 104/2010, in Kraft getreten am 1.1.2011 eine eigenständige Entrichtungsvorschrift normiert, die sich gemäß § 29 Abs. 6 FinStrG in der Fassung der Finanzstrafgesetznovelle 2014, BGBl I Nr. 65/2014…
25.1.3. Form der Gebührenanzeige Rz 1204: Die Gebührenanzeige hat mit einer Abschrift (bloße Kopie) oder einer Gleichschrift (Kopie oder weiterer Ausdruck der Urkunde, versehen jeweils mit Originalunterschriften) der über das Rechtsgeschäft errichteten Urkunde zu erfolgen. Rz 1205: Urkunden über Rechtsgeschäfte, die nicht in…
…Abgabe als entrichtet gilt ist in § 211 BAO geregelt. Dabei setzt das Gesetz in Abs. 1 für verschiedene Entrichtungsformen unterschiedliche Entrichtungstage fest. Eine Abgabe gilt als entrichtet: Nach § 211 Abs.1 lit. a bei Barzahlungen am Tag der Zahlung, bei Abnahme von Bargeld durch den…
…BAO) ist, bildet kein Hindernis für die Aufrechnung, da durch eine Zahlungserleichterung die Fälligkeit nicht berührt, sondern nur der Zeitpunkt der Entrichtung der Abgabe hinausgeschoben wird und überdies die Aufrechnung lediglich eine Entrichtungsform und keine Einbringungsmaßnahme darstellt. Eine Hemmung der Einbringung (§ 230 Abs. 5 BAO…
3.1.2.1. Entrichtungsvermerk Rz 60: Bei den gebührenpflichtigen Schriften und Amtshandlungen ist die Gebühr an die jeweilige Behörde, bei der diese gebührenpflichtige Schrift anfällt oder die die gebührenpflichtigen Amtshandlungen vornimmt, zu entrichten. Um die Gebührenentrichtung nachvollziehbar zu machen, ist von der Behörde auf…
Artikel 109 Abgabenentrichtung (1) Die Zahlung ist in bar oder mit einem anderen Zahlungsmittel, das schuldbefreiende Wirkung hat, zu leisten, wobei auch eine Aufrechnung in Übereinstimmung mit dem einzelstaatlichen Recht möglich ist. (2) Der Abgabenbetrag kann von einem Dritten anstelle des Zollschuldners entrichtet werden. (3…
6.2. Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer bei Barzahlung (1) Soweit die Kraftfahrzeugsteuer nicht bargeldlos im Wege der Zahlungsaufschubbewilligung (Nachhineinzahlung) entrichtet wird, ist sie durch Barzahlung (bar in Euro, bar in fremden Währungen, für die ein Zollentrichtungskurs festgesetzt wurde) oder - sofern dies bei der betreffenden Zollstelle vorgesehen…
… 3 Abs. 5 GebG) zu entrichten. 3.1.3.1. Entrichtungsvermerk Rz 71: Die Urkundsperson hat auf der gebührenpflichtigen Schrift einen Vermerk über die Höhe der entrichteten (also bereits bezahlten) oder der zu entrichtenden (dh. noch nicht bezahlten, aber angefallenen) Gebühr anzubringen (siehe auch Rz…
IM NAMEN DER REPUBLIK A) Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Christian Seywald in der Beschwerdesache bf (Beschwerdeführer, abgekürzt: Bf.), ***Bf1-Adr*** über die Beschwerden des Bf. vom 10. Juli 2017 gegen folgende Bescheide des Finanzamtes Y (ursprünglich belangte Behörde) vom 8. Juni 2017…
…die Überweisungskosten möglichst gering zu halten, erscheint zwar durchaus verständlich. Jedoch kann die Wahl einer vergleichsweise kostengünstigeren Entrichtungsform nicht zu Lasten des Interesses des Abgabengläubigers an einer pünktlichen Erfüllung der Abgabenzahlungspflicht gehen. Das Motiv einer Kostenersparnis rechtfertigt daher die verspätete Abgabenentrichtung nicht. Es war somit…
3.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG) Rz 66: Die in einem Kalendervierteljahr entrichteten Gebühren sind von der (einhebenden) Behörde (auch Unternehmen, denen durch Gesetz behördliche Aufgaben übertragen wurden, sind "funktionell" Behörden iSd GebG, siehe Rz 414) bis zum 15. Tag…
8.1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip Rz 139: Weist eine Schrift oder Amtshandlung die gesetzlich geforderten Merkmale auf, unterliegt sie einer festen Gebühr (siehe Rz 55). Das GebG knüpft - besonders im Bereich der festen Gebühren - an formale Kriterien an (VwGH 15.1.1981, 3627…
12. Entstehen der Gebührenschuld (§ 16 GebG) Rz 1046: § 16 GebG regelt den Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld für ein beurkundetes Rechtsgeschäft (siehe dazu Rz 1000 ff). Dieser Zeitpunkt ist ua. wichtig für die Anzeigepflicht sowie für die rechtzeitige Selbstberechnung von Gebühren. Rz 1047: In Anlehnung…
13.2. Formmangel der Urkunde Rz 1095: In welcher Form die Urkunde über das Rechtsgeschäft errichtet wurde, ist für das Entstehen der Gebührenschuld grundsätzlich unerheblich. Kommt ein Rechtsgeschäft wegen eines Formmangels allerdings zivilrechtlich nicht gültig zustande, wie zB bei Ehepakten ohne Notariatsakt, entsteht keine Gebührenschuld…
6. Erhebung 6.1. Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer bei Zahlungsaufschubbewilligung (Nachhineinzahlung) (1) Soll die Kraftfahrzeugsteuer bargeldlos aufgrund einer Zahlungsaufschubbewilligung (Nachhineinzahlung) entrichtet werden, so ist für die Kraftfahrzeugsteuererklärung bzw. für die Vorschreibung der Steuer das Einheitspapier/AT zu verwenden. Im Fall der mündlichen Anmeldung hat die niederschriftliche…
Ebenso liegt es im rechtspolitischen Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers, unterschiedliche Entrichtungsformen vorzusehen. Das Fehlen der Entrichtungsmöglichkeiten durch Abbuchungs- und Einziehungserklärung ist sachlich dadurch gerechtfertigt, dass die Zuständigkeit für die Erhebung der Gebühren nicht bei den Gerichtshöfen, sondern bei einer Abgabenbehörde liegt. Die in § 17a Z. 4…
8.2.2. Amtliche Ausfertigungen Rz 169: Bei amtlichen Ausfertigungen nach § 14 TP 2 GebG (siehe Rz 280 ff) entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Hinausgabe, also mit der Aushändigung oder Übersendung an die Person, die aus der amtlichen Ausfertigung unmittelbare Rechte ableiten kann. Rz…
27.4.1.3. Erfüllungsübernahme Rz 1413: Eine Erfüllungsübernahme stellt keinen Schuldbeitritt dar und unterliegt nicht der Gebühr gemäß § 33 TP 7 GebG. Bei der Erfüllungsübernahme (§ 1404 ABGB) verpflichtet sich lediglich der Übernehmer intern gegenüber dem Schuldner, dessen Gläubiger zu befriedigen. Die Erfüllungsübernahme (interne Schuldübernahme…
27.11. Wechsel (§ 33 TP 22 GebG) 27.11.1. Gegenstand der Gebühr Rz 1620: Der Gebühr gemäß § 33 TP 22 GebG unterliegen im Inland oder Ausland ausgestellte, gezogene oder eigene Wechsel, sowohl mit bestimmter Zahlungsfrist als auch auf Sicht oder auf eine bestimmte Zeit…