…Oktober bis 14. November 1995 erlassenen Abgabenbescheide (Vorprüfung) kein Rechtsmittel erhoben. Der einzige Punkt, welcher vom Berufungswerber bestritten wird, ist die Berücksichtigung der Endverbraucherbierlieferungen von der BU, welche aufgrund der Erhebungen bei der BU dem Berufungswerber zugerechnet worden sind. Hier bestreitet der Berufungswerber, diese Lieferungen…
…kann. Der ausländische Lieferer schuldet die Kohleabgabe, der inländische Empfänger der Kohlelieferung haftet jedoch für die Entrichtung der Kohleabgabe. 3.4.3.2 Umsatzsteuerpflicht für die Lieferung verbrauchsteuerpflichtiger Waren an Schwellenerwerber und Endverbraucher (Versandhandelsregelung) Rz 148: Mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2008 gehören gemäß Art…
1.5 Erhebung der Abgabe 1.5.1 Selbstberechnung und Entrichtung der Abgabe Rz 37: Die Elektrizitätsabgabe ist vom Abgabenschuldner oder Netzbetreiber selbst zu berechnen und gemäß § 5 Abs. 1 ElAbgG monatlich zu entrichten; die Elektrizitätsabgabe ist bis zum 15. des auf den Kalendermonat zweitfolgenden…
2.6 Erhebung der Abgabe 2.6.1 Selbstberechnung und Entrichtung Rz 95: Die Erdgasabgabe ist vom Abgabenschuldner oder Netzbetreiber selbst zu berechnen und gemäß § 6 Abs. 1 ErdgasAbgG monatlich zu entrichten; die Erdgasabgabe ist bis zum 15. des auf den Kalendermonat zweitfolgenden Monates der…
…1 KohleAbgG ist jeder Unternehmer, der regelmäßig im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes Kohle zum Kauf anbietet (zB Baumärkte). Anknüpfungspunkt für die Kohleabgabe ist die Lieferung an den Endverbraucher im Inland. Rz 122: Erwirbt daher ein Baumarkt Kohle von einem Kohlehändler, die zum Teil an die…
…und B spricht weiters, dass die Ben von der BH und GB ausgebildet und laufend instruiert werden. Im Falle von Reklamationen, bzw. wenn von Endverbrauchern Ersatzteile benötigt werden, verweist die BH diese an die nächste B, und nicht an die GG, die die Veranstaltung abgehalten…
…Richtlinie geschuldet, wenn - wie in einem Fall wie diesem - keine Gefährdung des Steueraufkommens vorliegen kann, weil die Leistungsempfänger der Dienstleistungen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Endverbraucher sind? | 2. | Falls die erste Frage bejaht wird und damit der Aussteller einer Rechnung gemäß Art. 203 der…
…eine feste Gewinnspanne aufgeschlagen wurde. Die aufgrund dieser Methode ermittelten Entgelte der einzelnen Komponenten wurden auch dementsprechend fakturiert, sodass die abzuführende Steuer der tatsächlich beim Endverbraucher eingezogenen Steuer entspricht. Beweiswürdigung Da der Prüfer im gegenständlichen Fall den Auftrag hatte, zu prüfen, ob die Aufteilung der…
…geschützten Softwareprodukte in die Schweiz ausgelagert und werden von dort über eine österreichische Untervertriebsgesellschaft die Softwareprodukte in Österreich, in Osteuropa und im Nahen Osten an Endverbraucher vertrieben, dann dürfte nach erster Beurteilung keinem der ablaufenden Zahlungsströme Lizenzgebührencharakter im Sinn von Artikel 12 des OECD-MA…
4.3.4 Personalrabatte Rz 221: Steuerpflichtige EinnahmenSiehe Rz 103 liegen auch dann vor, wenn dem Arbeitnehmer auf Grund des Dienstverhältnisses Rabatte gewährt werden, die über die handelsüblich allen Endverbrauchern zugänglichen Rabatte hinausgehen. Zur Beurteilung, ob derartige steuerpflichtige Rabatte vorliegen, sind nicht die Vergleichspreise von…
Im internationalen Gesprächsverkehr agieren verschiedene Netzbetreiber miteinander. Irgendwo, in unserem Fall in England, nimmt jemand (Endverbraucher oder Unternehmer) ein Telefon (Handy oder Festnetztelefon) zur Hand, um ein Telefonat nach Österreich zu machen. Dieses Gespräch muss dann irgendwie nach Österreich kommen und hier "terminiert", also zugestellt…
…Ra 2024/13/0067 mVa EuGH 8.12.2022, Rs C-378/21, P GmbH, zu Endverbrauchern fälschlicherweise in Rechnung gestellter Mehrwertsteuer, Rn 23). Zu einer Steuerschuld aufgrund der Rechnungslegung kommt es auch bei Kleinbetrags-rechnungen (§ 11 Abs. 6 UStG 1994) mit unrichtiger (= überhöhter…
…Es stimmt zwar, dass der Bf. sein Produkt an Großkunden zu einem niedrigeren Preis veräußerte und diese das Produkt wiederum an weitere Großkunden oder Endverbraucher weiter veräußerten. Allein darin kann jedoch noch keine Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen "durch andere Personen" erblickt werden, ist doch die…
…Gegenstand "Kaffeerösterei". Im Rahmen dieses Unternehmens importiert sie Kaffee aus verschiedenen Ländern nach Österreich, röstet ihn und vertreibt ihn an Unternehmer bzw. Endverbraucher. 1.2. Im Zuge einer bei der Bw durchgeführten, die Jahre 2003 bis 2005 umfassenden Außenprüfung wurden unter den Tz. 2 und…
…Andererseits ist die Bedingung einer mehrwertsteuerähnlichen Abgabe nicht erfüllt, wonach nur der Endverbraucher belastet wird und die Abgabe für die vor der endgültigen Besteuerung tätigen Steuerpflichtigen völlig neutral ist, weil ein Steuerpflichtiger den in den Preis der Gegenstände und Dienstleistungen bereits eingeflossenen Betrag nicht genau…
…Andererseits ist die Bedingung einer mehrwertsteuerähnlichen Abgabe nicht erfüllt, wonach nur der Endverbraucher belastet wird und die Abgabe für die vor der endgültigen Besteuerung tätigen Steuerpflichtigen völlig neutral ist, weil ein Steuerpflichtiger den in den Preis der Gegenstände und Dienstleistungen bereits eingeflossenen Betrag nicht genau…
…Andererseits ist die Bedingung einer mehrwertsteuerähnlichen Abgabe nicht erfüllt, wonach nur der Endverbraucher belastet wird und die Abgabe für die vor der endgültigen Besteuerung tätigen Steuerpflichtigen völlig neutral ist, weil ein Steuerpflichtiger den in den Preis der Gegenstände und Dienstleistungen bereits eingeflossenen Betrag nicht genau…
…Andererseits ist die Bedingung einer mehrwertsteuerähnlichen Abgabe nicht erfüllt, wonach nur der Endverbraucher belastet wird und die Abgabe für die vor der endgültigen Besteuerung tätigen Steuerpflichtigen völlig neutral ist, weil ein Steuerpflichtiger den in den Preis der Gegenstände und Dienstleistungen bereits eingeflossenen Betrag nicht genau…
…Andererseits ist die Bedingung einer mehrwertsteuerähnlichen Abgabe nicht erfüllt, wonach nur der Endverbraucher belastet wird und die Abgabe für die vor der endgültigen Besteuerung tätigen Steuerpflichtigen völlig neutral ist, weil ein Steuerpflichtiger den in den Preis der Gegenstände und Dienstleistungen bereits eingeflossenen Betrag nicht genau…
…Andererseits ist die Bedingung einer mehrwertsteuerähnlichen Abgabe nicht erfüllt, wonach nur der Endverbraucher belastet wird und die Abgabe für die vor der endgültigen Besteuerung tätigen Steuerpflichtigen völlig neutral ist, weil ein Steuerpflichtiger den in den Preis der Gegenstände und Dienstleistungen bereits eingeflossenen Betrag nicht genau…