…ist bei einem Alter von mehr als 50 bis 55 Jahren das 13-fache des Wertes der einjährigen Nutzung als Wert anzunehmen. Laut Protokoll über die Verlassenschaft vom 26. April 2002 wird eindeutig als Ende der Leistungspflicht der Tod der Bw. festgelegt. Das eventuelle Enden…
…Geltendmachung des Anspruches innerhalb der letzten sechs Monate der Verjährungsfrist wegen höherer Gewalt nicht möglich ist. (3) Das Recht auf Festsetzung einer Abgabe verjährt spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4). In den Fällen eines Erwerbes von Todes wegen oder einer Zweckzuwendung von Todes…
…als vorrangig Anspruchsberechtigte) auf ihren Anspruch verzichten könne (Verzichtserklärung). Da eine diesbezügliche Verzichtserklärung nicht vorliege, sei der Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe des E abzuweisen. 2 Antrag M. Mit Schriftsatz vom 27. September 2000, der am 4. Oktober 2000 bei der Abgabenbehörde erster Instanz einlangte…
…Eine Überprüfung dieser Grenze ist auf (formloses) schriftliches Ansuchen des beziehenden Elternteiles möglich (Begründung erforderlich). Leistungsanspruch: Beginn / Ende / Leistungsart / Anspruch in EUR 13.06.2007 / 31.08.2008 / Kinderbetreuungsgeld / pro Tag/ 14,53 13.06.2007 / 31.08.2008 / Zuschuss / pro Tag / 6,06 Beschwerdevorentscheidung…
…jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Diese Voraussetzungen liegen nicht vor. (INFORMATION: Ein Eigenantrag des Kindes bei seinem Wohnsitzfinanzamt ist grundsätzlich möglich. Der Antrag wäre dort zu prüfen)…
…lautete: § 27. (1) Besteht Anspruch auf eine Leistung nach diesem Bundesgesetz, so ist dem Antragsteller eine Mitteilung auszustellen, aus der insbesondere Beginn, voraussichtliches Ende und Höhe des Leistungsanspruches hervorgehen. Die Mitteilung hat eine Aufschlüsselung der Leistungen zu enthalten. (2) Der Mitteilung gemäß Abs. 1 ist…
…der Berufungswerberin im September 1996 begonnen habe, dauere bis zum 31. Oktober 1998. Als Wohnanschrift des Sohnes wurde 4 angegeben und dass D nicht bei der Berufungswerberin wohne. In einem weiteren Schriftsatz vom 22. September 1997 wurde ausgeführt, dass D seine Matura im Jahr 1996…
…Geltendmachung des Anspruches innerhalb der letzten sechs Monate der Verjährungsfrist wegen höherer Gewalt nicht möglich ist. (3) Das Recht auf Festsetzung einer Abgabe verjährt spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4). In den Fällen eines Erwerbes von Todes wegen oder einer Zweckzuwendung von Todes…
…2 BAO begann somit mit Ende des Jahres 2008 für 2006 zu laufen und würde - ohne Berücksichtigung von allfälligen Verlängerungshandlungen - mit Ablauf 2013 enden. Die Absolute Bemessungsverjährung der Einkommensteuer 2006 beginnt - selbst bei jährlichen Unterbrechungshandlungen - Ende 2016 zu laufen. Eine Bescheiderlassung im Jahr 2017 für…
…Dauer des Dienstverhältnisses zusteht, ist in den beiden Vorstandsverträgen vereinbart, dass der Anspruch auf die freiwillige Abfertigung erst zusteht, wenn nach Ablauf einer Bestellungsperiode der Vorstandsvertrag nicht mehr verlängert wird. Bei einer vorzeitigen Auflösung der Verträge vor dem Ende der Funktionsperiode ist kein Anspruch auf…
…Provisions- und Folgeprovisionszahlungen. Ebenso ist im vorliegenden Kollektivvertrag der Anspruch auf den Vorteil aus dem Dienstverhältnis im Falle der Beendigung des Dienstverhältnisses durch Tod geregelt. Dem eingangs bereits zitierten § 25 Abs. 2 EStG 1988 ist unmissverständlich zu entnehmen, dass es bei genannten Einkünften unmaßgeblich ist…
…würden bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger übergehen. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers würden die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes gelten. Mit dem Tod einer natürlichen Person würde deren Rechtsfähigkeit (und damit die Parteifähigkeit) enden…
…erfolgen und ist daher auch in Verlustjahren vorzunehmen. Bei Rumpfwirtschaftsjahren hat eine Berücksichtigung durch eine entsprechende Aliquotierung der Rückstellungsveränderungen (lineare Interpolation der Rückstellungen zum Anfang und Ende des der Berechnung zu Grunde liegenden ganzen Jahres) zu erfolgen, wobei die in Rz 3383 angeführte Sechsmonatsrundung zu…
…3) Sie können Ihren Vertrag schriftlich unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils auf das Monatsende, frühestens jedoch auf das Ende des ersten Versicherungsjahres zurückkaufen. § 14 (1) AVB ist zu beachten. Bei einem Rückkauf der Versicherung erhalten Sie den Rückkaufswert. Dieser entspricht dem Wert der Versicherung (…
…habe daher kein Wahlrecht für die Einstellung der Verbindlichkeit. Aus derzeitiger Sicht müsse auch bei Tod des Arbeitnehmers der volle Anspruch an die Gattin ausbezahlt werden. Eine Kündigung des Dienstnehmers während der Altersteilzeit bzw. dessen Entlassung sei unwahrscheinlich und derzeit in der Steiermark noch nicht…
…Einstellung der Familienbeihilfe wird der Vertrauensgrundsatz grob verletzt, da die Planung des Studiums sowie die gesamte familiäre Planung gestört werden. Auch konnte ich mich nicht durch eine Versicherung, wie z.B. bei Todesfall gegen einen derartigen Eingriff absichern. Auf Grund der geschilderten Tatsachen ersuche ich…
…werden bei Zusammentreffen von Ansprüchen die Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften gewährt, die nach Absatz 1 Vorrang haben, Ansprüche auf Familienleistungen nach anderen widerstreitenden Rechtsvorschriften werden bis zur Höhe des nach den vorrangig geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Betrages ausgesetzt; erforderlichenfalls ist ein Unterschiedsbetrag in Höhe des darüber…
…und 2 des Schweizer Bundesgesetzes über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Freizügigkeitsgesetz, FZG), werde im Rahmen der beruflichen Vorsorge zwischen dem Vorsorgefall und dem Freizügigkeitsfall unterschieden. Im Vorsorgefall werden bei Erreichen der Altersgrenze, bei Tod oder bei Invalidität ein Anspruch auf…
…abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im Rahmen einer Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe für das Kind L. X. forderte das Finanzamt Innsbruck die Beschwerdeführerin auf, einen Tätigkeitsnachweis…
…lautete: § 27. (1) Besteht Anspruch auf eine Leistung nach diesem Bundesgesetz, so ist dem Antragsteller eine Mitteilung auszustellen, aus der insbesondere Beginn, voraussichtliches Ende und Höhe des Leistungsanspruches hervorgehen. Die Mitteilung hat eine Aufschlüsselung der Leistungen zu enthalten. (2) Der Mitteilung gemäß Abs. 1 ist…