…97/2002, der unabhängige Finanzsenat zur Entscheidung berufen. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im gegenständlichen Fall lediglich, ob der Erwerb der Aktien der Erbschaftssteuer zu unterziehen ist oder nicht. Das Endbesteuerungsgesetz, BGBl. I Nr. 11/1993, regelte als Bundesverfassungsgesetz die Steuerabgeltung bei…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 18. August 2003, St. Nr. XY, betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In der Verlassenschaftssache…
…G 170/97 (ua), festgestellt, dass im § 15 Abs. 1 Z 17 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG 1955) das Gebot des im Verfassungsrang stehenden Endbesteuerungsgesetzes, BGBl. 11/1993, eine Abgeltungswirkung vorzusehen, durch die Normierung einer Steuerbefreiung erfüllt wird und damit kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz…
…1992 verstorbenen H.P. von der berufenen Alleinerbin, Frau G.P., den einvernehmlich festgesetzten Betrag von S 350.000,00 erhält. Durch das Endbesteuerungsgesetz BGBl 1993/12 wurde in § 15 Abs. 1 ErbStG eine Z 17 angefügt, nach der Erwerbe von Todes wegen von Kapitalvermögen…
20.3.5 Übergangsfragen 20.3.5.1 Budgetbegleitgesetz 2011 Rz 6230: Die Neuordnung der Besteuerung von Kapitalvermögen tritt grundsätzlich mit 1. April 2012 in Kraft; auf Kapitalvermögen, das § 27 EStG 1988 idF BBG 2012 unterliegt, ist auch § 27a EStG 1988 anwendbar. Hinsichtlich der Besteuerung…
Bezieht eine in Österreich errichtete GesmbH & Co KG KESt-pflichtige Kapitalerträge, so tritt insoweit Endbesteuerungswirkung ein, als an dieser KG natürliche Personen beteiligt sind. Die Abzugspflicht mit Endbesteuerungswirkung bleibt auch dann aufrecht, wenn die einzige an dieser KG beteiligte natürliche Person in Deutschland ansässig (und…
Ein österreichisches Unternehmen, das im Jahr 1 in seinen österreichischen Betriebstätten einen Gewinn von S 2,000.000,00 erzielt und in einer deutschen Betriebstätte einen Verlust von S 2,500.000,00 erleidet, hat im Jahr 1 zwar S 2,000.000,00 in…
…auf die die Endbesteuerung nicht anzuwenden war, dem Normalsteuersatz. Die generelle Nicht-Endbesteuerung von Erträgen aus ausländischen Investmentfonds wurde dann aber vom VfGH als verfassungsrechtlich relevante Verletzung des Endbesteuerungsgesetzes qualifiziert (VfGH 7.2.2002, G 278/01). Überdies war die Benachteiligung von ausländischen Kapitalerträgen gegenüber…
20.2.1.12 Zuwendungen von Privatstiftungen Rz 6141: Zur Besteuerung von Zuwendungen siehe StiftR 2009 Abschnitt 8. bis Abschnitt 10. 20.2.1.13 Übergangsbestimmungen Rz 6142: Die Regelungen über Einkünfte aus der Überlassung von Kapital (§ 27 Abs. 2 und 5 EStG 1988 sowie…
1.1.4 Besondere Fälle 1.1.4.1 Doppelbesteuerung Rz 32: Ertragsteuerliche Vorschriften ausländischer Staaten knüpfen die Besteuerungsansprüche teilweise an idente Kriterien wie das EStG 1988 an. Der Vermeidung einer mehrfachen Besteuerung ein und derselben Einkünfte dienen einerseits zahlreiche zwischenstaatliche Abkommen zur Vermeidung der…
Bezieht eine in Österreich errichtete GesmbH & Co KG KESt-pflichtige Kapitalerträge, so tritt insoweit Endbesteuerungswirkung ein, als an dieser KG natürliche Personen beteiligt sind. Die Abzugspflicht mit Endbesteuerungswirkung bleibt auch dann aufrecht, wenn die einzige an dieser KG beteiligte natürliche Person in Deutschland ansässig…
20.2.2.4.11 Übergangsbestimmungen Rz 6158: Nach den Inkrafttretensbestimmungen des BBG 2011 werden Beteiligungen iSd § 31 EStG 1988 idF vor dem BBG 2011 grundsätzlich in das neue Kapitalvermögensbesteuerungsregime überführt (§ 124b Z 185 lit. a und b EStG 1988; siehe Abschnitt 20.1.1…
…Differenz. Er vertrat unter teilweiser Wiederholung der bereits in der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für 1989 angeführten Argumente, die Auffassung, dass die zusätzlichen Kapitaleinkünfte auf Grund des Endbesteuerungsgesetzes amnestiert seien. Sollte aber dennoch eine Gewinnausschüttung seitens der AI angenommen werden so habe auf diese gem. …
…Z. 1lit c des sog. Endbesteuerungsgesetzes in der Fassung 818/1993 sieht eine Steuerabgeltung unter anderem auch für Kapitalerträge aus Ausschüttungen inländischer Kapitalgesellschaften durch den Kapitalertragsteuerabzug vor. Weiters sah der Gesetzgeber im Rahmen der Vermögensteuer eine Amnestie für sonstiges Vermögen (§ 69 des Bewertungsgesetzes 1955), aus…
…im Endeffekt die höchste Gutschrift bewirkt, gesetzlich vorgesehen ist, soll zunächst die verfassungsrechtliche Grundlage betrachtet werden: § 1 Abs 5 Satz 1 Endbesteuerungsgesetz (BGBl 1993/11, "Bundesverfassungsgesetz über eine Steuerabgeltung bei Einkünften aus Kapitalvermögen ...") lautet: "Es ist bundesgesetzlich vorzusehen, daß die einbehaltene Kapitalertragsteuer insoweit erstattet wird…
Bezieht eine in Österreich errichtete GesmbH & Co KG KESt-pflichtige Kapitalerträge, so tritt insoweit Endbesteuerungswirkung ein, als an dieser KG natürliche Personen beteiligt sind. Die Abzugspflicht mit Endbesteuerungswirkung bleibt auch dann aufrecht, wenn die einzige an dieser KG beteiligte natürliche Person in Deutschland ansässig…
…bei Übergang dieses Vermögens von Todes wegen durch den Abzug einer Kapitalertragsteuer, über eine Steueramnestie, über eine Sonderregelung bei der Einkommen- und Körperschaftsteuerveranlagung für das Kalenderjahr 1992 und über eine Amnestie im Bereich des Devisenrechts (Endbesteuerungsgesetz) in der Fassung des BGBl. 11/1993 lauten: "§ 2…
28.6 Abschlusszahlungen (§ 46 EStG 1988) 28.6.1 Anrechnung Rz 7574: Auf die durch Veranlagung festgesetzte Einkommensteuerschuld werden angerechnet: Die für den Veranlagungszeitraum festgesetzten Vorauszahlungen; die Anrechnung erfolgt unabhängig davon, ob die Vorauszahlungen entrichtet sind. Die durch Steuerabzug einbehaltenen Beträge, soweit sie auf veranlagte…
…Zusammenhang mit der Veranlagung von Einkünften aus Kapitalvermögen, im Besonderen von Ausschüttungen aus ausländischen Kapitalgesellschaften, sei davon nicht erfasst. Dies ergebe sich auch schon aus dem, dem Abzugsverbot zu Grunde liegenden, Endbesteuerungsgesetz. Dieses im Verfassungsrang stehende Gesetz bestimme in seinem § 2 Abs. 1, dass "Kapitalerträge,..…
Zur Kopie des in tschechischer Sprache abgefassten Vertrages (S 26 ff/2005 E-Akt), bei dem es sich offensichtlich um den im Schreiben des steuerlichen Vertreters vom 20. Dezember 2005 angeführten Mietvertrag in Y handelt (siehe oben im Sachverhaltsteil), ist festzuhalten, dass dieser - gemäß seinem…