…dass es alleine Sache des Bundessozialamtes ist den Grad der Behinderung fachkundig festzustellen. Dies wiederholten Begutachtungen ergaben, dass die Bw. erst nach Erreichen des 21. Lebensjahres dauernd erwerbsunfähig wurde. Eine nach dem 21 Lebensjahr erfolgte Berufsausbildung fand nicht statt und wurde auch zu keinem Zeitpunkt…
…die geistige Behinderung im Sinne einer leichten Intelligenzminderung in Folge eines hypoxischen Perinatalschadens (Sachverständigengutachten vom 10.03.2019) seit Geburt. Eine Begründung für die Verschlechterung der Behinderung nach dem 21. Lebensjahr wurde nicht angeführt, die auf die Erwerbsunfähigkeit ab diesem Zeitpunkt schließen lässt. Der Bf…
…dass eine dauernde Erwerbsunfähigkeit erst mit 1.1.2013 eingetreten sei. Um Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe zu haben, wäre im Fall der Bf ein Eintritt der Erwerbsunfähigkeit mit August 1978 (Vollendung des 21. Lebensjahres) erforderlich gewesen. Die Bf übermittelte daraufhin mit dem als Vorlageantrag zu…
…anlässlich der fachärztlichen Sachverständigengutachten des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen und auch das psychiatrische Gutachten im Rahmen des Sachwalterverfahrens mangels vorliegender Befunde oder Unterlagen für davor liegende Zeiträume nicht. Die Annahme des Eintrittes der Erwerbsunfähigkeit erst nach Vollendung des 21. Lebensjahres steht mit dem Sachverhalt…
…oder sonstige Unterlagen, die darauf schließen lassen, dass die voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit auf Grund der Erkrankung (Behinderung bereits vor dem 21. Lebensjahr (bzw. wenn sich der Antragsteller noch in schulischer Ausbildung befand, das 25. Lebensjahr) eingetreten ist (vgl. VwGH 20.11.2014, Ra 2014/16…
…167 mwN). Da die ärztlichen Sachverständigengutachten schlüssig sind, und eine dauernde Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr (im Jahr 1963) nicht nachgewiesen werden konnte, kann nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung für die Berufungswerberin kein Anspruch auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe im Sinne des § 6 Abs…
…sowie 22. März 2023 eine dauernde Erwerbsunfähigkeit erst nach Vollendung des 18. bzw. 21. Lebensjahres nachgewiesen worden sei. Die diesbezüglich eingeholten Bescheinigungen des Sozialministeriumservice seien jedoch inhaltlich unrichtig bzw. unvollständig: Laut einer dem Vorlageantrag beigeschlossenen Mitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe vom 17. Oktober 2017…
…ausübte. Wenn der Bf. im Vorlageantrag vorbringt, dass die im Gutachten vom 18. Februar 2021 getroffenen Feststellungen - kein Eintritt der Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr - nicht richtig seien und Dr. ***5*** nach einer Auseinandersetzung mit der Polizei und einer danach durchgeführten psychiatrischen Untersuchung festgestellt habe…
…eine Erwerbsunfähigkeit bewirkt, vor dem 21. Lebensjahr oder während der Berufsausbildung bis spätestens zum 27. Lebensjahr eingetreten ist. In Ansehung der Tatsache, dass einerseits der Eintritt der dauernden Erwerbsunfähigkeit in schlüssiger Art und Weise durch obige Gutachten zu einem, nach der Vollendung des 27. Lebensjahres…
…Störung diagnostiziert worden. Der Bf. hat erst seit Juni 2019 eine Erwachsenenvertretung, bezieht seit 2021 Rehabgeld und seit Jänner 2022 eine Invaliditätspension. Den Sachverständigen wurden keine Befunde vorgelegt, aus denen sich der Eintritt der voraussichtlich dauernden Erwerbsunfähigkeit bereits vor dem 21. Lebensjahr ableiten hätte lassen.…
…der Bf. im relevanten Zeitraum einzig entscheidend, ob bereits eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit im Zeitpunkt der Vollendung des 21. Lebensjahres vorlag. Wie sich aus dem Gutachten des Sozialministeriumservice ergibt, war das in diesem Zeitpunkt nicht der Fall, sondern erst im November 2009. Rechtliche Beurteilung Rechtslage Nach…
…als Folge der allenfalls schon länger bestehenden Krankheit) eintritt, welche die Erwerbsunfähigkeit bewirkt." Im vorliegenden Beschwerdefall liegen die Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 8 Abs. 5 FLAG 1967 nicht vor, weil eine dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, jedenfalls nicht vor dem 21. Lebensjahr eingetreten ist…
……" b) Dem BFG-Erkenntnis vom 5.5.2020, RV/7100591/2020, lag an Sachverhalt die Beantragung der erhöhten Familienbeihilfe für den Sohn der dortigen Bf wegen psychischer Leiden zugrunde, wozu vom Sozialministerumservice gutachterlich der Eintritt der Erwerbsunfähigkeit erst nach vollendetem 21. Lebensjahr attestiert wurde…
…dass der Eintritt der Erwerbsunfähigkeit bereits seit Vollendung des 18. Lebensjahres aufgetreten ist. Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch auch, dass nicht gesichert beweisbar bzw. darstellbar ist, dass die Erwerbsunfähigkeit erst nach dem 21. bzw. 25. Lebensjahr eingetreten ist. Die kognitiven Einschränkungen bestehen jedenfalls schon mehr…
…dem Gutachten des Sozialministeriumservice vom 30. September 2022 sei festgestellt worden, dass eine Behinderung im Ausmaß von 50% seit Februar 2013 bestehe und dass vom Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Erwerbsunfähigkeit ab diesem Zeitraum ausgegangen werden könne. Da eine Erwerbsunfähigkeit erst nach Vollendung des 21. Lebensjahres…
…Bf erst nach Vollendung des 21./25. Lebensjahres eingetreten ist. Da nach dem Sachverhalt und Akteninhalt eine Berufsausbildung nach dem 21. Lebensjahr nicht vorliegt, ist iZm der voraussichtlich dauernden Erwerbsunfähigkeit verfahrensgegenständlich das 21. Lebensjahr entscheidend. (Anzumerken ist, dass aber auch vor dem 25. Lebensjahr keine…
…folgt begründet: Die Beurteilung, wonach der Eintritt der Erwerbsunfähigkeit erst nach dem einundzwanzigsten Lebensjahr eingetreten wäre, ist unrichtig, und wird ausdrücklich bekämpft. Tatsache ist, dass bereits vor Erreichen des einundzwanzigsten Lebensjahres (....10.1995) eine schwere angstneurotische Symptomatik beim Rechtsmittelwerber vorlag. Auf Grund dieser psychischen Störung…
…mit dem die Erwerbsunfähigkeit erst ab 04/2016 festgestellt wird. Die Beschwerde macht weiters Rechtswidrigkeit und wesentliche Verfahrensmängel geltend. Gründe für die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides: Eintritt der Behinderung und Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr: Sachverhalt: Dem Beschwerdeführer wurde 2008, somit in seinem 19. Lebensjahr…
…wiederum ein Gesamtgrad der Behinderung von 60% und ein Eintritt der Erwerbsunfähigkeit nicht vor dem 21. Lebensjahr festgestellt. Nach abweisender Berufungsvorentscheidung wurde ein Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem Unabhängigen Finanzsenat gestellt…
…ins Leere. […] Laut zweimaligem Sachverständigengutachten des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen unter Berücksichtigung sämtlicher darin genannten Befunde, erfolgte der Eintritt der dauernden Erwerbsunfähigkeit mit 10/2014, somit erst nach dem 21. Lebensjahr, das bereits mit 12/2010 vollendet wurde." Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Gemäß …