…Dienstbarkeitsvertrag gemäß § 33 TP 9 GebG Gebührenpflicht aus. Bemessungsgrundlage ist im vorliegenden Fall das vereinbarte Entgelt von 10.000 (vgl. BMF 18.02.2009, BMF-010206/0040-VI/5/2009). Twardosz fasst die gebührenrechtliche Behandlung von Dienstverträgen zusammen, dass damit die vollkommen unentgeltliche Einräumung einer…
…des Fruchtgenussrechtes proportional aufgeteilt wurde. Am 20.8.2015 langte der Vorlageantrag ein. Beweismittel: Bemessungsakt St.Nr. Stellungnahme: Gem § 33 TP 9 GebG unterliegt die entgeltliche Einräumung eines Titels zum Erwerb einer Dienstbarkeit der Rechtsgeschäftsgebühr. Wenn auch im Vertrag festgehalten wurde, dass der Wert des…
…BMF 18.02.2009, BMF-010206/0040-VI/5/2009). Nach Arnold/Arnold sind unentgeltlich eingeräumte Dienstbarkeiten mangels Vorliegens einer Bemessungsgrundlage gebührenfrei. Erfolgt die Einräumung im Wege einer gemischten Schenkung, so bildet – mangels nunmehr gegebener gebührenrechtlicher Beachtlichkeit der Schenkungskomponente – der entgeltliche Teil die Bemessungsgrundlage (vgl…
…des Betriebes einer Tiefgarage auf dem Grundstück yyy zugunsten des Grundstückes ppp wird ein einmaliger angemessener Betrag von € 180.000,00 vereinbart, welcher dem achtzehnfachen Jahresbetrage (immerwährende Nutzung laut Bewertungsgesetz) von € 10.000,00 entspricht. Als Entgelt für die Einräumung der Dienstbarkeit der…
…Verzicht des Herrn NN auf sein lebenslanges und unentgeltliches Nutzungsrecht an den Liegenschaften EZ-2 und EZ-3 KG-x das bedungene Entgelt für die nunmehrige Einräumung einer Dienstbarkeit an den 185/2059 Anteilen der Liegenschaft EZ-1 verbunden mit Wohnungseigentum an top-x dar…
…TP9 GebG die Rechtsgebühr fest. Der Gebühr gemäß § 33 TP 9 GebG unterliegt lediglich die rechtsgeschäftliche Einräumung des Titels zur entgeltlichen Erwerbung eine Dienstbarkeit (VwGH vom 21. Dez. 1959, 905/59). Die unentgeltliche Einräumung von Dienstbarkeiten ist hingegen nicht gebührenpflichtig (VwGH vom 14. September 1964…
…die Einräumung des Wohnungsgebrauchsrechtes lediglich der Absicherung seiner Ehegattin hinsichtlich ihres gesetzlichen Wohnungsrechtes als Ehegattin diene. Unbestritten ist, dass die von der Ehegattin zur Errichtung des gemeinsamen Wohnsitzes erbrachte finanzielle Leistung von S 900.000,00 einen vermögenswerten Vorgang darstellt. Demgegenüber steht die Dienstbarkeit des…
…einer Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt oder die entgeltliche Erwerbung von dem Verpflichteten bestätigt wird, einer Gebühr von 2 v.H. von dem Werte des bedungenen Entgeltes. Der am 13. Oktober 2000 unterfertigte Notariatsakt enthält zwei getrennte Schenkungsverträge, welche beide neben der eigentlichen Schenkung die Einräumung eines…
…Miteigentümer; eine Belastung ideeller Anteile ist unzulässig (Hofmann in Rummel, ABGB, § 472 ABGB Rz 2 mit Hinweis auf § 485 ABGB und JBl 1960, 441; SZ 41/30; EvBl 1995/186 = SZ 68/70). Nur der Eigentümer der dienenden Sache kann eine Dienstbarkeit einräumen. Bei…
…ab der Veranlagung 2014 sowie bis 2013 in allen offenen (noch nicht oder nicht endgültig rechtskräftig veranlagten) Fällen anzuwenden. b) Zum Beschwerdeverfahren: Im Entgelt für die Einräumung einer Dienstbarkeit sind – wie bereits das Finanzamt in der abweisenden Beschwerdevorentscheidung zutreffend ausgeführt hat - grundsätzlich mehrere Komponenten enthalten…
…einer freigebigen Zuwendung kann jede im Verkehr stehende Sache sein, sofern sie von wirtschaftlichem Wert ist. Auch der Gebrauch von Vermögen ist ein Vorteil, durch den der Bedachte in seinem Vermögen bereichert wird. Gegenstand einer Schenkung kann somit auch die Einräumung einer Dienstbarkeit sein (vgl…
…die Überlassung des Liegenschaftsanteiles und die Einräumung der Dienstbarkeit nicht gesondert oder gar als über- und untergeordnet zu betrachten sind, sondern als ein einheitlicher Rechtsvorgang mit zwei sich gegenüber stehenden Leistungen. Dieser einheitliche Vorgang unterliegt aber, wie oben aufgezeigt, der Grunderwerbsteuer, weshalb eine Anwendbarkeit des …
…2011 einen Betrag iHv 1.404,75 € zum Ansatz zu bringen. Beweiswürdigung: Der festgestellte Sachverhalt gründet sich auf den dem BFG vorliegenden Akteninhalt und ist unstrittig. Erwägungen: Strittig ist im vorliegenden Beschwerdefall die Aufteilung der für die Einräumung der Dienstbarkeit zur Errichtung einer Gashochdruckleitung…
…die Einräumung einer Dienstbarkeit ein Dauerschuldverhältnis. Im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen erfolge die Gewinnrealisierung im Umfang der anteiligen Leistungserbringung. Es sei daher wesentlich, ob Leistungen zeitpunkt- oder zeitraumbezogen erbracht werden. Da im konkreten Fall den Zuschussleistenden die Mitbenutzung der Zufahrt eingeräumt worden sei, komme eine Gewinnrealisierung…
…somit 5.548,90 Euro zuzügl. USt. Der auf die Einräumung der Dienstbarkeit entfallende Betrag in Höhe von 0,48 Euro pro m² (gesamt 606,70 Euro zuzügl.USt, folglich 679,50 Euro) ist jedoch als eine nicht von der Pauschalierung erfasste Einnahme zu behandeln…
…Einräumung des Wohnungsrechtes in der Vereinbarung nur deshalb als unentgeltlich bezeichnet worden sei, weil der entsprechende Kaufpreis bereits vor der Vertragsunterzeichnung geleistet worden sei, überzeugt aus mehreren Gründen nicht: Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch "unentgeltlich" im gegebenen Zusammenhang die Hingabe eines…
…Gegenstand der Einräumung der Dienstbarkeit war, nach dem Berufungsvorbringen um die gemeinsame Ehewohnung handelte. Die in § 97 ABGB geregelten Ansprüche hinsichtlich der Ehewohnung, die der Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des anderen Ehegatten dient, steht in keinem Zusammenhang damit, auf Grund welchen Titels einer der beiden…
…8). Folglich sind alle wirtschaftlich einer Vermietung und Verpachtung gleichartige Sachverhalte nach § 28 EStG 1988 zu erfassen (vgl. VwGH 12.9.1989, 88/14/0171). Vor diesem Hintergrund ist auch das Entgelt für die Einräumung einer Dienstbarkeit grundsätzlich den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen…
…Streit, ob ein der Bf. für die Einräumung einer Dienstbarkeit („Leitungsservitut“) zugeflossenes Entgelt iHv. € 8.070,75 (anteilig) der Einkommensteuer unterliegt. Das Finanzamt ermittelte den steuerpflichtigen Anteil mit € 3.323,25 und stützt sich auf eine Berechnung des Bundesweiten Fachbereiches. Die Bf. verweist…
…dass der Servitutsvertrag vom 18. April 2007 ein Sachverständigengutachten nicht zu ersetzen vermag. Da die betroffenen Liegenschaften laut Grundbuchsauszug bereits mit gleichartigen Dienstbarkeiten belastet waren, führt die Einräumung einer weiteren Servitut nur mehr in eingeschränktem Ausmaß zu einer weiteren Bodenwertminderung (vgl. VwGH vom 7.7…