…Wirkung zu. Die Niederlegung der Geschäftsführung hat nicht zur Voraussetzung, dass gleichzeitig ein neuer Geschäftsführer bestellt wird (VwGH 30.5.1989, 89/14/0044). Der Rücktritt des Einmann-Gesellschaftergeschäftsführes vollzieht sich durch simple Entschließung, wobei § 15 Abs. 5 GmbHG entsprechend anzuwenden sein dürfte (vgl. Koppensteiner…
…Erklärung des Geschäftsführers gegenüber der GmbH (den Gesellschaftern). Eine solche Niederlegung wirkt unabhängig von der Eintragung im Firmenbuch; dieser kommt nur deklarative Wirkung zu. Der Rücktritt des Einmann-Gesellschaftergeschäftsführers vollzieht sich durch simple Entschließung, wobei § 18 Abs. 5 GmbHG entsprechend anzuwenden ist. Diese Gesetzesstelle normiert…
…einseitig empfangsbedürftige Erklärung des Geschäftsführers gegenüber der GmbH (den Gesellschaftern). Eine solche Niederlegung wirkt unabhängig von der Eintragung im Firmenbuch; dieser kommt nur deklarative Wirkung zu. Der Rücktritt des Einmann-Gesellschaftergeschäftsführers vollzieht sich durch simple Entschließung, wobei § 18 Abs. 5 GmbHG entsprechend anzuwenden ist. Gemäß …
…Die Zurücklegung der Geschäftsführerbefugnis erfolge durch einseitig empfangsbedürftige Erklärung des Geschäftsführers gegenüber der GmbH (den Gesellschaftern). Eine solche Niederlegung wirke unabhängig von der Eintragung im Firmenbuch - dieser komme nur deklarative Wirkung zu. Der Rücktritt des Einmann-Gesellschaftergeschäftsführers vollziehe sich durch simple Entschließung, wobei § 18 Abs…
…Erklärung des Geschäftsführers gegenüber der GmbH (den Gesellschaftern). Eine solche Niederlegung wirkt unabhängig von der Eintragung im Firmenbuch; dieser kommt nur deklarative Wirkung zu. Der Rücktritt des Einmann-Gesellschaftergeschäftsführers vollzieht sich durch simple Entschließung, wobei § 18 Abs. 5 GmbHG entsprechend anzuwenden ist. Diese Gesetzesstelle normiert…
…ist, hänge der Erfolg sehr maßgeblich vom Geschick, vom Engagement und von der Tüchtigkeit des GF-Gesellschafters ab. Ein Gesellschaftergeschäftsführer einer Einmann-Gesellschaft hafte für sein Unternehmen weitgehend gleich wie ein Einzelunternehmer. Wenn keine ausreichenden Sachdeckungen geben sind, habe er für Betriebskredite persönlich zu haften…
…ist, hänge der Erfolg sehr maßgeblich vom Geschick, vom Engagement und von der Tüchtigkeit des GF-Gesellschafters ab. Ein Gesellschaftergeschäftsführer einer Einmann-Gesellschaft hafte für sein Unternehmen weitgehend gleich wie ein Einzelunternehmer. Wenn keine ausreichenden Sachdeckungen geben sind, habe er für Betriebskredite persönlich zu haften…
…ist, so werden grundlegende rechtliche Institute in Frage gestellt. Auch die steuerlichen Wirkungen von Rechtsbeziehungen der Gesellschafter zur Gesellschaft würden - teilt man die Auffassung der Betriebsprüfung - allesamt ihrer steuerlichen Wirksamkeit beraubt. Eine Einmann-GmbH, die mit dem Geschäftsführer eine Vereinbarung trifft, würde steuerlich wohl verunmöglicht…
…ist, so werden grundlegende rechtliche Institute in Frage gestellt. Auch die steuerlichen Wirkungen von Rechtsbeziehungen der Gesellschafter zur Gesellschaft würden - teilt man die Auffassung der Betriebsprüfung - allesamt ihrer steuerlichen Wirksamkeit beraubt. Eine Einmann-GmbH, die mit dem Geschäftsführer eine Vereinbarung trifft, würde steuerlich wohl verunmöglicht…
…Der Sitz der Gesellschaft im Gründungszeitpunkt war in Z mit der Geschäftsanschrift Tstr, 2222N . Betriebsgegenstand laut Punkt IV des Betrages sind: -Unternehmensberatung -Entwicklung und Optimierung von Produktionssystemen. Alleiniger Gesellschafter laut Firmenbuch und Gesellschaftergeschäftsführer ist Ing. LL (kurz LL). Im Zuge der steuerlichen Registrierung der Bw…
…es der Gesellschafter-Geschäftsführer nicht für angezeigt gehalten habe, mit sich selbst einen Vertrag abzuschließen, so ist auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26.9.1985, Zl. 85/14/0079 zu verweisen, wonach an die Anerkennung von Vereinbarungen zwischen dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Einmann-Gesellschaft…
…und können daher mangels weiterer Hinweise (wie z.B. unterfertigt im Zuge der Bilanzbesprechung beim Steuerberater o.ä.) nicht auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Ohne nach außen in Erscheinung tretenden Manifestationsakt sind lnsichgeschäfte des Einmann-Gesellschafter-Geschäftsführers unwirksam. Die vorgelegten Umlaufbeschlüsse wurden - wie oben erwähnt…
…und vom 21. Dezember 1999, 99/14/0255). In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass das Selbstkontrahieren bei der Einmann-GmbH durch den. einzigen Geschäftsführer vor dem EU-GesRÄG, BGBl. 1 304/1996, zivilrechtlich unzulässig und unwirksam gewesen und seit dem Inkrafttreten der mit…
…P. GmbH: Lt. Erhebungen der BP wurde die P als "Einmann-Gesellschafter-Geschäftsführer-GmbH" errichtet. Alleiniger Gesellschafter/Geschäftsführer war vom 8.2.2007 bis 21.2.2007 Herr E.F.. Ab 21.2.2007 bis 9.8.2011 war Geschäftsführerin und Hälftegesellschafterin Frau G.H…
…einer osteuropäischen Unterkunftgeberin). Im Dezember 2002 wurde der Konkurs über die Gesellschaft eröffnet und die Firma in der Folge wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Die W Bau GmbH wurde als "Einmann-Gesellschafter-Geschäftsführer-GmbH" mit Erklärung vom Februar 2001 errichtet. Im April 2001 erfolgte…
…geforderte Voraussetzung, dass ein solcher Vertrag ausreichend nach außen zum Ausdruck kommen müsse (Publizitätswirkung), wird gerade bei Verträgen zwischen einer Gesellschaft mit ihrem Einmann-Gesellschafter-Geschäftsführer wie im gegenständlichen Fall zu beachten sein, da der Nachweis eines mündlichen Vertragsabschlusses in diesem Fall (Selbstkontrahierung, In-Sich…
…die tatsächliche Leistungserbringung und die entgeltliche Abrede darüber zwischen der GmbH und dem Gesellschafter-Geschäftsführer im einzelnen Fall stattfindet ist eine Sachverhaltsfrage. In diesem Zusammenhang gilt aber auch zu beachten, dass das Selbstkontrahieren bei der Einmann-GmbH durch den einzigen Geschäftsführer vor dem EU-GesRÄG…
…juristischen Person einer Kapitalgesellschaft könne nicht über die Unmöglichkeit hinwegtäuschen, dass ein geschäftsführender Gesellschafter bei einer Einmann-Gesellschaft sich selbst niemals eine Weisung erteilen kann. Damit sei unabhängig von einer steuerlichen Einordnung das wesentliche Merkmal für die Beurteilung eines zweipersonalen Dienstvertrages iSe steuerrechtlich relevanten Dienstverhältnisses…
…gewesen und keinesfalls der Umsatz, den diese Gesellschaft nach außen erwirtschafte. Die Bemessung der Geschäftsführungsentlohnung nach dem Umsatz der Gesellschaft würde eine Durchleitung der Einnahmen der Gesellschaft an den Gesellschafter-Geschäftsführer bedeuten, was einen Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr bedeute, weil gerade bei der…
…Abgabenrecht grundsätzlich nicht auf die Ausnützung zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten, sondern auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise ankommt. Zwischen dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Einmann-Gesellschaft und der Gesellschaft sind ebenso strenge Maßstäbe anzulegen, wie an die Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen. Derartige Abmachungen müssen von vornherein ausreichend klar…