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UFSZ2L ZRV/0020-Z2L/13Aussetzung der Vollziehung gem. Art. 244 Zollkodex iVm § 212a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)14.06.2013

…von den Fällen nach Art.244 Abs.2 leg.cit, sofort vollziehbar. Darnach werde durch das Einlegen eines Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzten die Vollziehung ihrer Entscheidung jedoch aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung…

BFG RV/5200155/2012Zurückweisung eines Rechtsbehelfs als unzulässig wegen mangelnder Aktivlegitimation
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.05.2014

…Abs. 3 ZK). Gemäß Art. 243 Abs. 1 ZK kann jede Person einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Zollbehörden auf dem Gebiet des Zollrechts einlegen, die sie unmittelbar und persönlich betreffen. Unmittelbar und persönlich betroffen ist der Adressat der Entscheidung und allenfalls sein Gesamtrechtsnachfolger und Dritte…

UFSZ1W ZRV/0574-Z1W/11Einbringung eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung gemäß Art. 244 ZK vor Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.07.2012

…xxxxx/2011-3, ab. Dagegen richtet sich der vorliegende Rechtsbehelf der Beschwerde vom 29. Juni 2011. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß Art. 243 Abs. 1 ZK kann jede Person einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Zollbehörden auf dem Gebiete des Zollrechts einlegen, die sie unmittelbar…

UFSZ1W ZRV/0570-Z1W/11Einbringung eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung gemäß Art. 244 ZK vor Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.07.2012

…xxxxx/2011-3, ab. Dagegen richtet sich der vorliegende Rechtsbehelf der Beschwerde vom 29. Juni 2011. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß Art. 243 Abs. 1 ZK kann jede Person einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Zollbehörden auf dem Gebiete des Zollrechts einlegen, die sie unmittelbar…

UFSZ1W ZRV/0568-Z1W/11Einbringung eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung gemäß Art.244 ZK vor Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.07.2012

…xxxxx/2011-3, ab. Dagegen richtet sich der vorliegende Rechtsbehelf der Beschwerde vom 29. Juni 2011. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß Art. 243 Abs. 1 ZK kann jede Person einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Zollbehörden auf dem Gebiete des Zollrechts einlegen, die sie unmittelbar…

UFSZ1W ZRV/0572-Z1W/11Einbringung eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung gemäß Art. 244 ZK ohne Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.07.2012

…xxxxx/2011-3, ab. Dagegen richtet sich der vorliegende Rechtsbehelf der Beschwerde vom 29. Juni 2011. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß Art. 243 Abs. 1 ZK kann jede Person einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Zollbehörden auf dem Gebiete des Zollrechts einlegen, die sie unmittelbar…

UFSZ1W ZRV/0566-Z1W/11Einbringung eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung gemäß Art. 244 ZK ohne Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.07.2012

…nnnnn/2011-3, ab. Dagegen richtet sich der vorliegende Rechtsbehelf der Beschwerde vom 29. Juni 2011. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß Art. 243 Abs. 1 ZK kann jede Person einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Zollbehörden auf dem Gebiete des Zollrechts einlegen, die sie unmittelbar…

BFG RV/7200228/2013Abweisung einer Beschwerde gegen die Abweisung eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung; Über die Beschwerde gegen den, mit dem Aussetzungsantrag korrespondierenden, Nachforderungsbescheid ist bereits entschieden worden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.01.2019

…eingeräumten Ermessens von der Forderung einer Sicherheitsleistung absieht, eine Sicherheit zu fordern (vgl. auch das hg. Erkenntnis vom 30. März 2000, Zl. 2000/16/0008, VwSlg 7.498/F). Gemäß Artikel 244 ZK wird die Vollziehung einer angefochtenen Entscheidung durch Einlegung eines Rechtsbehelfs nicht ausgesetzt…

ZK-02203.8. Anwendbarkeit von Bescheidberichtigungsinstrumenten der BAO außerhalb von Rechtsmittelverfahren
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…sie zugestellt werden oder als zugestellt gelten, vollziehbar. Gemäß Art. 45 UZK hat die Einlegung eines Rechtsbehelfs keine aufschiebende Wirkung, dh die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung wird nicht ausgesetzt; die Zollbehörde hat jedoch die Vollziehung ganz oder teilweise auszusetzen, wenn begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit…

UFSZ3K ZRV/0008-Z3K/09Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)09.02.2009

…244 Abs. 2, sofort vollziehbar. Gemäß Art. 244 ZK wird durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben…

UFSZ1W ZRV/0055-Z1W/02Berufung gegen Vorhalt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)15.11.2005

…Verfahren dar, dies nicht zuletzt wegen des Rechtsschutzinteresses des Abgabenschuldners. Gemäß Art. 243 ZK kann jede Person einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Zollbehörden auf dem Gebiet des Zollrechts einlegen, die sie unmittelbar und persönlich betreffen. Eine Entscheidung im Sinne des Art. 4 Nr. 5 ZK…

UFSZ1W ZRV/0034-Z1W/02Einfuhrregelung für Obst und Gemüse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)17.10.2005Teil 1/2

…Bescheid enthaltene Rechtsbehelfsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen entspricht (§ 93 Abs. 3 Buchst. b), § 85 c Abs. 1 ZollR-DG. Zur Rechtsbehelfsbefugnis nach Art. 243 ZK: (1) Nach Abs. 1 dieser Vorschrift kann jede Person einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Zollbehörden auf dem Gebiet des Zollrechts einlegen…

UFSZ1W ZRV/0031-Z1W/02Einfuhr von Obst und Gemüse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)23.06.2005

…Zur Rechtsbehelfsbefugnis nach 243 ZK (1) Nach Abs. 1 dieser Vorschrift kann jede Person einen Rechsbehelf gegen Entscheidungen der Zollbehörden auf dem Gebiet des Zollrechts einlegen, die sie unmittelbar und persönlich betreffen. Das bedeutet, daß ein derartiges Rechtsschutzbedürfnis die Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einbringung eines Rechtsbehelfs…

UFSZ1W ZRV/0029-Z1W/02Erlass von Eingangsabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)15.04.2005

…Bescheid enthaltene Rechtsbehelfsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen entspricht (§ 93 Abs. 3 Buchst. b), § 85 c Abs. 1 ZolIR-DG). Zur Rechtsbehelfsbefugnis nach Art. 243 ZK (1) Nach Abs. 1 dieser Vorschrift kann jede Person einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Zollbehörden auf dem Gebiet des Zollrechts einlegen…

UFSZ3K ZRV/0018-Z3K/04Zurückweisung eines nach Beendigung des Rechtsbehelfsverfahrens gestellten Antrages auf Aussetzung der Vollziehung einer angefochtenen Entscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.02.2004

…Zollkodex) keine Bestimmung, welche die Möglichkeit eines "Aufschiebungsantrages" auch bei Einbringung eines außerordentlichen Rechtsmittels ausschließt. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gem. Art. 243 Abs. 1 erster Satz ZK kann jede Person einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Zollbehörden auf dem Gebiet des Zollrechts einlegen, die sie…

UFSZ3K ZRV/0067-Z3K/121. Anerkennung und Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Vollstreckungstitels 2. Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde (Rechtsbehelfsbehörde) der ersten Stufe wegen der berechtigten Einrede der öffentlichen Ordnung (ordre public)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.03.2013

…die sie unmittelbar betreffen, einen Rechtsbehelf auf einer zweiten Stufe bei einer unabhängigen Instanz - dabei kann es sich nach dem geltenden Recht eines Mitgliedstaates um ein Gericht oder eine gleichwertige spezielle Stelle handeln - einlegen kann (einlegen können muss). Sowohl in Polen als auch in Österreich…

UFSZ1W ZRV/0011-Z1W/11Abweisung eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.05.2012

…Person einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Zollbehörden auf dem Gebiete des Zollrechts einlegen, die sie unmittelbar und persönlich betreffen. Art. 244 ZK in der Fassung der Berichtigung der deutschsprachigen Ausgabe ABlEG Nr. L 79 vom 1. April 1993, lautet: "Art. 244 Durch Einlegung des Rechtsbehelfs…

UFSL FSRV/0019-L/07Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand betreffend die Versäumung der Frist für einen Einspruch gegen eine Strafverfügung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)22.11.2007

…Beweise aufzunehmen sein werden, festzustellen sein. Zum einen wird dabei einerseits zu bedenken sein, dass der Parteienvertreter zwar nicht dazu verhalten ist, sich vom (tatsächlichen) Einlangen seiner (nicht bescheinigten) Sendung bei der Finanzstrafbehörde (insbesondere durch telefonische Kontaktaufnahme mit dieser) zu überzeugen, andererseits er aber sehr…

UFSZ2L ZRV/0047-Z2L/11Aussetzung der Vollziehung eines Eingangsabgabenbescheides gem. Art. 244 ZK.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.11.2013

…mit dem Einlegen der Beschwerde vom 11.1.2011 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 23.11.2010, Zl. 920000/20647/2010, eröffnete Rechtsbehelfsverfahren zweiter Stufe, das die mit dem gegenständlichen Aussetzungsverfahren im Zusammenhang stehende Hauptsache (= Mitteilung einer für im Zeitraum vom…

UFSZ2L ZRV/0143-Z2L/03Beschwerde des Masseverwalters gegen eine an die Gemeinschuldnerin z.H. des Masseverwalters ergangene und daher unwirksame Berufungsvorentscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)07.03.2007

…WR., gegen diese Berufungsvorentscheidung eine Beschwerde iSd § 85c ZollR-DG ein. Hierüber hat der Unabhängige Finanztsenat Nachstehendes erwogen: Gem. Art.243 Abs.1 Zollkodex kann jede Person einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Zollbehörden auf dem Gebiete des Zollrechts einlegen, die sie unmittelbar und persönlich betreffen…