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VB-08402. Einfuhrverbote und -beschränkungen
geltende FassungRichtlinien13.01.2026

2. Einfuhrverbote und -beschränkungen 2.1. Anwendungszeitpunkt Die Verordnung (EU) 2017/852 definiert als "Einfuhr" das Verbringen von Quecksilber, Quecksilbergemischen und mit Quecksilber versetzten Produkten in das Zollgebiet der Union, die sich in einem anderen Zollverfahren als dem externen Unionsversandverfahren für die Beförderung von Waren…

VB-08302. Einfuhrverbote und -beschränkungen
geltende FassungRichtlinien31.07.2026

2. Einfuhrverbote und -beschränkungen 2.1. Anwendungszeitpunkt (1) Die Verordnung (EU) Nr. 2024/573 stellt mitunter auf die "Einfuhr" und das "Inverkehrbringen" ab, wobei unter "Inverkehrbringen" die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in der Union zu verstehen ist (vgl. Abschnitt 1.3. Nr. 6). Die…

VB-03304.11. Einfuhrverbote
geltende FassungRichtlinien04.01.2024

4.11. Einfuhrverbote (1) Gemäß Artikel 1 der Aussetzungsverordnung ist die Einfuhr der in der Anlage dieser Verordnung angeführten Exemplare wild lebender Tier- und Pflanzenarten (siehe Anlage 13) in die Union verboten. Dieses Verbot gilt allerdings nur in jenen Fällen, in denen eine Einfuhrgenehmigung erforderlich…

VB-02202.6. Einfuhrverbote
geltende FassungRichtlinien02.02.2021

2.6. Einfuhrverbote (1) Gemäß § 28 Abs. 2 Z 1 der Suchtgiftverordnung ist die Einfuhr von Suchtgiften der Anlage 1 in Briefsendungen jeder Art verboten (dieses Verbot gilt nicht für psychotrope Stoffe der Anlage 2). (2) Gemäß § 28 Abs. 2 Z 2 der Suchtgiftverordnung und…

VB-0331Einleitung
geltende FassungRichtlinien17.03.2010

  Die Arbeitsrichtlinie Jungrobben (VB-0331) stellt einen Auslegungsbehelf zu dem von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Einfuhrverbot für Jungrobben des Artenhandelsgesetzes 2009 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie…

VB-03310. Einführung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…2009), BGBl. I Nr. 16/2010; 2.die - gemäß § 15 Abs. 3 ArtHG 2009 als Bundesgesetz geltende - Verordnung betreffend das Einfuhrverbot von Fellen bestimmter Jungrobben und Waren daraus, BGBl. Nr. 248/1996. 0.2. Aufgaben der Zollverwaltung (1) Neben den in § 6 Abs. 1 ZollR…

VB-03311. Gegenstand
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…freilebender Tiere und Pflanzen und auch nicht unter die Verordnung (EG) Nr. 338/97. (4) Die Pelzfelle von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks) fallen auch unter das Einfuhrverbot für Robbenerzeugnisse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 (siehe Arbeitsrichtlinie Robbenerzeugnisse…

VB-03312. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…2) Die Einfuhr von Pelzfellen von Jungtieren der Sattelrobbe (whitecoats) oder von Jungtieren der Mützenrobbe (bluebacks) entgegen den in dieser Arbeitsrichtlinie wiedergegebenen Bestimmungen der Verordnung betreffend das Einfuhrverbot von Fellen bestimmter Jungrobben und Waren daraus kann gleichzeitig auch einen Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr…

2023-0.668.474Information zur Arbeitsrichtlinie Russland Embargo; Einfuhrverbot von Eisen- und Stahlerzeugnissen ab 30. September 2023
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2023-0.668.47418.09.2023

Da es neue detaillierte Informationen betreffend das ab 30. September 2023 gültige Einfuhrverbot von Eisen- und Stahlerzeugnissen/-waren, die unter Verwendung/Verarbeitung von russischen Vormaterialien in einem Drittland hergestellt wurden, gibt, wird wie folgt ausgeführt: Ab 30. September 2023 ist es verboten, alle in Anhang…

BMF-010311/0049-IV/8/2016Information zu der am 1. Mai 2016 in Kraft getretenen Änderung der Arbeitsrichtlinie Jungrobben - Einfuhrverbot (VB-0331)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010311/0049-IV/8/201602.05.2016

Die Arbeitsrichtlinie Jungrobben (VB-0331) wurde an den am 1. Mai 2016 in Kraft tretenden Zollkodex (UZK) angepasst. Bei den Beschränkungen selbst ergeben sich dadurch keine Änderungen.   Bundesministerium für Finanzen, 2. Mai 2016  

2026-0.097.362Information zur Arbeitsrichtlinie Russland Embargo (AH-2075)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.097.36212.02.2026

…des Rates von der vorherigen Genehmigung für Gaseinfuhren in die Union ausgenommen sind, veröffentlicht. Mit Verordnung (EU) 2026/261 wird ein Einfuhrverbot von Erdgas in gasförmigem Zustand über Pipelines (im Folgenden "Pipelinegas"), das seinen Ursprung in der Russischen Föderation hat oder direkt oder indirekt aus…

2026-0.598.165Information zur Arbeitsrichtlinie Sudan Embargo (AH-2224)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.598.16516.07.2026

…90), deren Ursprung in Sudan ist und aus Sudan nach dem 15. Juli 2026 in die Union oder in ein Drittland ausgeführt wurden, ist verboten. Ausgenommen von diesem Einfuhrverbot ist Gold, das für die amtliche Tätigkeit diplomatischer Missionen, konsularischer Vertretungen oder internationaler Organisationen in Sudan…

2023-0.738.943Information zur Änderung der Arbeitsrichtlinie Russland Embargo (AH-2075) betreffend Eisen- und Stahlerzeugnisse
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2023-0.738.94313.10.2023

Ergänzend zu dem seit 30. September 2023 gültigen Einfuhrverbot von Eisen- und Stahlerzeugnissen (siehe auch die dbzgl. ergangene Findok-BMF-Info vom 18. September 2023, GZ: 2023-0.668.474), die unter Verwendung von russischen Vormaterialien in einem Drittland hergestellt wurden (Art. 3g Abs. 1…

2020-0.841.256Mitwirkung der Zollbehörde und der Zollorgane an der Vollziehung des Verbots der unrechtmäßigen Verbringung von Kulturgut in das Zollgebiet der Union bzw. der verbotenen Einfuhr von Kulturgut nach Österreich
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2020-0.841.25621.12.2020

Ab dem 28. Dezember 2020 gilt Artikel 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2019/880 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern. Danach ist das Verbringen bestimmter Kulturgüter in das Zollgebiet der Union verboten, wenn sie aus dem…

BMF-010311/0008-IV/8/2012Information zu der am 1. Jänner 2012 in Kraft getretenen Änderung der Arbeitsrichtlinie Katzen- und Hundefelle (VB-0334)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010311/0008-IV/8/201203.01.2012

Die Arbeitsrichtlinie Katzen- und Hundefelle (VB-0334) wurde im Hinblick auf die Änderungen der Kombinierten Nomenklatur zum 1. Jänner 2012 abgeändert (siehe VB-0334 Anlage 1). Bundesministerium für Finanzen, 3. Jänner 2012

VB-09002. Art des Verbotes
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

2. Art des Verbotes 2.1. Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrverbot (1) Die im Abschnitt 1.2. genannten Gegenstände unterliegen im gewerblichen Verkehr einem absoluten Einfuhr-, Ausfuhr- und Beförderungs- (also auch Durchfuhr-)verbot. Zu beachten ist dabei, dass sich das Verbot auf Ein-, Aus- und Durchfuhren…

AH-46063. Einfuhr
geltende FassungRichtlinien22.01.2024

…2024/386 aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung sind, werden eingefroren. 3.2. Einfuhrverbot (1) Gemäß Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2024/386 dürfen den im Anhang I der Verordnung aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen weder unmittelbar noch…

AH-23423. Einfuhr
geltende FassungRichtlinien06.11.2025

3. Einfuhr 3.1. Einfuhrverbot von Holzkohle (1) Gemäß Artikel 3b der Verordnung (EG) Nr. 147/2003 ist es verboten, a)Holzkohle (einschließlich Kohle aus Schalen oder Nüssen, auch zusammengepresst) des KN-Codes 4402 in die Union einzuführen, sofern es sich um ein Ursprungserzeugnis Somalias…

AH-1110Abschnitt 3.6.
geltende FassungRichtlinien10.02.2015

Abschnitt 3.6. Einfuhr Einfuhrmaßnahmederzeit frei | Land | außenwirtschaftsrechtliche Maßnahmen | Link | Irak | Kulturgüter | AH-2612 | Iran | Güterembargo | AH-2616 | Iran | Waffenembargo | AH-3210 | Birma/Myanmar | Güterembargo, zum Teil ausgesetzt | AH-2676…

AH-24163. Einfuhr
geltende FassungRichtlinien17.01.2024

…2024/287 aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung sind, werden eingefroren. 3.2. Einfuhrverbot (1) Gemäß Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2024/287 dürfen den im Anhang I der Verordnung aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen weder unmittelbar noch…