Findok · Richtlinien
VB-0334
3. Ausnahmen
geltende FassungRichtlinieBMF-010311/0048-IV/8/2016gilt ab 01.01.2012
Inhaltsverzeichnis der VB-0334
Wortlaut laut Findok
3. Ausnahmen
(1) Nicht erfasst vom Einfuhrverbot sind Sendungen ohne kommerziellen Charakter, die im persönlichen Gepäck der Reisenden enthalten sind, und zwar in den Grenzen, die für die Gewährung einer Zollbefreiung (Reisefreigrenze gemäß Artikel 41 der Zollbefreiungsverordnung) festgelegt sind (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "Y922").
(2) In der Ausfuhr und beim Inverkehrbringen bestehen keine Ausnahmen von den Verboten.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0048-IV/8/2016
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0004-IV/8/2009
- Stammnummer
- 38809
- Enthalten in Fassung
- 4, 5 (geltend: 5)
- Gültig
- 01.01.2012 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF