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Findok · Richtlinien

VB-0334

3. Ausnahmen

überholte Fassung (bis 31.12.2011)RichtlinieBMF-010311/0097-IV/8/2011gilt ab 05.09.2011

Inhaltsverzeichnis der VB-0334

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 05.09.2011 bis 31.12.2011.

Wortlaut laut Findok

3. Ausnahmen (1) Nicht erfasst vom Einfuhrverbot sind Sendungen ohne kommerziellen Charakter, die im persönlichen Gepäck der Reisenden enthalten sind, und zwar in den Grenzen, die für die Gewährung einer Zollbefreiung (Reisefreigrenze gemäß ArtikelArtikel 41 der Zollbefreiungsverordnung 45 der Zollbefreiungsverordnung) festgelegt sind (Dokumentenartcode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "Y922"). (2) In der Ausfuhr und beim Inverkehrbringen bestehen keine Ausnahmen von den Verboten.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0097-IV/8/2011
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0004-IV/8/2009
Stammnummer
38809
Enthalten in Fassung
3 (geltend: 5)
Gültig
05.09.2011 bis 31.12.2011
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF