Findok · Richtlinien
VB-0331
Einleitung
geltende FassungRichtlinieBMF-010311/0049-IV/8/2016gilt ab 17.03.2010
Inhaltsverzeichnis der VB-0331
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie Jungrobben (VB-0331) stellt einen Auslegungsbehelf zu dem von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Einfuhrverbot für Jungrobben des Artenhandelsgesetzes 2009 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. März 2007
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0049-IV/8/2016
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0035-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27090
- Enthalten in Fassung
- 2, 3, 4 (geltend: 4)
- Gültig
- 17.03.2010 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF