Findok · Richtlinien
VB-0331
Einleitung
überholte Fassung (bis 16.03.2010)RichtlinieBMF-010311/0035-IV/8/2007gilt ab 01.03.2007
Inhaltsverzeichnis der VB-0331
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 16.03.2010.
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie Jungrobben (VB-0331) stellt einen Auslegungsbehelf zu dem von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Einfuhrverbot für Jungrobben des Artenhandelsgesetzes dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. März 2007
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0035-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27090
- Enthalten in Fassung
- 1 (geltend: 4)
- Gültig
- 01.03.2007 bis 16.03.2010
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF