…fünf Euro anbiete. Deswegen würden die Nutzer der Wohnung bis auf Ausnahmen ständig wechseln. Dem Beschwerdeführer sei es egal gewesen, dass die bei ihm Übernachtenden Einbrüche begingen, habe aber darauf bestanden, dass in seiner Wohnung keinesfalls gestohlene Dinge zu finden sein sollten. Der Beschwerdeführer sei…
…diese Waren nicht mitzunehmen, dann hat er nicht das Problem, bei gebotener ordnungsgemäßer Deklarierung sich mit den von ihm begangenen gerichtlich strafbaren Handlungen selbst zu belasten. Ein gesetzlich gedeckter Rechtsanspruch eines Einbrechers auf Freizügigkeit des Verkehrs mit Beutegut ist dem Senat nicht bekannt. Im Gegenteil…
…12.2025 Vorlageanträge ein und führte darin aus, dass er jede Woche aus betrieblichen Gründen nach Polen fahren müsse, um bei seinem Haus nach dem Rechten zu sehen (Einbrecher oder Schäden). Die Kosten stellten daher Werbungskosten dar, die zur Erhaltung und Sicherung der Einnahmen dienten…
…solche Schadensereignisse würden zum Beispiel Brand, Überflutungen (bedingt durch verstopfte Abflussrohre, nicht eingebauter Rückschlagklappen im Hauskanalanschluss), oder Verwüstungen durch Einbrecher verstanden werden. Die durchgeführten baulichen Maßnahmen seien daher als Sanierungsaufwendungen gemäß § 18 EStG 1988 einzustufen gewesen. Dagegen richtete sich die Berufung vom 26. Juli 2010…
…Diskette gestoßen, worin auch das von ihm verfasste letzte Fristverlängerungsansuchen enthalten gewesen wäre. Erst dadurch sei er an die "Abläufe im Berufungsverfahren" (Verlust der Berufung anlässlich des Einbruches und die daran anknüpfende Fristversäumnis) erinnert worden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 308 Abs. 1 BAO…
…der Bar *Gogobar A* *Vermieter-Mieter* abhandengekommen. Darüber hinaus wären Gutachten, alte Fotos von sichergestellten Gegenständen, Baupläne und andere für Einbrecher völlig unwichtige Dinge gestohlen worden. Lediglich die bei der damaligen steuerlichen Vertretung der Bf., *Steuerberater*, befindlichen Unterlagen seien noch verfügbar. Zur Anzahl der Prostituierten…
…dass Herr ***R*** so schwach ist, dass er keinen Einbrecher abwehren kann. Dies widerspricht sich. o Die Kosten für den Ausbau des Kellers im Altgebäude in Höhe von€ 77.391,57 werden ohne nachvollziehbare Argumentation zu den Anschaffungskosten des Neugebäudes hinzugezählt. Teil A Auf die…
…ohne nachvollziehbare Begründung ein Privatanteil von 50% ausgeschieden. Gleichzeitig wird argumentiert, dass Herr ***R*** so schwach ist, dass er keinen Einbrecher abwehren kann. Das widerspricht sich. Es wurde nachgewiesen, dass der Fitnessraum deutlich überwiegend betrieblich genutzt wurde, da dieser allen Mitarbeitern unentgeltlich zur Verfügung gestellt…
…Als solche Schadensereignisse kommen z.B. Brand, Überflutungen oder Verwüstungen durch Einbrecher in Betracht (Fuchs/Unger in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988) ABC der außergewöhnlichen Belastungen Rz 42). Die Bf. hat in der Einkommensteuererklärung die Berücksichtigung von 17.036,49 Euro als Katastrophenschaden im…
…wenn der Schaden durch höhere Gewalt im engeren Sinn, durch ein katastrophenähnliches Ereignis eingetreten ist, das eine aufgezwungene Schadenslage herbeigeführt hat. Als solche Schadensereignisse werden zB Brand, Überflutungen oder Verwüstungen durch Einbrecher genannt (Hofstätter/Reichel, Kommentar zum EStG, § 34, Einzelfälle: Schadensfälle). Auf Grundlage dieser Ausführungen…
…Brand (VwGH 9.9.2004, 2001/150181), Überflutungen oder Verwüstungen durch Einbrecher in Betracht (Fuchs/Unger in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988) ABC der außergewöhnlichen Belastungen Rz 42). Es wird auf die Ausführungen in der Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes hingewiesen, wonach ein örtlich begrenzter Starkregen…
…1980, 2965/80). Als solche Schadensereignisse kommen z.B. Brand (VwGH 09.09.2004, 2001/15/0181), Überflutungen oder Verwüstungen durch Einbrecher in Betracht (Fuchs/Unger in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer54, ABC der außergewöhnlichen Belastungen, Rz 42). Da § 34 Abs 6 EStG 1988 nur regelt…
…Brand (VwGH 9.9.2004, 2001/15/0181), Überflutungen oder Verwüstungen durch Einbrecher in Betracht (Fuchs/Unger in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988) ABC der außergewöhnlichen Belastungen Rz 42). In der Begründung zum Erstbescheid verweist das Finanzamt auf die Tatsache, dass weder ein Protokoll…
…wenn der Schaden durch höhere Gewalt im engeren Sinn, somit durch ein katastrophenähnliches Ereignis eingetreten ist. Als solche Schadenereignisse kommen zB Brand, Überflutungen oder Verwüstungen durch Einbrecher in Betracht (Hofstätter/Reichel, Kommentar § 34 EStG 1988, Einzelfälle: Schadensfälle). Das Wohn- und Geschäftshaus in der N wurde…
…wenn der Schaden durch höhere Gewalt im engeren Sinn, durch ein katastrophenähnliches Ereignis eingetreten ist, das eine aufgezwungene Schadenslage herbeigeführt hat. Als solche Schadensereignisse werden zB Brand, Überflutungen oder Verwüstungen durch Einbrecher genannt (Hofstätter/Reichel, Kommentar zum EStG, § 34, Einzelfälle: Schadensfälle). Im gegenständlichen Fall wird…
…oder Steinschlag. Aufwendungen im Zusammenhang mit einem allgemeinen, katastrophenähnlichen Schadensereignis wie z.B. Brand, Überflutungen oder Verwüstungen durch Einbrecher sind nicht durch eine Naturkatastrophe verursacht und führen nicht zu außergewöhnlichen Belastungen, die ohne Selbstbehalt abzugsfähig wären (vgl. z.B. VwGH 09.11.2004, 2000/15…
…Lfg. (März 2013) § 34 Abs. 6 - 9, Tz 4). Aufwendungen i.Z.m. einem allgemeinen, katastrophenähnlichen Schadensereignis (zB Brand, Überflutungen oder Verwüstungen durch Einbrecher (vgl. Hofstätter/Reichel, Kommentar zur Einkommensteuer, § 34 EStG 1988, Einzelfälle: Schadensfälle), das nicht durch eine Naturkatastrophe ausgelöst wurde, fallen nicht hierunter…
…außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn der Verlust zumindest durch ein katastrophenähnliches Ereignis, durch höhere Gewalt im engeren Sinn, eingetreten ist zB Brand, Überflutungen, Verwüstungen durch Einbrecher (Fuchs in Hofstätter/Reichel, EStG, § 34, Einzelfälle unter "Schadensfälle"). Bei Begünstigungsvorschriften - um eine solche handelt es sich bei § 34 EStG…
…also durch ein Elementarereignis (vgl. VwGH 9.11.2004, 2000/15/0153). Diesfalls kommt ein Selbstbehalt nicht zum Tragen. Aufwendungen i.Z.m. einem allgemeinen, katastrophenähnlichen Schadensereignis (zB Brand, Überflutungen oder Verwüstungen durch Einbrecher, vgl. Hofstätter/Reichel, Kommentar zur Einkommensteuer, § 34 EStG 1988, Einzelfälle: Schadensfälle)…
…durch ein katastrophenähnliches Ereignis eingetreten ist, das eine aufgezwungene Schadenslage herbeigeführt hat. Als solche Schadensereignisse werden z.B. Brand, Überflutungen oder Verwüstungen durch Einbrecher in Betracht kommen (Hofstätter/Reichel, Kommentar, § 34 EStG 1988, Einzelfälle: Schadensfälle). Weiters wird auf die Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes…