…Beförderung von Personen), von Rechnungen, deren Gesamtbetrag 75 Euro nicht übersteigt, keine Durchschriften oder Abschriften anfertigen, soweit sie hiezu nicht nach anderen Vorschriften verpflichtet sind. 11.2.4.3. Grundstücke Rz 1569: Aufzeichnungen und Unterlagen, die Grundstücke im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 9…
…gefährliche Abfall unterschiedlichen Abfallarten zuzuordnen, so sind die korrekten Abfallarten und diesbezüglichen Massen in den Korrekturzeilen des Begleitscheins anzuführen. 7.1.5. Aufbewahrung des Begleitscheins; Abschriften und Durchschriften (§ 12 ANV 2012) (1) Der Übernehmer hat 1.den Begleitschein mit den Angaben und Bestätigungen gemäß den §…
…Abs. 2 die Abschriften (Durchschriften) der im Anmeldungszeitraum ausgestellten Selbstberechnungsbescheinigungen anzuschließen sind. Für im Zeitraum 1. Jänner 2000 bis zum 31. Jänner 2001 verwirklichte Rechtsvorgänge erfolgte die Selbstberechnung durch den Parteienvertreter somit lediglich unter Verwendung des amtlichen Vordruckes und ohne jegliche Einbeziehung der Abgabenbehörde. Die…
…Abs. 2 die Abschriften (Durchschriften) der im Anmeldungszeitraum ausgestellten Selbstberechnungsbescheinigungen anzuschließen sind. Für im Zeitraum 1. Jänner 2000 bis zum 31. Jänner 2001 verwirklichte Rechtsvorgänge erfolgte die Selbstberechnung durch den Parteienvertreter somit lediglich unter Verwendung des amtlichen Vordruckes und ohne jegliche Einbeziehung der Abgabenbehörde. Die…
…der Umstand der Selbstberechnung und der im automationsunterstützten Verfahren vergebene Ordnungsbegriff (Erfassungsnummer) anzubringen. Die Abgabenbehörden sind befugt, Prüfungen hinsichtlich sämtlicher in die Anmeldungen aufzunehmenden Angaben durchzuführen. Auf Grund des Abs. 3 hat der Parteienvertreter die Abschriften (Durchschriften) der Erklärungen (Abs. 6) und die Abschriften (Durchschriften…
…spätestens am Fälligkeitstag zu entrichten. (4) Die Parteienvertreter haften für die Entrichtung der selbstberechneten Steuer. Aufbewahrung, Überprüfung § 15. (1) Der Parteienvertreter hat die Abschriften (Durchschriften) der Erklärungen (§ 12) und die Abschriften (Durchschriften, Gleichschriften) der über den Erwerbsvorgang ausgefertigten Schriften sieben Jahre aufzubewahren. Im Übrigen ist …
…worden, so ist darauf der Umstand der Selbstberechnung und der im automationsunterstützten Verfahren vergebene Ordnungsbegriff (Erfassungsnummer) anzubringen. Die Abgabenbehörde ist befugt, Prüfungen hinsichtlich sämtlicher in die Anmeldungen aufzunehmenden Angaben durchzuführen. (3) Der Parteienvertreter hat die Abschriften (Durchschriften) der Erklärungen (Abs. 6) und die Abschriften (Durchschriften…
…Die selbstzuberechnende Steuer ist spätestens am Fälligkeitstag zu entrichten. (4) Die Parteienvertreter haften für die Entrichtung der selbstberechneten Steuer. § 15 lautet: (1) Der Parteienvertreter hat die Abschriften (Durchschriften) der Erklärungen (§ 12) und die Abschriften (Durchschriften, Gleichschriften) der über den Erwerbsvorgang ausgefertigten Schriften sieben Jahre aufzubewahren…
…worden, so ist darauf der Umstand der Selbstberechnung und der im automationsunterstützten Verfahren vergebene Ordnungsbegriff (Erfassungsnummer) anzubringen. Die Abgabenbehörden sind befugt, Prüfungen hinsichtlich sämtlicher in die Anmeldungen aufzunehmenden Angaben durchzuführen. (3) Der Parteienvertreter hat die Abschriften (Durchschriften) der Erklärungen (Abs. 6) und die Abschriften (Durchschriften…
…die Durchschriften oder Abschriften ist § 132 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung anwendbar. Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts der auf elektronischem Weg übermittelten Rechnungen muss für die Dauer von sieben Jahren gewährleistet sein. Abs. 3: Für die unter Abs. 1 Z 1 und…
…Gegenrechnungen und Frachtbriefe. Die nach Abs. 1 erforderlichen Angaben können auch in anderen Belegen enthalten sein, auf die in der Rechnung hingewiesen wird. Stellt der Unternehmer für steuerpflichtige Lieferungen oder steuerpflichtige sonstige Leistungen eine Rechnung aus, so hat er eine Durchschrift oder Abschrift anzufertigen und…
…Gegenrechnungen und Frachtbriefe. Die nach Abs. 1 erforderlichen Angaben können auch in anderen Belegen enthalten sein, auf die in der Rechnung hingewiesen wird. Stellt der Unternehmer für steuerpflichtige Lieferungen oder steuerpflichtige sonstige Leistungen eine Rechnung aus, so hat er eine Durchschrift oder Abschrift anzufertigen und…
…den Arbeitern ausgeübten Tätigkeit und die Vorlage von Nachweisen über die korrekte Anmeldung der Arbeiter. Dazu wurde vom Erstbeschwerdeführer auf die konkrete Anmeldung bei der NÖ. Gebietskrankenkasse verwiesen. Diese Tatsache wurde von den erwähnten Organen bezweifelt, obwohl die anwesenden Arbeiter Durchschriften der von der Zweitbeschwerdeführerin…
…die Durchschriften oder Abschriften ist § 132 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung anwendbar. Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts der auf elektronischem Weg übermittelten Rechnungen muss für die Dauer von sieben Jahren gewährleistet sein. (3) Für die unter Abs. 1 Z 1 und 2…
…Gegenrechnungen und Frachtbriefe. Die nach Abs. 1 erforderlichen Angaben können auch in anderen Belegen enthalten sein, auf die in der Rechnung hingewiesen wird. Stellt der Unternehmer für steuerpflichtige Lieferungen oder steuerpflichtige sonstige Leistungen eine Rechnung aus, so hat er eine Durchschrift oder Abschrift anzufertigen und…
…Gegenrechnungen und Frachtbriefe. Die nach Abs. 1 erforderlichen Angaben können auch in anderen Belegen enthalten sein, auf die in der Rechnung hingewiesen wird. Stellt der Unternehmer für steuerpflichtige Lieferungen oder steuerpflichtige sonstige Leistungen eine Rechnung aus, so hat er eine Durchschrift oder Abschrift anzufertigen und…
…Gegenrechnungen und Frachtbriefe. Die nach Abs. 1 erforderlichen Angaben können auch in anderen Belegen enthalten sein, auf die in der Rechnung hingewiesen wird. Stellt der Unternehmer für steuerpflichtige Lieferungen oder steuerpflichtige sonstige Leistungen eine Rechnung aus, so hat er eine Durchschrift oder Abschrift anzufertigen und…
…die Durchschriften oder Abschriften ist § 132 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung anwendbar. Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts der auf elektronischem Weg übermittelten Rechnungen muss für die Dauer von sieben Jahren gewährleistet sein. (3) Für die unter Abs. 1 Z 1 und 2…
…die Durchschriften oder Abschriften ist § 132 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung anwendbar. Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts der auf elektronischem Weg übermittelten Rechnungen muss für die Dauer von sieben Jahren gewährleistet sein. (3) Für die unter Abs. 1 Z 1 und 2…
…Auf die Durchschriften oder Abschriften ist § 132 Abs. 2 Bundesabgabenordnung anwendbar. Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts der auf elektronischem Weg übermittelten Rechnungen muss für die Dauer von sieben Jahren gewährleistet sein. (3) Für die unter Abs. 1 Z 1 und 2…