…einer inländischen Kapitalgesellschaft vergleichbar, wenn sie aus der Sicht des österreichischen Gesellschaftsrechts folgende Wesensmerkmale einer inländischen Kapitalgesellschaft aufweist: Eigene Rechtspersönlichkeit, starres, ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Möglichkeit einer Drittorganschaft. Siehe auch Rz 38, dazu ausführlich KStR 2013 Rz 134. Zur Behandlung von…
…AG, GmbH) vergleichbare von ihren Mitgliedern losgelöste juristische Person sein, deren Eigenleben durch Organe gestaltet wird (System der Drittorganschaft). Die Vergleichbarkeit des ausländischen Rechtsträgers mit den inländischen Kapitalgesellschaften ist nach österreichischem Recht zu beurteilen. Rz 439: Eine ausländische Körperschaft ist einer inländischen Kapitalgesellschaft vergleichbar, wenn…
…verfügt über Rechtspersönlichkeit, da sie klagen und geklagt werden kann. - Es sind mehrere Personen (Trusts) an ihr beteiligt. - Es besteht eine Drittorganschaft. - Die Gesellschafter (Anteilinhaber) haften nicht für Verbindlichkeiten der Bf. - Der Bestand der Bf. ist unabhängig vom Bestand ihrer Gesellschafter (Anteilinhaber). Sollte die Abgabenbehörde…
…Das Vermögen stehe im Eigentum der Antragstellerin. 3. Es seien mehrere Personen an ihr beteiligt. 4. Es bestehe eine Drittorganschaft. 5. Ihre Gesellschafter (Anteilinhaber) würden nicht für die Verbindlichkeiten der Antragstellerin haften. 6. Der Bestand der Antragstellerin sei unabhängig vom Bestand ihrer Anteilinhaber. Sollte die…
…gehörten, sich unmittelbar oder mittelbar mit der Betreuung und/oder dem Betrieb von ***Name Bauprojekt*** beschäftigen und von der Lebensgefährtin des Bf., Fr. ***GF***, als Geschäftsführerin in Drittorganschaft geleitet würden. Der Leistungsaustausch sei nach Fertigstellung der Leistung ordnungsgemäß abgerechnet, aber nur teilweise, in geringen Teilen…
… Zusammenfassung, sonstige Anträge: Die bekämpften Bescheide würden auf 1 aktenwidrigen Sachverhaltsannahme (aufschiebende Bedingung) und 2 materiell rechtswidrigen Feststellungen der AP beruhen: Ein Vertrag zwischen dem Lebensgefährten einer in Drittorganschaft agierenden Geschäftsführerin sei kein Familienvertrag, sondern ein Vertrag zwischen fremden Dritten und unterliege nicht der Angemessenheitsprüfung…
…6 "Zusammenfassung, sonstige Anträge" wird ausgeführt: "Die bekämpften Bescheide basieren auf 1 aktenwidrigen Sachverhaltsannahme (aufschiebende Bedingung) und 2 materiell rechtswidrigen Feststellungen durch die Außenprüfung. • Ein Vertrag zwischen dem Lebensgefährten einer in Drittorganschaft agierenden Geschäftsführerin ist kein Familienvertrag, sondern ein Vertrag zwischen fremden Dritten und unterliegt…
…wählen einen "Board of Trustees" (Verwaltungsrat), der für die Verwaltung, Vertretung und das Management (letzt-)verantwortlich ist; eine für Kapitalgesellschaften kennzeichnende Drittorganschaft ist daher gegeben. Das Board hat die notwendige Vertretungsmacht, um alle erforderlichen Handlungen zu setzen und Verträge abzuschließen. Das Tagesgeschäft wird gegebenenfalls delegiert…
…Beschränkung der Haftung mit dem Gesellschaftsvermögen; 6. die Teilnahme der Gesellschafter an der Willensbildung der Gesellschaft; 7. die Möglichkeit einer Drittorganschaft; 8. die im Grundsatz freie (ungehinderte) Übertragbarkeit der Gesellschaftsanteile an Nichtgesellschafter (kein gesetzliches Zustimmungserfordernis der anderen Gesellschafter); 9. die Unabhängigkeit des Bestandes der Gesellschaft…
…ist so aufgebaut, dass ihr die Eigenschaften einer Körperschaft zukommen - so z.B. die Ausgabe von Anteilen an Investoren, die beschränkte Haftung und die Drittorganschaft. Etwaige Unterschiede in der rechtlichen Struktur zwischen einer österreichischen Körperschaft und der Bf. können darauf zurückgeführt werden, dass die Bf…
…an Mitarbeiterbeteiligungsprogramme) als "Quasi-Werttreiber" fingiert werden. Nicht übersehen werden darf, dass Kapitalgesellschaften aber gerade vom Prinzip der Drittorganschaft geprägt sind. Das bedeutet, dass hier gerade nicht allein aus der Stellung eines (Arbeiter-)gesellschafters heraus auf dessen mögliches Einwirken und Beitragen in Bezug auf wesentliche…
Das FA drückte dies unwiderlegt sinngemäß so aus: "Die Tätigkeiten der Strategen, die aus operativen Tätigkeiten für die einzelnen Konzerngesellschaften und auch aus beratenden Tätigkeiten für die einzelnen Konzerngesellschaften bestanden, waren verschränkt, dh, im Verhältnis zueinander untrennbar" (FA NiS. 12.5., S. 5; FA NiS…
Hinsichtlich des gegenüber den Anlegern behaupteten Unternehmensgegenstandes der 2. Geschäftsherrin - insbesondere Entwicklung eines Geomarketing und BezeichnungVermeintlichesProdukt2 - wird im Betriebsprüfungsbericht dargestellt, dass dies nur in der Verbuchung von vermeintlichen Know-how-Ankäufen bestanden habe. Die behaupteten Ankaufspreise seien sofort als Aufwand abgesetzt worden mit dem Argument…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Silvia Gebhart in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Vanas & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH, Teinfaltstraße 9 Tür T 7, 1010 Wien, diese vertreten durch Prokuristin Dr Nicole Gregorits, über die als Bescheidbeschwerde zu erledigende Berufung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA in der Beschwerdesache des Bf. XY (C), Ort, vertreten durch StB., über die Berufung (jetzt: Beschwerde) vom 17. Februar 2012, gerichtet gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26. Jänner 2012, betreffend die…
§ 81 Abs. 1 BAO bestimmt: "Abgabenrechtliche Pflichten einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind von den zur Führung der Geschäfte bestellten Personen und, wenn solche nicht vorhanden sind, von den Gesellschaftern (Mitgliedern) zu erfüllen." Für eine Personenmehrheit, die aus einer Geschäftsherrin (Unternehmerin, Inhaberin eines Handelsgewerbes…
Hat ein deutsches Unternehmen (Handel mit Sanitärprodukten) in Österreich 3 Büroräume angemietet, in denen zum Zeitpunkt einer finanzamtlichen Erhebung vier Personen angetroffen wurden, die nach eigenen Angaben im "Bürobetrieb" und in der "Kundenbetreuung" tätig waren, dann drängt sich bei diesem Sachverhaltsbild die wohl kaum mehr…
Sollte sich - auch bei Einbeziehung konkludent erkennbarer Willensäußerungen der Vertragspartner (vgl. 2003/14/0039) nicht klar feststellen lassen, ob eine Weisungsunterworfenheit vertraglich vereinbart war, oder nicht, käme es auf weitere Abgrenzungskriterien (Unternehmerwagnis, Vertretungsbefugnis) an (VwGH 29.7.2010, 2007/15/0223). Sämtliche organisatorische Strukturen im…
Durch Artikel 15 Abs. 3 DBA-Deutschland-2000 sollte die alte Streitfrage zwischen Österreich und Deutschland beigelegt werden, ob es abkommensrechtlich zulässig ist, im Fall einer steuerlich anzuerkennenden Arbeitskräftegestellung den Gestellungsnehmer als Arbeitgeber zu werten. Denn aus österreichischer Sicht darf sich kein Staat - wenn zwischen…
2.2. Selbstständigkeit, Organschaft 2.2.1. Unselbstständigkeit natürlicher Personen Rz 231: Ob natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen selbstständig oder unselbstständig sind, ist nach dem Innenverhältnis und nicht nach dem Auftreten nach außen zu entscheiden (Maßgeblichkeit des Innenverhältnisses). In § 2 Abs. 2 Z 1…