IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Feldkirch 3 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, geboren am 1972, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Rechtsanwalt, wegen der Finanzvergehen des Schmuggels gemäß § 35 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerden des Beschuldigten vom…
Unter Berücksichtigung der nunmehr festgestellten Strafzumessungsgründe war die Geldstrafe von € 1.000,00 festzusetzen. Für eine weitere Verringerung der Geldstrafe war aus general- und auch spezialpräventiven Gründen kein Raum Bei den gleichen Strafbemessungsgründen war die Ersatzfreiheitsstrafe des Beschuldigten mit fünf Tagen neu zu bemessen…
…2000). Die Rz 3953 und 3954 der UStR 2000, die in jenen Fällen, in denen Drittlandswaren eingeführt werden, die im Inland zum freien Verkehr abgefertigt werden und bei denen bereits im Zeitpunkt der Einfuhr feststeht, dass sie im Anschluss an die Einfuhr vom Anmelder in…
…derzeit frei. 106.3. Steuerfreiheit der Einfuhr bei anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung Rz 3951: Geregelt werden die Fälle, in denen Drittlandswaren eingeführt werden, die im Inland zum freien Verkehr abgefertigt werden und bei denen bereits im Zeitpunkt der Einfuhr feststeht, dass sie im Anschluss an die…
Anlage 3 Liste der Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände, deren Einführen aus bestimmten Drittländern in die Union verboten ist (Anhang VI der Verordnung (EU) 2019/2072) | | Warenbezeichnung | KN-Code | Drittland, Gruppe von Drittländern oder bestimmtes Drittlandsgebiet | 1. | Pflanzen von…
3. Der Überwachung unterliegender Warenkreis Alle Einfuhren (Kapitel 01 bis 98 der Kombinierten Nomenklatur) und ein Teil der Ausfuhren (vor allem Textilien und landwirtschaftliche Erzeugnisse).
…die Einfuhr-Versandhandelsumsätze (siehe § 3 Abs. 8a UStG 1994) von Drittlandswaren in das Gemeinschaftsgebiet tätigen, können sich - unter bestimmten Bedingungen - dafür entscheiden, sich in nur einem Mitgliedstaat erfassen zu lassen und dort die Steuer über den Import-One-Stop-Shop (IOSS) zu erklären und abzuführen…
…nicht mehr als Drittlandswaren im Sinne des Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung. Danach gelten die Vorerzeugnisse türkischen Ursprungs, die zu wirtschaftlicher passiver Veredelung ausgeführt werden, nicht mehr als Drittlandswaren im Sinne des Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr…
…eine Ausfuhr ohne Erstattung handelt. (2) Erfolgt die Ausfuhr der oben genannten Teigwaren aus der aktiven Veredelung, bei welcher neben Getreideerzeugnissen des freien Verkehrs der Union auch Drittlandswaren verwendet wurden, so darf auf der Bescheinigung P2 kein Sichtvermerk angebracht werden. C012 Bescheinigung P2 [Grafik]  …
…5.1.2.1. Einfuhr Die Einfuhr ist innerhalb der vorgenannten Begriffe als Standardfall zu qualifizieren. Bei der Einfuhr werden Nicht-Unionswaren zu Unionswaren, indem Drittlandswaren nach Art. 201 UZK zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden. Der Einfuhrvorgang beinhaltet die Hauptformalitäten Gestellung, Anmeldung und Überlassung…
…für die EU-Waren grundsätzlich nur die Meistbegünstigungsklausel gilt. Es gibt jedoch eine Kategorie von EU-Waren, für die bei der Einfuhr nach Andorra ein Präferenzzollsatz (60% des Zollsatzes auf Drittlandswaren) gilt. Das Abkommen sieht nämlich einen Präferenzzollsatz für in der EU aus unverarbeitetem Tabak…
…gelten. Im Sinne dieser Richtlinie gelten folgende Waren als im zollrechtlich freien Verkehr: a)für in der EU oder in Andorra hergestellte Waren, einschließlich der ganz oder teilweise aus Drittlandswaren gewonnenen Waren, die sich in der EU oder in Andorra im zollrechtlich freien Verkehr befinden…
…eintrat, lag keine Einfuhr aus einem Drittland vor. Die Anwendung des Verfahrens 4200 schied daher bereits tatbestandsmäßig aus. In den übrigen Fällen handelte es sich zwar um Drittlandswaren, jedoch verneinte das BFG die Erfüllung der Voraussetzungen der an die Einfuhr anschließenden steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung. Die…
…Steuerbefreiung gemäß Art 6 Abs 3 UStG seien nach Ansicht der Bf jedenfalls erfüllt, weil im vorliegenden Fall Drittlandswaren im Inland zum freien Verkehr abgefertigt wurden und zum Zeitpunkt der Einfuhr feststand, dass diese im Anschluss an die Einfuhr vom Anmelder in einen anderen Mitgliedstaat…
… 108 Abs. 1 ZollR-DG in Höhe von € 620,36 fest. Nach den Feststellungen der Betriebsprüfung/Zoll seien die im Versandverfahren angelieferten Drittlandswaren verspätet im Anschreibeverfahren erfasst worden, wodurch die Eingangsabgabenschuld wegen Pflichtverletzung entstanden sei. Die Erhebung der Abgabenerhöhung knüpfe unmittelbar an die kraft…
…Bf dargestellten Sachverhaltes seien die in der Faktura Nr. DDD1040060 vom 6. April 2010 genannten Drittlandswaren am 8. April 2010 ohne Gestellung in den freien Verkehr übergeführt und somit der zollamtlichen Überwachung entzogen worden. Durch das Entfernen der gegenständlichen Waren vom Amtsplatz bzw. zugelassenen Warenort…
…Begründung wird im Wesentlichen ausgeführt, laut dem von der Bf dargestellten Sachverhalt wären die in der Rechnung Nr. 08 der LTD angeführten Drittlandswaren am 18. August 2008 ohne Gestellung in den freien Verkehr überführt und somit der zollamtlichen Überwachung entzogen worden. Dadurch sei die Einfuhrabgabenschuld…
…Aufgrund des vom Bf. dargelegten Sachverhalts stehe fest, dass es sich bei der gegenständlichen Sendung um Drittlandswaren handle, die beim erstmaligen Verbringen in das Zollgebiet der Gemeinschaft einer zollrechtlichen Abfertigung zuzuführen seien. Nach der Zollbefreiungsverordnung komme eine Abgabenbefreiung bei Sendungen mit geringem Wert (Artikel 27…
…Ursprung nachvollziehbar gewesen wäre. Das geprüfte Unternehmen habe lediglich auf den deutlichen Überhang an EU-Ursprungserzeugnissen, den es zu Verfügung gehabt habe, sowie auf die angebliche Unwirtschaftlichkeit der Entbeinung von Drittlandswaren im Inland verwiesen. Außerdem seien die (nunmehr) vorgelegten Bestätigungen der Firmen J , SF, VFS…
…einzig und allein dem Gesetzgeber obliegt. Im gegenständlichen Fall wurde vom Bf. in Ausübung der im Zollverfahren vorherrschenden Wahlfreiheit für eine Drittlandware beim zuständigen österreichischen Eintrittszollamt eine Anmeldung auf Abfertigung in den zollrechtlich freien Verkehr abgegeben. Auf diese Ware traf keine der in Frage kommenden…