…werden, wenn es zum Verkehr zugelassen wurde. Bei weiterer Verwendung ohne Zulassung entstand die NoVA-Pflicht. Diese NoVA-Verpflichtung und die Dreitagesfrist waren Gegenstand einer EuGH-Beschwerde: In der Entscheidung vom 21.3.2000, Rs C-451/99 (Cura Anlagen GmbH) stellte der EuGH fest…
…Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 ist nur während der drei unmittelbar auf ihre Einbringung in das Bundesgebiet folgenden Tage zulässig. Unstrittig wurde das KFZ mit ausländischem Kennzeichen mehrmals in das Inland eingebracht. Die Dreitagesfrist des § 82 Abs. 8 KFG wird durch ein vorübergehendes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, über die Beschwerde vom 12.11.2014 gegen den Umsatzsteuerbescheid 2013 des Finanzamtes Graz-Stadt vom 08.10.2014, StNr.xxx/yyyy zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Verwaltungsstrafsache gegen Herrn A., Tirol, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. jur. Fabian Maschke, Dominikanerbastei 17/11, 1010 Wien, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 7. November 2018 gegen den Bescheid des…
…wurde auch ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt wie folgt: "Für den Fall, dass der vorweg erklärte Rechtsmittelverzicht weiterhin als wirksam angesehen werden sollte, wird binnen offener Frist hilfsweise die Wiedereinsetzung in die gesetzlich vorgesehene Dreitagesfrist nach § 145 Abs. 3 FinStrG beantragt…
…wurde die Beschwerde rechtzeitig eingebracht. Im Übrigen gilt die Dreitagesfrist nur für Zustellungen im Inland . Es darf nicht übersehen werden, dass die Zustellung im gegenständlichen Fall in der Slowakei erfolgte, sodass auch das Überschreiten der Dreitagesfrist nicht zu beanstanden wäre. Im Zweifel hat außerdem das…
…Auch aus diesem Grund einer streng geregelten und nur schwer widerlegbaren Standortvermutung, wäre es für den Gesetzgeber widersinnig gewesen, die ursprüngliche Dreitagesfrist unterbrechbar zu gestalten. Was hätte es für einen Sinn, für den Fall des Nichtgelingens des Gegenbeweises (der überwiegenden Verwendung im Ausland) die Zulassungspflicht…
…und sie nicht zur spürbaren Schwächung des Eigenkapitals geführt haben. Woher die sehr kurze Dreitagesfrist abgeleitet wurde entzieht sich den Nachforschungen des Unabhängigen Finanzsenats. Nach fester Überzeugung des Unabhängigen Finanzsenats geht aus obigem Beispiel klar hervor, dass die EB den typischen Missbrauchsfall vor Augen hatten…
…jedoch gemäß § 211 Abs. 2 BAO ohne Rechtsfolge, sofern die Gutschrift innerhalb von drei Tagen nach Ablauf der zur Entrichtung einer Abgabe zustehenden Frist erfolge. In den Lauf der Dreitagesfrist seien Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage, der Karfreitag und der 24. Dezember nicht einzurechnen. Gegenständlich wäre…
…sei geschehen und somit eine korrekte Einhaltung der Bestimmungen des UStG 1994. Schlussfolgerung sei, dass der Restbetrag im November fällig gewesen und innerhalb der Dreitagesfrist pünktlich bezahlt worden sei. Die Kriterien des § 217 Abs. 5 BAO seien erfüllt und daher nach den Bestimmungen der BAO…
…der Benutzer des Kraftfahrzeugs für dessen Zulassung in Österreich verfügt, gerechtfertigt werden kann. ... Rn. 47 Im Ausgangsrechtsstreit ist die in der österreichischen Regelung vorgesehene Dreitagesfrist offenkundig übertrieben kurz; damit geht diese Regelung eindeutig über das hinaus, was zur Erreichung des Zieles dieser Regelung erforderlich ist…
…somit der Hauptwohnsitz (Mittelpunkt des Lebensinteresses) in Österreich. Unterstellt man nun einen Hauptwohnsitz in Österreich, ist für die Frage der Zulassung im Inland die Voraussetzung für die Anwendung der Dreitagesfrist zu prüfen. In der Berufung wird nicht behauptet, dass der "BMW X 5" ausschließlich in…
…der Beweis nicht, dass der Standort des Fahrzeuges außerhalb Österreichs liegt, so kam § 82 Abs. 8 KFG mit seiner Dreitagesfrist zum Tragen. Anderenfalls ist § 79 KFG mit seiner Jahresregel anzuwenden. Im konkreten Fall bezeichnet der Bw. seinen österreichischen Wohnsitz selbst als seinen Hauptwohnsitz. Diese Tatsache…
…wäre. Ist kein Standort im Inland gegeben, so gilt die Jahresfrist des § 79 KFG. Bei Fahrzeugen mit dauerndem Standort im Inland galt bis zum 2. AbgÄG 2002 eine Dreitagesfrist, seither eine Monatsfrist. Dauernder Standort ist nach § 40 KFG der Hauptwohnsitz des Antragstellers (Besitzer, Mieter), bei…
…Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 ist nur während der drei unmittelbar auf ihre Einbringung in das Bundesgebiet folgenden Tage zulässig. Unstrittig wurde das KFZ mit ausländischem Kennzeichen mehrmals in das Inland eingebracht. Die Dreitagesfrist des § 82 Abs. 8 KFG wird durch ein vorübergehendes…
…durfte mit ausländischen Kennzeichen deshalb nur während der drei Tage nach seiner Einbringung in das Bundesgebiet verwendet werden. Für das Entstehen der Zulassungspflicht (und damit auch der NoVA-Pflicht) war als weitere Voraussetzung zu prüfen, ob das Fahrzeug nach Ablauf der Dreitagesfrist des § 82 Abs…
…C-451-99, sah sich der österreichische Gesetzgeber jedoch veranlasst § 82 Abs. 8 KFG 1967 in der Form zu ändern, als nunmehr anstelle der Dreitagesfrist eine längere Frist, nämlich eine Frist von einem Monat besteht (BGBl. I Nr. 132/2002, Inkrafttreten mit 14. August 2002…
…Beweis nicht, dass der Standort des Fahrzeuges außerhalb Österreichs liegt, so kam § 82 Abs. 8 KFG mit seiner Dreitagesfrist zum Tragen. Anderenfalls ist § 79 KFG mit seiner Jahresregel anzuwenden. Im konkreten Fall bezeichnet der Bw. seinen österreichischen Wohnsitz selbst als Mittelpunkt der Lebensinteressen bzw. Hauptwohnsitz…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde des Luka K*****, *****Adresse*****, vom 4. 11. 2014 gegen den Zurückweisungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67 - Parkraumüberwachung, 1200 Wien, Dresdner Straße 81-85, vom 8. 10. 2014…
Zunächst ist zum Hinweis auf den geltenden Datenschutz festzuhalten, dass im Sinne des Datenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung die Übermittlung personenbezogener Daten an öffentliche Stellen grundsätzlich zulässig ist. Nach dem Geschäftsmodell der Haftungspflichtigen ist es dieser als Diensteanbieterin jedoch nicht…