…Grenzziehung ist komplex, zumal beachtet werden muss, dass im Bereich der Vermögensverwaltung auch bei Eigentümern die Dispositionsmöglichkeit sehr eingeschränkt ist. b) Verfahrensrechtliche Auswirkungen: Zudem wirft die Judikatur des VwGH bezüglich der Notwendigkeit einer Einflussmöglichkeit auf die Einkünfteerzielung auch verfahrensrechtliche Fragen auf. Wird zB ein…
…Arbeit bezogenen § 67 (im Erkenntnis: Abs. 1) EStG bei einer gebotenen Durchschnittsbetrachtung die Funktion eines Ausgleiches der für andere Einkunftsarten geltenden begünstigenden Regelungen und Dispositionsmöglichkeiten zugeschrieben werden kann und er insoweit auch eine sachliche Rechtfertigung findet. Es dürfe auch nicht übersehen werden, dass die in…
3.4. Übertragung von Waren der Endverwendung 3.4.1. Allgemeines Art. 218 UZK; Art. 266 UZK-IA Die zuständige Zollbehörde entscheidet, ob eine Übertragung von Rechten und Pflichten gemäß Artikel 218 des UZK erfolgen kann oder nicht. Ist eine solche Übertragung möglich, legt die…
…Deckungsstocks behält, stellt sich die Frage, ob dem Versicherungsnehmer angesichts seiner Dispositionsmöglichkeiten die (Kapital)Erträge aus den dem Deckungsstock zugehörigen Wertpapieren unmittelbar zuzurechnen sind. 20.2.4.16.2 Vergleichbarkeit mit inländischen Versicherungsprodukten Rz 6210: Bei ausländischen Versicherungsprodukten, die jenen Produkten vergleichbar sind, die auch…
…stellt sich die Frage, ob dem Versicherungsnehmer angesichts seiner Dispositionsmöglichkeiten die (Kapital)Erträge aus den dem Deckungsstock zugehörigen Wertpapieren unmittelbar zuzurechnen sind. Um eine einheitliche Gesetzesauslegung durch die Finanzämter und die Gleichmäßigkeit der Besteuerung zu gewährleisten, gibt das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht zu diesem…
…1988 kein ausreichender Gestaltungsspielraum gegeben ist. Es erscheint daher als unangemessen den Großteil der österreichischen Privatanleger hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit zu bestrafen, weil eine kleine Zahl an steuerpflichtigen Privatanlegem über ausreichend Dispositionsmöglichkeiten verfügt, um auf einen Verlustvortrag verzichten zu können, weil mit nicht realisierten Gewinnen und…
… 20 Abs 1 Z 8 EStG 1988 mit der Anknüpfung an den Rechtsgrund der Abfertigung und an die Dispositionsmöglichkeiten der Unternehmen seinen rechtspolitischen Gestaltungsspielraum überschritten hätte. Somit kann das Abstellen des Gesetzgebers auf die freiwilligen Abfertigungen im Gegensatz zu den zwingenden Abfertigungen keine Verfassungswidrigkeit bewirken…
…zuzurechnen sei. Wesentliche Argumente für den Standpunkt des Bf: - Er hätte bis zum Sommer 2010 nachweislich keinerlei Kenntnis von der Existenz der FL-StiftungA geschweige denn von der für ihn vorgesehenen Anwartschaftsberechtigung gehabt. - Er habe bis dato keinerlei Dispositionsmöglichkeiten über das Vermögen der FL-StiftungA…
…bloße Teilnahme an Stiftungsratssitzungen lässt für sich nicht darauf schließen, dass eine Begünstigte allein dadurch weitgehende Dispositionsmöglichkeiten in Bezug auf das von der Stiftung veranlagte Vermögen hat. Eine Treuhandgründung betrifft nur das Errichtungsgeschäft und besagt nicht, dass sich aus dem diesbezüglichen Treuhandvertrag ein Weisungsrecht des…
… 20 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 mit der Anknüpfung an den Rechtsgrund der Abfertigung und damit an die Dispositionsmöglichkeiten des Unternehmens seinen rechtspolitischen Gestaltungsspielraum überschritten hätte. Aus diesem Grund ist auch keine Verfassungswidrigkeit des Gesetzes in den sich daraus ergebenden Unterschieden in der steuerlichen…
…und vor der Gewährung eines Zuschusses verständigt worden, hätte er die Möglichkeit gehabt, selbst laufend zusätzliche finanzielle Unterstützungsleistungen zu erbringen bzw. hätte er auch andere Dispositionsmöglichkeiten gehabt, sodass das Entstehen einer Rückzahlungspflicht ausgeschlossen hätte werden können. "Zuschüsse", die sich im Nachhinein als eine Art Darlehen…
…Rückzahlung in Kenntnis gesetzt worden sei. Wäre der Bw. bereits von und vor der Gewährung eines Zuschusses verständigt worden, hätte er andere Dispositionsmöglichkeiten gehabt, sodass das Entstehen einer Rückzahlungspflicht ausgeschlossen hätte werden können. Der Bescheid stehe mit dem Gesetz nicht in Einklang, weshalb der Bw…
…CK mit der Übergabe des Betriebes eine Stellung erhielt, die der Position eines wirtschaftlichen Eigentümers auch in Bezug auf das Betriebsgebäude entspricht. Die durch die Überlassungs- und Hinterlassungsverpflichtung äußerst eingeschränkten Dispositionsmöglichkeiten der Bw. hinsichtlich der Betriebsliegenschaft (ua. zugunsten von CK) im Zusammenhalt mit den faktischen…
…Disposition darüber zu, an welche Gesellschaft sie in welcher Höhe die vom Bund erhaltenen Finanzzuweisungen weiterleitete und in welcher Höhe sie an welche Gesellschaft Mittel aus ihrem eigenen Budget leistete. Weil diese Dispositionsmöglichkeiten der Stadt Linz vorlagen, liegt eine freiwillige Leistung im Sinne des § 2…
…keine verfassungsrechtlichen Bedenken gehegt, wenn es aus der Sicht des einzelnen Steuerpflichtigen zu Härten kommen könne, weil er von den begünstigenden Sondervorschriften oder Dispositionsmöglichkeiten "seiner" Einkunftsart im Einzelfall nicht oder nur eingeschränkt Gebrauch machen könne. Da die Voraussetzung, dass Sonderzahlungen neben dem Grundlohn ausbezahlt werden…
…keine verfassungsrechtlichen Bedenken gehegt, wenn es aus der Sicht des einzelnen Steuerpflichtigen zu Härten kommen könne, weil er von den begünstigenden Sondervorschriften oder Dispositionsmöglichkeiten "seiner" Einkunftsart im Einzelfall nicht oder nur eingeschränkt Gebrauch machen könne. Da die Voraussetzung, dass Sonderzahlungen neben dem Grundlohn ausbezahlt werden…
…keine verfassungsrechtlichen Bedenken gehegt, wenn es aus der Sicht des einzelnen Steuerpflichtigen zu Härten kommen könne, weil er von den begünstigenden Sondervorschriften oder Dispositionsmöglichkeiten "seiner" Einkunftsart im Einzelfall nicht oder nur eingeschränkt Gebrauch machen könne. Da die Voraussetzung, dass Sonderzahlungen neben dem Grundlohn ausbezahlt werden…
…keine verfassungsrechtlichen Bedenken gehegt, wenn es aus der Sicht des einzelnen Steuerpflichtigen zu Härten kommen könne, weil er von den begünstigenden Sondervorschriften oder Dispositionsmöglichkeiten "seiner" Einkunftsart im Einzelfall nicht oder nur eingeschränkt Gebrauch machen könne. Da die Voraussetzung, dass Sonderzahlungen neben dem Grundlohn ausbezahlt werden…
…keine verfassungsrechtlichen Bedenken gehegt, wenn es aus der Sicht des einzelnen Steuerpflichtigen zu Härten kommen könne, weil er von den begünstigenden Sondervorschriften oder Dispositionsmöglichkeiten "seiner" Einkunftsart im Einzelfall nicht oder nur eingeschränkt Gebrauch machen könne. Da die Voraussetzung, dass Sonderzahlungen neben dem Grundlohn ausbezahlt werden…
…keine verfassungsrechtlichen Bedenken gehegt, wenn es aus der Sicht des einzelnen Steuerpflichtigen zu Härten kommen könne, weil er von den begünstigenden Sondervorschriften oder Dispositionsmöglichkeiten "seiner" Einkunftsart im Einzelfall nicht oder nur eingeschränkt Gebrauch machen könne. Da die Voraussetzung, dass Sonderzahlungen neben dem Grundlohn ausbezahlt werden…