12.5.2.3 Krankendiätverpflegung Rz 845: Als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung (§ 2 der Verordnung des BMF über außergewöhnliche Belastungen, BGBl. Nr. 303/1996 idgF, sind ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten bei | Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Zöliakie oder Aids | 70 Euro | Gallen-, Leber- oder Nierenkrankheit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Zemrosser und die weiteren Mitglieder HR Dr. Ploner, Mag. Herwig Draxler und Horst Hoffmann im Beisein der Schriftführerin Melanie Zuschnig über die Berufung des Bw., vom 29. Juni 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt…
5.6.7.7 Arbeitsessen im Zuge einer Reise Rz 314: Die Aufwendungen für "Arbeitsessen" mit ausschließlichem oder weitaus überwiegendem Werbecharakter im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 sind grundsätzlich sowohl hinsichtlich der Bewirteten als auch hinsichtlich der eigenen Konsumationen zur Hälfte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., über die Beschwerde vom 13.06.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 07.06.2017, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrätin Dr. Susanne Osinger, Josef Gloss und Günter Hödl über die Berufung X, vertreten durch Y, vom 28. Oktober 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Z vom 19. April…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache des Bf, gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 5.8.2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2011 zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird im Umfang der Beschwerdevorentscheidung vom 16.1…
12.5.2.2 Besondere (zusätzliche) Aufwendungen laut der Verordnung des BMF über außergewöhnliche Belastungen, BGBl. Nr. 303/1996 idgF Rz 844: Werden die Pauschbeträge nach § 35 Abs. 3 EStG 1988 beansprucht, so können im Zusammenhang mit der Behinderung nur die in der gegenständlichen Verordnung…
5.6.7.6 Auslandsreisen Rz 312: Bei Auslandsreisen ist für den Verpflegungsmehraufwand an Stelle des Betrages von 30 Euro (bis 2024: 26,40 Euro) täglich - unabhängig von der Höhe der Einkünfte - der in der Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten für das jeweilige Land (siehe auch Rz…
10.5.1.3.2 Mittelpunkt der Tätigkeit bei Dienstreisen nach dem zweiten Tatbestand Rz 721: Bei einer Dienstreise, bei der der Arbeitnehmer so weit weg von seinem ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) arbeitet, dass ihm eine tägliche Rückkehr an seinen ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) nicht zugemutet werden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., [Adr.], gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 2. September 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2007 zu Recht erkannt: Der Berufung wird Folge gegeben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Susanne Haim in der Beschwerdesache Thomas Nachname, Adresse, Ort gegen den Bescheid des Finanzamtes ABC vom 21.03.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird im Sinne des Vorlageantrages stattgegeben…
…sich als außergewöhnliche Belastung lediglich die auf Grund der eigenen Behinderung des Berufungswerbers (Freibetrag, Diätpauschale und anteilige Kurkosten in Höhe von 1.074,47 €) zustehenden Beträge auswirkten. Der Bescheid wurde damit begründet, dass der pauschale Freibetrag für Aufwendungen wegen der Behinderung des (Ehe-)Partners…
…igen Behinderung erst für einen Zeitraum ab 1.1.2015 gilt, wurden sowohl der Freibetrag als auch das Diätpauschale im Rahmen der Veranlagung durch das Finanzamt nicht berücksichtigt. Im Rahmen der Beschwerde vom 13.08.2015 bzw. des Vorlageantrages vom 6.10.2015 wurde vorgebracht…
…am 28.08.2020 über Finanz Online als Sonstiger Antrag übermittelt und Wiederaufnahme für das Diätpauschale ohne Selbstbehalt beantragt: * Das FA hat die Wiederaufnahme am 30.11.2020 abgelehnt. Dagegen erhebe ich Beschwerde. * Das Diät-Pauschale Innere Krankheit habe ich mit Bescheinigung von HA Dr…
…Bl. 54) erhob die Bf. Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2015 vom 12. Mai 2016 und focht an, dass ihre amtliche Bescheinigung über die 65%-Erwerbsminderung und Diätpauschale wegen chronischer Gastritis nicht berücksichtigt worden sei. Beantragt wurde, dass dies berücksichtigt werde. Begründend brachte die Bf. vor…
…seine Frau sei zu 100% behindert. Er machte für sich jeweils Diätpauschalen wegen ***3***krankheit, Gallen-, Nieren- oder Lebererkrankung und wegen Magenerkrankung geltend. Für seine Gattin machte er die Diätpauschalen für Gallen- und wegen Magenerkrankung geltend. Er machte Kosten für Medikamente in Höhe von 1…
…Seitens des Bundessozialamtes seien keine Daten bezüglich der Diätenpauschalen des Beschwerdeführers an das Finanzamt übermittelt worden. Die vorgelegten Arztbestätigungen seien nicht als Nachweis anzuerkennen. Der Beschwerdeführer werde ersucht, mit den vorgelegten Bescheinigungen beim Bundessozialamt einen Antrag auf Diätpauschale zu stellen und anschließend eine Bestätigung des…
…der Bf. Beschwerde gegen den angeführten Bescheid. Darin führte er wortwörtlich aus: "Bescheidbeschwerde wird erhoben gegen Bescheid vom 14.3.2014 - betreffend Wiederaufnahmeantrag vom 31.12.2013 für Veranlagungen 2001 bis 2007 - wegen neuer Bundessozialamt Erkenntnis zu Diätpauschale, Freibetrag Behinderung eines Kindes 30%, Nichtgewährung des…
…zur Gänze berücksichtig werden. Da keine Diätverpflegung vom Bundessozialamt festgestellt worden sei und eine solche laut Auskunft des Bundessozialamtes für eine atopische Dermatitis in der Einstufungsverordnung auch nicht vorgesehen sei, hätte keine Diätpauschale berücksichtigt werden können. Gemäß der Verordnung BGBl II Nr. 382/2001 würden…
5.6.7 Verpflegungsmehraufwand 5.6.7.1 Allgemeines Rz 297: Die Rechtfertigung für die Annahme von Werbungskosten bei Reisebewegungen liegt in dem dabei in typisierender Betrachtungsweise angenommenen Verpflegungsmehraufwand gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähigen (üblichen) Verpflegungsaufwendungen…