…vorliegt. Gemäß § 311 Abs. 5 BAO sind Devolutionsanträge abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz zurückzuführen ist. Da im gegenständlichen Fall das Finanzamt weder innerhalb von sechs Monaten nach Einlangen der ursprünglichen Abgabenerklärungen, noch innerhalb der ihm gemäß § 311…
… 311 Abs. 5 BAO sind Devolutionsanträge abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz zurückzuführen ist. Wie aus der Reaktion auf den Vorhalt zu erkennen ist, verwechselt der Dw Einkommen- und Umsatzsteuer. Für die Einkommensteuer ist die Gewinnerzielungsabsicht sehr wohl…
…für das Jahr 2002. Diesen Devolutionsantrag hat der unabhängige Finanzsenat mit Bescheid vom 11. Juni 2004, GZ RD/0005-W/04, als unbegründet abgewiesen, weil seiner Ansicht nach die Verletzung der Entscheidungspflicht nicht auf ein überwiegendes Verschulden des Finanzamtes zurückzuführen war. Der Abweisungsbescheid wurde am…
… 311 Abs 5 BAO sind Devolutionsanträge abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz zurückzuführen ist Aufgrund der noch innerhalb der Entscheidungsfrist seitens der Dw als erforderlich erkannten Einreichung einer berichtigten Umsatzsteuervoranmeldung mit erheblich abweichendem Erklärungsinhalt infolge einer nunmehrig errechneten…
… 311 Abs 5 BAO sind Devolutionsanträge abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz zurückzuführen ist. Aufgrund der noch innerhalb der Entscheidungsfrist seitens der Dw als erforderlich erkannten Einreichung einer berichtigten Umsatzsteuervoranmeldung mit erheblich abweichendem Erklärungsinhalt infolge einer nunmehrig errechneten…
… 311 Abs 5 BAO sind Devolutionsanträge abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz zurückzuführen ist. Aufgrund der noch innerhalb der Entscheidungsfrist seitens der Dw als erforderlich erkannten Einreichung einer berichtigten Umsatzsteuervoranmeldung mit erheblich abweichendem Erklärungsinhalt infolge einer nunmehrig errechneten…
… 311 Abs 5 BAO sind Devolutionsanträge abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz zurückzuführen ist. Aufgrund der noch innerhalb der Entscheidungsfrist seitens der Dw als erforderlich erkannten Einreichung einer berichtigten Umsatzsteuervoranmeldung mit erheblich abweichendem Erklärungsinhalt infolge einer nunmehrig errechneten…
… 311 Abs 5 BAO sind Devolutionsanträge abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz zurückzuführen ist. Aufgrund der noch innerhalb der Entscheidungsfrist seitens der Dw als erforderlich erkannten Einreichung einer berichtigten Umsatzsteuervoranmeldung mit erheblich abweichendem Erklärungsinhalt infolge einer nunmehrig errechneten…
…keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. § 311 Abs. 5 BAO : Devolutionsanträge sind abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz zurückzuführen ist. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es Aufgabe des Finanzamtes gewesen wäre, die versäumten Entscheidungen nachzuholen und im Zuge dessen…
…wäre - die Unterlassung der amtswegigen Verpflichtung indiziert das überwiegende Verschulden im Sinne des § 311 Abs. 2 BAO der Behörde an der Säumnis...." In dem aufgrund eines gemäß § 311a BAO erteilten Mängelbehebungsauftrages eingebrachten Schriftsatz vom 1. März 2011 (Mängelbehebung Devolutionsantrag vom 27.1.2011) wies die…
…mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. Gemäß § 311Abs. 5 BAO sind Devolutionsanträge abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz zurückzuführen ist. Gemäß § 50 Abs. 1 BAO haben die Abgabenbehörden ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen…
…die Abgabenbehörde erster Instanz vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. (5) Devolutionsanträge sind abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz zurückzuführen ist. (6) Obliegt die Entscheidung über Devolutionsanträge dem unabhängigen Finanzsenat, so sind die …
…die Abgabenbehörde erster Instanz vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. (5) Devolutionsanträge sind abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz zurückzuführen ist. (6) Obliegt die Entscheidung über Devolutionsanträge dem unabhängigen Finanzsenat, so sind die …
…die Abgabenbehörde erster Instanz vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. (5) Devolutionsanträge sind abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz zurückzuführen ist. (6) Obliegt die Entscheidung über Devolutionsanträge dem unabhängigen Finanzsenat, so sind die …
…die Abgabenbehörde erster Instanz vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. (5) Devolutionsanträge sind abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz zurückzuführen ist. (6) Obliegt die Entscheidung über Devolutionsanträge dem unabhängigen Finanzsenat, so sind die …
…vorliegt. Nach § 311 Abs. 5 BAO sind Devolutionsanträge abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz zurückzuführen ist. Im gegenständlichen Fall hat die Abgabenbehörde erster Instanz den Antrag auf Aufhebung nach § 299 BAO vom 2. April 2005 bislang nicht erledigt…
…erledigt worden sei. Für den genannten Antrag bestehe Entscheidungspflicht, das Finanzamt habe jedoch innerhalb der Frist von 6 Monaten keinen Bescheid erlassen. Die Säumnis sei auf ein überwiegendes Verschulden des Finanzamtes zurückzuführen, da sich dieses "offenkundig [seiner] Verpflichtung, rechtsrichtige Entscheidungen zu treffen, zu entziehen versucht…
…die Abgabenbehörde erster Instanz vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. (5) Devolutionsanträge sind abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz zurückzuführen ist. (6) Obliegt die Entscheidung über Devolutionsanträge dem unabhängigen Finanzsenat, so sind die …
…wäre - die Unterlassung der amtswegigen Verpflichtung indiziert das überwiegende Verschulden im Sinne des § 311 Abs. 2 BAO der Behörde an der Säumnis...." In dem aufgrund eines gemäß § 311a BAO erteilten Mängelbehebungsauftrages eingebrachten Schriftsatz vom 1. März 2011 (Mängelbehebung Devolutionsantrag vom 27.1.2011) wies die…
…zu entscheiden, nicht nachgekommen. Dadurch liege überwiegendes Verschulden der Finanzbehörde erster Instanz vor. Am 16. September 2002 (mehr als 12 Monate nach Abgabe der ESt-Erklärung 2000) habe der Bw. daher gemäß § 311 BAO einen Devolutionsantrag an die FLD Wien gestellt. Am 27. September 2002…