C.4. Dauer der Steuerpflicht (§ 4 KfzStG 1992) Rz 1480: Für ein in einem inländischen Zulassungsverfahren zugelassenes Kraftfahrzeug beginnt die Steuerpflicht mit dem Tag der Zulassung und dauert bis zum Tag, an dem die Zulassung endet. Die Steuer ist tageweise zu berechnen, angefangene Tage zählen…
…Falle eines in einem inländischen Zulassungsverfahren zugelassenen Kraftfahrzeuges regelt, dass die Steuerpflicht mit dem Tag der Zulassung beginnt und bis zum Tag, an dem die Zulassung endet, dauert. Ebenso dauert die Steuerpflicht für ein in einem ausländischen Zulassungsverfahren zugelassenes Kraftfahrzeug im Sinne des § 4 Abs…
…Tz 11). Der Mitbeteiligte hat im Verwaltungsverfahren kein substantiiertes Vorbringen über konkrete persönliche Beziehungen in Irland (die über persönliche Beziehungen in Österreich hinausgingen) erstattet. Übliche Kontakte zu Arbeitskollegen und Mitbewohnern fallen nicht als persönliche Beziehungen ins Gewicht. Als Anknüpfungspunkte an Irland bestehen daher die ca…
…in W seien keine steuerpflichtigen Einnahmen erzielt worden, unzutreffend (Einnahmen aus selbständiger Arbeit in W: 1997: S 126.000,-; 1998: S 94.000,-; 1999: S 55.000,- und 2000: S 10.391,20). Die Wahl des Dienstortes sei von der Bw daher nicht freiwillig getroffen…
…gemäß § 3 Z 2 leg cit die Person, die das Kraftfahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland verwendet. Die Steuerpflicht dauert nach § 4 Abs 1 Z 3 KfzStG 1992 bei widerrechtlicher Verwendung eines Kraftfahrzeuges vom Beginn des Kalendermonates, in dem die Verwendung einsetzt, bis…
…steuerrechtlichen Sinn hinsichtlich der Dauer der Nutzung einer Wohnung die Auffassung vertreten, dass es für die Begründung eines Wohnsitzes ausreicht, wenn eine Wohnung jährlich durch mehrere Wochen (zwei bis drei Monate) benutzt wird, wie es zB der Fall ist, wenn sich der Steuerpflichtige in den…
…des Steuerpflichtigen und seine Lebensführung nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar. Gemäß § 20 Abs 1 Z 1 lit e EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeits-(Tätigkeits-)ort und Familienwohnsitz (Familienheimfahrten), soweit sie den auf die Dauer der…
…in der nicht erfolgten Herstellung eines rechtskonformen Zustandes durch die Bw und deshalb allein in deren Verantwortung gelegen war. Dem Umstand, dass die Fahrzeuge aus diesem Grund bereits einer gleichgelagerten Besteuerung in Deutschland unterlegen waren, kann daher keine rechtliche Bedeutung zukommen. 6. Dauer der Steuerpflicht…
…Dauer der auswärtigen Berufstätigkeit bezogenen höchstens in § 16 Abs. 1 Z. 6 lit. c angeführten Betrag übersteigen, nicht abgezogen werden. Im Allgemeinen ist die Begründung eines eigenen Haushalts am Beschäftigungsort bei gleichzeitiger Beibehaltung des Familienwohnsitzes dann beruflich veranlasst, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort des Steuerpflichtigen…
…obligatorischen Unfallversicherung UVG)]. Damit ist die strittige Invalidenrente mit der inländischen Versehrtenrente aber nicht vergleichbar und war daher der Vorgehensweise des Finanzamtes, die strittige Schweizer Invalidenrente als steuerpflichtigen Bezug zu behandeln, zuzustimmen." Der im zu beurteilenden Beschwerdefall zuständige Senat des BFG teilt die zur gegenständlichen…
…als Ersatz für den ausfallenden Verdienst (vgl. Wegleitung zur obligatorischen Unfallversicherung UVG)]. Damit ist die strittige Invalidenrente mit der inländischen Versehrtenrente aber nicht vergleichbar und war daher der Vorgehensweise des Finanzamtes, die strittige Schweizer Invalidenrente als steuerpflichtigen Bezug zu behandeln, zuzustimmen." Die im zu beurteilenden…
…erst nachträglich bekannt gewordenen) bei der Firma H G erzielten Bezüge ebenfalls als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit an. Die nachträglich übermittelten Lohnzettel lauteten wie folgt: | 02.09. bis 31.12.2002 | EUR | Bruttobezüge (210) | 1.200,00 | Steuerpflichtige Bezüge (245) …
…anerkannt werden. Da dem Bw. damit der bei einem unverheirateten Steuerpflichtigen von der Verwaltungspraxis als Richtschnur angesehene Übergangszeitraum zur Beschaffung einer Wohnung am Beschäftigungsort in der Dauer eines halben Jahres zugestanden wird, war auf das Argument des Bw., die von ihm in B. angemietete Wohnung…
…der Lebensinteressen des Berufungswerbers auch in den Jahren 2008 und 2009 in Österreich lag, war er mit seinen Schweizer Einkünften in Österreich steuerpflichtig. Die angefochtenen Bescheide betreffend Einkommensteuer 2008 vom 4. Juni 2009 sowie Einkommensteuervorauszahlung für das Jahr 2009 vom 7. April 2009 sind daher…
…Mittel der Genossenschaft ihrerseits vorwiegend aus Zuschüssen des Bundes bestehen, keine Bedeutung beizumessen ist. Die Zuwendungen des LVG sind daher steuerpflichtig zu behandeln. Der Grundsatz von Treu und Glauben wird nicht verletzt, da nach Judikatur des VwGH (zB 18.12.1996, 94/15/0151) der…
…08: Entscheidend ist bei der Beurteilung einer Ehe- oder Lebensgemeinschaft, ob diese noch aufrecht sei oder schon derart zerrüttet ist, dass die Lebenspartner bereits entschieden haben, auf Dauer getrennt zu leben. Der Alleinerzieherabsetzbetrag kann daher auch dann zustehen, wenn die Steuerpflichtige noch das ganze Jahr…
…Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Nach § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e leg. cit. dürfen Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeits- (Tätigkeits-)ort und Familienwohnsitz (Familienheimfahrten), soweit sie den auf die Dauer…
…Komposition auf fünf bis sechs Wochen im Jahr in Spanien beschränken, wäre diese Tätigkeit nach unserem Rechtsverständnis Spanien und nicht Österreich zuzuordnen. Es gehe daher der Hinweis, dass sich der Bf. nicht vier bis fünf Monate, sondern lediglich vier bis sechs Wochen in Spanien aufhalte…
…in der Schweiz. Daher werde beantragt, den Bescheid aufzuheben und für die Veranlagung 2013 die unbeschränkte Steuerpflicht nur vom 01.01. - 31.05.2013 anzunehmen und für den Zeitraum 01.06. - 31.12.2013 die Einkünfte mit Null festzusetzen, da die unbeschränkte Steuerpflicht in der…
…vergleichbar und fällt diese daher nicht unter die Befreiungsbestimmung des § 3 Abs. 1 Z 4 lit. c EStG 1988. Vergleichbar ist diese, wie in der Beschwerdevorentscheidung im Einzelnen dargelegt, vielmehr mit der nach § 222 Abs. 1 ASVG von der Pensionsversicherung gewährten - ebenfalls steuerpflichtigen - Invaliditätspension gemäß…