…seitens der Abgabenbehörde die Erkenntnisse des UFS, 3.8.2011, RV/602-S/09 (a) und 29.7.2011, RV/0511-S/10 (b) zur Stützung ihrer Entscheidung zitiert werden, ist auszuführen: Im Beispiel (a) war nicht allein die bloß dreijährige Dauer der Rechtseinräumung für…
…diversen Schriftsätzen (Berufung, Bestätigung der Ehegatten P , Vorlageantrag) eindeutig hervor, dass die Einräumung des Fruchtgenussrechtes für drei bis vier Jahre beabsichtigt gewesen ist. Auch gibt die Bw in ihrer Vorhaltbeantwortung an, dass die Rechtseinräumung nur für die Dauer des Mietverhältnisses vorgesehen war, man sich im…
…Vertrag an sie übertragenen Nutzungsrechte auf Vertragsdauer zu verwerten oder/und durch Dritte verwerten zu lassen. In diesem Umfang ist der Verein während der Dauer dieses Vertrages nicht berechtigt, diese Nutzungsrechte selbst auszuüben oder verwerten oder sonst wie durch Dritte ausüben oder verwerten zu lassen…
…war. Wir sehen hier im Gegensatz zur Begründung des erstinstanzlichen Bescheides, keine UStpflicht auf diese Zahlungen, da die Vereine gemeinnützig sind und daher mit diesem Entgelt nicht der USt unterliegen. So wie die Österreichische Fußballliga strukturiert ist, sollten die einzelnen Vereine nicht umsatzsteuerpflichtig sein. Allenfalls…
…war. Wir sehen hier im Gegensatz zur Begründung des erstinstanzlichen Bescheides, keine UStpflicht auf diese Zahlungen, da die Vereine gemeinnützig sind und daher mit diesem Entgelt nicht der USt unterliegen. So wie die Österreichische Fußballliga strukturiert ist, sollten die einzelnen Vereine nicht umsatzsteuerpflichtig sein. Allenfalls…
…war. Wir sehen hier im Gegensatz zur Begründung des erstinstanzlichen Bescheides, keine UStpflicht auf diese Zahlungen, da die Vereine gemeinnützig sind und daher mit diesem Entgelt nicht der USt unterliegen. So wie die Österreichische Fußballliga strukturiert ist, sollten die einzelnen Vereine nicht umsatzsteuerpflichtig sein. Allenfalls…
…war. Wir sehen hier im Gegensatz zur Begründung des erstinstanzlichen Bescheides, keine UStpflicht auf diese Zahlungen, da die Vereine gemeinnützig sind und daher mit diesem Entgelt nicht der USt unterliegen. So wie die Österreichische Fußballliga strukturiert ist, sollten die einzelnen Vereine nicht umsatzsteuerpflichtig sein. Allenfalls…
…war. Wir sehen hier im Gegensatz zur Begründung des erstinstanzlichen Bescheides, keine UStpflicht auf diese Zahlungen, da die Vereine gemeinnützig sind und daher mit diesem Entgelt nicht der USt unterliegen. So wie die Österreichische Fußballliga strukturiert ist, sollten die einzelnen Vereine nicht umsatzsteuerpflichtig sein. Allenfalls…
…diese Rechtseinräumung hiemit ausdrücklich an. Diese Rechtseinräumung erfolgt ebenfalls unentgeltlich. c) S.H. räumt auf die Dauer der aufrechten Ehe R.H. und Th.H. an der gesamten Wohnung im ersten Stock des Hauses G 94 das unentgeltliche Wohnungsgebrauchsrecht ein und nehmen letztere diese Rechtseinräumung…
…Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Dass Aufwendungen für die Erlangung eines Baurechtes auf die Dauer der Rechtseinräumung verteilt absetzbar sind, entspricht der ständigen Rechtsprechung…
…vollumfänglichen Verlust der Verfügungsbefugnisse über das Quellwasser verbunden. Im Ergebnis ist die Begründung der Leitungsrechte daher als bloße Rechtseinräumung zu qualifizieren, die in Einklang mit der dargestellten Rechtslage den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen ist. Demgegenüber ist die Entschädigungsleistung für die Duldung der Einschränkungen…
…Das Fahrrecht ist unabdingbar für Ab- und Einbau der genehmigten Mengen/Materialien. Die beiden Grundstücke, über die die Stichstraße führt, sind für die Dauer der Rechtseinräumung (15 Jahre) nicht verwertbar. Im Schätzungsweg (§ 184 BAO) wird das Fahrrecht mit 15% der Pachtzinse (=117.846 €) veranschlagt …
…womit bei Fehlen einer davon abweichenden Vereinbarung das Kriterium der Aufwandstragung erfüllt ist. BFG 28.5.2014, RV/1100465/2012: Zu einem auf 5 Jahre eingeräumten Zuwendungsfruchtgenuss hat das BFG ausgesprochen, dass die Dauer der Rechtseinräumung lediglich Indizcharakter für das Vorliegen einer rechtlich abgesicherten…
…diese Rechtseinräumung anzunehmen. Drittens: Inhalt der Fruchtnießungsrechte 3.1 Herr **W ist grundsätzlich berechtigt, unter Einhaltung einer dreimonatigen Aufkündigungsfrist diese Fruchtnießung jährlich zum 31.12. (einunddreißigsten Dezember) ohne Angabe von Gründen für beendet zu erklären. Herr **W verpflichtet sich, für die Dauer von 10 (zehn…
…Entgelt für die Rechtseinräumung, die steuerfreie Wertminderung und sonstige Zahlungen aus Anlass der Einräumung des Leitungsrechts" erfassen, dem Begriff des Leitungsrechtes wird dabei ein weites Begriffsverständnis beigelegt (vgl. ErlBemRV 190 dB XXVI GP). Dem Grunde nach sind die Tatbestandselemente des § 107 EStG 1988 daher erfüllt…
…gewisse Dauer erfolgen, nach EStR 116 für den Zuwendungsfruchtgenuss zehn Jahre (so auch BFG 30.4.2015, RV/5100501/2013); lebenslänglicher Fruchtgenuss verschafft eine gesicherte Rechtsposition (VwGH 22.9.1992, 88/14/0074). Wird die Nichtanerkennung der Fruchtgenussbestellung nur auf die fünfjährige Dauer der Rechtseinräumung…
…5.1998 im Firmenregister gelöscht worden sei, die EACC niemals Gewinne erwirtschaftet habe und daher auch nichts ausschütten habe können, das Beteiligungsmodell darauf aufgebaut gewesen sei, möglichst viele Investoren zu akquirieren, um trotz laufender Verluste die Liquidität der Gesellschaft aufrechterhalten zu können. Die Abgabenbehörde I…
…anzuerkennen. Zuletzt wird seitens der Abgabenbehörde noch der Punkt "Rechtlich abgesicherte Position, gewisse Dauer der Rechtseinräumung" als Indiz für die Nichtanerkennung des Dienstbarkeitsvertrages angeführt. Laut Finanzverwaltung wird die Zurechnung der Einkünfte weiterhin beim Eigentümer vorgenommen, da nach Ansicht der Finanzverwaltung die Einräumung des Fruchtgenussrechtes auf…
…diese Rechtseinräumung anzunehmen. Drittens: Inhalt der Fruchtnießungsrechte 3.1 Herr W ist grundsätzlich berechtigt, unter Einhaltung einer dreimonatigen Aufkündigungsfrist diese Fruchtnießung jährlich zum 31.12. (einunddreißigsten Dezember) ohne Angabe von Gründen für beendet zu erklären. Herr W verpflichtet sich, für die Dauer von 10 (zehn…
…wobei die Vermieterin für die Dauer von 25 Jahren ab Vertragserrichtung auf die Geltendmachung einer Kündigung verzichtet. Eine Berechtigung des "Darlehens"nehmers auf vorzeitige Rückzahlung (losgelöst vom Fortbestand des Mietvertrages) besteht hier nicht, sodass - unter Berücksichtigung der VwGH-Rechtsprechung - auch unter dieser Prämisse nicht von…