…Abgabennachforderungen der Berufungswerber die Aussetzung der Einhebung beantragt. Das Finanzamt hat mit dem angefochtenen Bescheid den Antrag gemäß § 212a BAO mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Antrag keine Darstellung der Berechnung des auszusetzenden Betrages enthalte. In der gegenständlichen Berufung vom 3. Mai 2002 brachte der…
…Bescheid mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Antrag keine Darstellung der Berechnung des auszusetzenden Betrages enthalte. In der gegenständlichen Berufung vom 19. November 2002 brachte der Bw. vor, da sämtliche Unterlagen beim Finanzamt seien und derzeit eine Betriebsprüfung durchgeführt werde, könne er keine Berechnung des…
…Entscheidungsgründe Der Berufungswerber erhob mit Schreiben vom 27. September 2004 Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2003 und stellte einen "Antrag gemäß § 212a BAO". Mit dem angefochtenen Bescheid wies das Finanzamt diesen Antrag auf Aussetzung der Einhebung mit der Begründung zurück, dass darin keine Darstellung der Berechnung…
…Fehlen der Darstellung der Ermittlung des für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages die Abgabenbehörden auch dann ohne vorhergehenden Mängelbehebungsauftrag zur sofortigen Zurückweisung, wenn zusätzlich inhaltliche Antragsmängel (wie hier das Fehlen der Bekanntgabe der Höhe - nicht der Berechnung - der Aussetzungsbeträge) vorliegen. Da die Zurückweisung der…
…1 Z 6 EStG Werbungskosten darstellen und seien für die Grenzbetragsermittlung für den Alleinverdienerabsetzbetrag neben dem Werbungskostenpauschale zu berücksichtigen. Bei Abzug dieser Fahrtkosten als Werbungskosten würden die Einkünfte der Ehegattin 5.828,61 € (= steuerpflichtige Bezüge 6.293,25 € minus Werbungskostenpauschale 132 €…
…von 5.948,73 € ergeben, sodass der Grenzbetrag von 6.000 € (bei Vorhandensein eines Kindes) nicht überschritten worden sei. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung wurde - nach Darstellung der Berechnung des Grenzbetrags - ausgeführt, dass die Einkünfte der Ehegattin des Bw. nach Abzug des Werbungskostenpauschales von…
…14.07.2004 sei der Bw. mitgeteilt worden, das der Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat sei, aus diesem Grund sei die Darstellung der gesamten Umsatzsteuer auf der Buchungsmitteilung Nr. 1 erfolgt. Mit Schreiben vom 16.06.2004 sei der Antrag auf Verzicht der Kleinunternehmerregelung sowie ein Antrag…
…von welchen im Weg der Lohnverrechnung bereits die sonstigen Bezüge von € 2.762,68 (welche einem besonderen [begünstigten] Besteuerungsregime nach § 67 EStG 1988 [Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988] unterliegen und daher bei der Berechnung der Einkommensteuer im Jahresbescheid außer Betracht bleiben) und die…
…EStG 1988 nicht gegeben sind. Über diese Punkte ist daher nicht mehr abzusprechen, beziehungsweise sind sie bei der Berechnung der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung als Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie außer Acht zu lassen gewesen. Die übrigen Projekte mit den Nummern 1 (***1***), 2 (***2***)…
…sind diese aus der Berechnung auszuscheiden. Die durchschnittliche Gewinnrate sinkt dadurch auf 10,3 % (siehe Beilage 2). Ein Aufwand von lediglich 10% des Umsatzes (vgl. Niederschrift 2.e) entspricht daher bei weitem nicht den wahren Verhältnissen ! Dass außerdem noch der Zollbescheid vom 23.10.2003…
…€ beantragt habe. Weiters sei die Bf. der Ansicht, dass die Berechnung der Einkommensteuer mittels Progressionsvorbehalt die günstigere Variante für sie sei. Mit Vorhalt vom 16. August 2016 ersuchte das Bundesfinanzgericht die Bf. die berufliche Notwendigkeit der o.a. Werbungskosten zu erläutern und zu belegen. …
…ihrer Darstellung dabei um japanische Lizenzeinkünfte handelt. In dem bekämpften Bescheid ist aufgrund hoher Vorgruppenverluste der Bf. ein Verlustabzug in Höhe der erklärten Einkünfte aus Gewerbebetrieb ausgewiesen (Einkommen daher € 0,-). Quantschnigg/Achatz/Haidentaler/Trenkwallner Gruppenbesteuerung § 9 Abs. 6 Rz. 57 erläutern zur Berechnung des…
…Korrekturen der Lohnzetteldaten abschließend inhaltlich auseinanderzusetzen. Das Finanzamt wird daher im fortgesetzten Verfahren (eventuell unter Beischluss der von der Bw. übermittelten Unterlagen) nochmals eine diesbezügliche Anfrage an die IEF Service GmbH zu stellen haben, in der letztere um genaue Darstellung bzw. Aufschlüsselung der relevanten Berechnungsgrundlagen…
…solche Darstellung, so ist der Aussetzungsantrag zurückzuweisen, auch wenn der Abgabenbehörde allenfalls die Ermittlung des für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages aus den Akten möglich ist (VwGH 28.1.1994, 91/17/0026-0029, 18.2.1999, 97/15/0143). Eine Berechnung und Darstellung…
…Beachtung der oben angeführten "Hochrechnung" ergibt sich ein Einkommen iHv 23.224,55 €. Dieses Einkommen ist auch bei der Berechnung (Einschleifregelung) des Verkehrsabsetzbetrages zu beachten. 2. Beweiswürdigung Sämtliche Unterlagen zu oben genanntem Sachverhalt liegen dem Gericht vor: - Auszüge aus dem Pendlerrechner - Darstellung der Werbungskosten…
…Sonderausgaben können daher nicht (mehr) berücksichtigt werden." Im Vorlageantrag führte der Bw. aus, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Nichtberücksichtigung der in der Arbeitnehmerveranlagung begehrten Topf-Sonderausgaben fehlen würden. Sowohl der Einkommensteuerbescheid als auch die Berufungsvorentscheidung würden einer nachvollziehbaren Darstellung der Berechnung der Einkommensteuer entbehren…
…einer Abgabenaussetzung geführt hat. Zur Verprobung der Berechnung: 1.955,55 + 175,93 = 2.131,48 (Die Differenz von 0,7 Cent beruht darauf, dass dieser Betrag nicht ausgesetzt wurde). Die Berechnungen der Abgabenbehörde erster Instanz sind somit richtig erfolgt, die Berufung war als…
…die Berufsausübung darstellen. Ebenso nicht abzugsfähig sei ein Zweitstudium in Form eines ordentlichen Universitätsstudiums, auch wenn eine qualifizierte Verflechtung zum Erststudium bestehe; das Studium also geeignet sei, nach einem Erststudium den für die praktische Berufsausübung gegebenen Wissensstand auszubauen. Betreffend die Anfrage zur Berechnung der außergewöhnlichen…
…Steuerberechnung und deren Darstellung im angefochtenen Bescheid ausgewirkt haben, insbesondere strittig, ob die Steuer nach § 33 Abs. 10 EStG 1988 oder § 33 Abs. 11 EStG 1988 (idF BGBl. I 194/2022) zu berechnen ist. 1. Verfahrensgang und Parteienvorbringen Am 6.12.2024 reichte der Beschwerdeführer …
…| 113,95 | Beweisanträge: Zur Durchführung der erforderlichen Ermittlungen beantrage der Bf., der belangten Abgabenbehörde die Vorlage des Verwaltungsaktes aufzutragen, sowie des Weiteren, der Drittschuldnerin, der Rechtsanwaltskammer Wien, aufzutragen, eine Darstellung der Berechnung der in den Auszahlungsmonaten Juli und September 2014 vorgenommenen Pfändungsabzüge von…