…Stichtagsbewertung und den Bewertungsbestimmungen ergibt sich, dass die Verhältnisse am Bewertungsstichtag maßgebend sind und ist daher die übernommene Darlehensschuld beim Land S. mit dem abgezinsten Betrag in Ansatz zu bringen. Die vorzeitige Tilgung des Darlehens ist eine Tatsache, die erst nach dem Bewertungsstichtag eintrat und…
…dabei um eine seit Jahrzehnten gepflogene und bisher von der Finanzverwaltung bei der Bw in vielfachen Betriebsprüfungen bestätigte Bewertungsmethode. Nunmehr werde unter Hinweis auf RZ 2370 der EStR 2000, nach der unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Arbeitnehmer-Darlehen auch dann mit dem Nennbetrag zu bilanzieren seien…
…248, 249 des Behördenaktes Bewertung Die Darlehen stellen ab dem Zeitpunkt ihres Einganges auf dem Bankkonto der Primärschuldnerin liquide Mittel dar, die im Rahmen einer Gleichbehandlung der Gläubiger auch anteilig für die Entrichtung der Abgabenschuldigkeiten verwendet hätten werden müssen. Der Haftende hat als Geschäftsführer die…
…248, 249 des Behördenaktes Bewertung Die Darlehen stellen ab dem Zeitpunkt ihres Einganges auf dem Bankkonto der Primärschuldnerin liquide Mittel dar, die im Rahmen einer Gleichbehandlung der Gläubiger auch anteilig für die Entrichtung der Abgabenschuldigkeiten verwendet hätten werden müssen. Der Haftende hat als Geschäftsführer die…
…Wesentlichen mit der Begründung, dass es sich beim übernommenen, im Gesamtkaufpreis beinhalteten Förderungsdarlehen um ein nach dem Bewertungsgesetz abzuzinsendes Darlehen handle und die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer entsprechend zu vermindern sei. Über die Berufung wurde erwogen: Der Grunderwerbsteuer unterliegt gemäß § 1 Abs. 1 Z 1…
…Wesentlichen mit der Begründung, dass es sich beim übernommenen, im Gesamtkaufpreis beinhalteten Förderungsdarlehen um ein nach dem Bewertungsgesetz abzuzinsendes Darlehen handle und die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer entsprechend zu vermindern sei. Über die Berufung wurde erwogen: Der Grunderwerbsteuer unterliegt gemäß § 1 Abs. 1 Z 1…
…wenn der Gläubiger der Übernahme des Darlehens nicht zustimmt, sei es nach dem freien Belieben des Verkäufers, ist der betragsmäßig festgehaltene Kaufpreis die tatsächlich zu erbringende Gegenleistung und somit die Bemessungsgrundlage. In einem solchen Fall besteht für eine gesonderte Bewertung des auf die Darlehensübernahme entfallenden…
…wenn der Gläubiger der Übernahme des Darlehens nicht zustimmt, sei es nach dem freien Belieben des Verkäufers, ist der betragsmäßig festgehaltene Kaufpreis die tatsächlich zu erbringende Gegenleistung und somit die Bemessungsgrundlage. In einem solchen Fall besteht für eine gesonderte Bewertung des auf die Darlehensübernahme entfallenden…
…wenn der Gläubiger der Übernahme des Darlehens nicht zustimmt, sei es nach dem freien Belieben des Verkäufers, ist der betragsmäßig festgehaltene Kaufpreis die tatsächlich zu erbringende Gegenleistung und somit die Bemessungsgrundlage. In einem solchen Fall besteht für eine gesonderte Bewertung des auf die Darlehensübernahme entfallenden…
…wenn der Gläubiger der Übernahme des Darlehens nicht zustimmt, sei es nach dem freien Belieben des Verkäufers, ist der betragsmäßig festgehaltene Kaufpreis die tatsächlich zu erbringende Gegenleistung und somit die Bemessungsgrundlage. In einem solchen Fall besteht für eine gesonderte Bewertung des auf die Darlehensübernahme entfallenden…
…wenn der Gläubiger der Übernahme des Darlehens nicht zustimmt, sei es nach dem freien Belieben des Verkäufers, ist der betragsmäßig festgehaltene Kaufpreis die tatsächlich zu erbringende Gegenleistung und somit die Bemessungsgrundlage. In einem solchen Fall besteht für eine gesonderte Bewertung des auf die Darlehensübernahme entfallenden…
…wenn der Gläubiger der Übernahme des Darlehens nicht zustimmt, sei es nach dem freien Belieben des Verkäufers, ist der betragsmäßig festgehaltene Kaufpreis die tatsächlich zu erbringende Gegenleistung und somit die Bemessungsgrundlage. In einem solchen Fall besteht für eine gesonderte Bewertung des auf die Darlehensübernahme entfallenden…
…VwGH vom 11. April 1991, 90/16/0079, dass die Annuitätenzuschüsse zu den Bauspardarlehen bei der Bewertung der Darlehen nicht zu berücksichtigen seien. Diese Berechnung wurde von der Bw. zustimmend zur Kenntnis genommen. Über die Berufung wurde erwogen: Fest steht, dass Frau A. am 24…
…Band II, Grunderwerbsteuer, Rz 43 zu § 5 GrEStG 1987 die Bewertung sämtlicher Darlehen im Bereich des geförderten Wohnbaues (z.B. auch nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1984) in der Weise erfolgen, dass bei einer Restlaufzeit von bis zu 18 Jahren 56 % des aushaftenden Restkapitals anzusetzen ist. Der…
…Darlehen ein fremdüblicher sei. Der Sachverhalt zum Thema Beteiligungsveräußerung (Tz 3 BP-Bericht) stellt sich nach Ansicht der Beschwerdeführerin dermaßen dar, dass die Beschwerdeführerin ihre Beteiligung an der Firma ****Gesellschaft2**** an die ****Gesellschaft 3****- GmbH zum Nominalen von 70.000 € verkauft habe. Eine Bewertungsgesellschaft…
…des § 14 BewG erlassmäßig vorgesehenen Tabelle kann für die Bewertung sämtlicher Darlehen im Bereich des geförderten Wohnbaues sowie anderer vergleichbarere (langfristig und niedrig verzinslicher) Darlehen (zB nach diversen Landesgesetzen) bei einer Restlaufzeit von bis zu 30 Jahren 20 % des zum Bewertungsstichtag aushaftenden Betrages angesetzt werden…
…kann also, insbesondere wenn es sich um langfristige Darlehen handelt, eine niedrigere Bewertung der Schuld (als mit dem Nennwert) rechtfertigen. Dem Abzinsungsvorgang liegt der Gedanke zu Grunde, dass für einen in der Zukunft fälligen Betrag zum Bewertungsstichtag nur ein geringerer Betrag zur Verfügung stehen muss…
6.7.2.3 Bewertung 6.7.2.3.1 Einzelbewertung Rz 2343: Forderungen zählen grundsätzlich zum Umlaufvermögen und unterliegen damit beim rechnungslegungspflichtigen Unternehmer (§ 5 Abs. 1 EStG 1988 - Gewinnermittlung) dem strengen Niederstwertprinzip. Forderungen, die als Ausleihungen zum Anlagevermögen gehören, unterliegen dem gemilderten Niederstwertprinzip (siehe…
…in die Passiva aufzunehmen. Denn es seien Darlehen, deren Verzinsung mindestens 3% p.a. betrage, mit dem Nennwert zu bewerten, wenn nachgewiesen werde, dass dies zum Bewertungsstichtag und für die gesamte Restlaufzeit gelte. Beweis wurde erhoben durch Einsicht in den Verlassenschaftsakt, durch Anfrage bei der…
…um ein gering verzinsliches und auch langfristiges Darlehen, das in Entsprechung des § 14 Abs. 1 BewG den Ansatz eines geringeren Wertes rechtfertigt. Damit ist dem Berufungsbegehren grundsätzlich zu entsprechen. Nun erweist sich aber die seitens der Bw. vorgenommene Bewertung in Höhe von € 9.710…